Guten Morgen zusammen!
Folgender Fall liegt mir vor und bringt mich ins grübeln:
5 Anträge auf BerH, davon 1x nachträglich mit Abrechnung vom Anwalt, 4 x nur Antrag vom Antragsteller selbst ausgefüllt.
Antragsteller bezieht AlG 2. Beigefügt ist der letzte Bescheid, Bewilligung für Dez. 2011 - März 2012. Angegeben ist kein Einkommen.
Aus den Kontoauszügen lässt sich erkennen, dass der Antagsteller bei ebay verkauft hat. Im Dezember hat er danach ca. 200,00 € aus Verkäufen eingenommen.
Außerdem erhält "Aufwandsentschädigungen" von einem Verein und sogar 2x von seinen Anwalt (der Beratungshilfeabrechner!).
Der Antragsteller scheint es mit der Anzeigepflicht von Einnahmen auch nicht so genau zu nehmen, denn Beratungshilfe wird u.a. deswegen beantragt, ihm Gelder rückwirkend gestrichen wurden (Betriebskostenrückzahlung nicht agezeigt), die er nun zurückzahlen soll. Das sieht er nicht ein und will gegen den Rückforderungsbescheid vorgehen.
Ich habe dann mal etwas genauer geschaut und bei ebay herausgefunden, dass der gute Mann allein im letzten Jahr knapp 3.000 € bei ebay-Verkäufen eingenommen hat. Ob er davon auch nur einen Cent beim Jobcenter gemeldet hat geht aus den Unterlagen nicht hervor. Er reicht die Unterlagen sehr "sorgfältig" ausgewählt ein, nämlich genau das alles, woraus man sehen kann, was er für Ausgaben hat, jedoch nur ganz geziehlt bruchstückchenhaft Unterlagen bezüglich der Einnahmen. Dass er den Kontoauszug mit Angaben der Umsatzgründe eingereicht hat, war wohl ein Versehen. Bei 4 der 5 Anträge ist nämlich nur ein online-Ausdruck der Umsatzabfrage ohne Verwendungszwecke dabei...
Die BerH-Anträge sind vom Februar. Im Januar und Februar dieses Jahres wurde nichts verkauft. Sein Konto hat er auch immer schön abgeräumt, kein Guthaben da...
Was kann/muss ich hier tun? Es widerstrebt mir, diesem Mann BerH zu bewilligen. Was kann man in einem solchen Fall machen? (Mir fehlt da leider die Erfahrung). Bin für jede Anregung dankbar.