Hallo zusammen!
Hoffe mir kann einer weiterhelfen, da ich mit meinen bisherigen Recherchen keinen Erfolg hatte.
Mir als RPfl am AG liegt ein Vollstreckungsheft der StA vor, mit der bitte um Erlass eines Überweisungsbeschlusses.
Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen. Normales Erwachsenen Straf-Verfahren.
Im Ermittlungsverfahren wurde vom Ermittlungsrichter ein Pfändungbschluss bezüglich eines Kontos bei der Bank x erlassen.
Das Verfahren wurde mit Strfabefehl rechtskräftig abgeschlossen. Der Verfall der des gepfändeten Geldbetrages wurde angeordnet.
Srafvollstreckung wurde von der StA eingeleitet.
Nunmehr wird mir die Akte vorlgelegt, mit der Bitte den o.g. Überweisungsbeschluss zu erlassen. Soweit ich es bisher rausgefunden habe, liegt die Zuständigkeit für Überweisungsbeschlüsse eigentlich bei der StA. Auf Antrag der StA muss aber auch das AG den Beschluss erlassen und dann wäre wohl ich als Rpfl. zuständig. Hier geht die StA offensichtlich davon aus, dass das AG zusändig ist, weil der Pfändungbeschluss damals auch vom AG (Ermitllungsrichter) erlassen wurde.
Ist die Aktenvorlage mit der "Bitte um Erlass des Überweisungsbeschlusses" ein ausreichender "Antrag" der StA?
Hätte jemand evl. eine Vorlage für einen solchen Überweisungsbeschluss? Ich hab hier ist niemanden zum Fragen, da ich die Strafsachen so gut wie alleine bearbeite. Die Vorlagensammlung meiner Vorgänger gibt nichts her und meine Literaturauswahl ist sehr begrenzt. (Habe auch noch nie Pfübse gemacht, so dass ich mich in dem Metier gar nicht auskenne) Ich hoffe, mir kann jemand von Euch auf die Sprünge helfen...