Beiträge von CAM

    ist denn auch beim Arbeitgeber gepfändet?

    d.h. ist alles was auf dem Konto ankommt pfandfrei? Wenn ja, kann einfach alles was vom Arbeitgeber kommt, freigegeben werden. Wenn nein, muss jeden Monat gerechnet werden

    ggf. könnte der AG ja auch die Spesen gesondert überweisen, bei entsprechender Bezeichnung im Verwendungszweck dürfte (hierfür) ein einmaliger Beschluss ausreichen....

    Auch nach meinem Kenntnisstand darf Unterhaltsvorschuss von uns als "geeigneter Stelle" nicht nach § 902 Nr. 5 ZPO bescheinigt werden (leider).

    AG-SBV P-Konto Ausfüllhinweise 2021 (dort IV Nr. 5)

    Geeignete Stellen sind (glücklicherweise) weder Weisungen noch Rechtsauffassungen der AG-SBV unterworfen. Ein erheblicher Teil der Stellen (verbändeübergreifend) findet die Position von Homann/Rein (ZVI 2022, 207ff) überzeugender und bescheinigt.

    Aehm, die BGH - Entscheidung sagt eben nicht, dass die Unterkunftskosten nicht zu berücksichtigen sind, sondern in welcher Form dies zu geschehen hat !

    Die Kinder können anteilig raus. Siehe auch LG Leipzig, Beschl. v. 18.07.2018 – 07 T 378/18

    Fundstelle: JurBüro 2019, 44


    Die gesetzlichen Unterhaltsansprüche des Kindes, die dadurch erfüllt werden, dass die Schuldnerin dem Kind Naturalunterhalt gewährt, sind eigene Einkünfte des Kindes. Sind die Einkommen von Schuldnerin und Ehegatten in etwa gleich hoch, ist das Kind zu 1/2 bei der Berechnung des unpfändbaren Einkommens nicht zu berücksichtigen.

    Was in dieser platten Umsetzung bei dem Ausgangsfall, je nach Alter der Kinder, Kosten der Unterkunft und etwaiger Werbungskosten, ohne Weiteres dazu führen kann, dass nicht einmal der sozialhilferechtliche Bedarf des Haushaltes gedeckt ist......

    Das habe ich gestern auch gefunden. Wie geht es nun weiter?

    Ich zitiere mal die Einschätzung von Kai Henning:


    Ein rückwirkendes Inkrafttreten hält ein Sachverständiger nach den heutigen Erörterungen für unwahrscheinlich. Zunächst wird der Rechtsausschuss in der nächsten Woche mögliche Änderungen des Entwurfs beraten. Dann müssen auch noch Stellungnahmen der Bundesregierung und der einzelnen Ministerien abgewartet werden. Es dürfte daher noch 4 bis 6 Wochen dauern, bis die endgültige Fassung des kommenden Gesetzes feststeht und in Kraft tritt.

    Zitat

    Und was hilft das, wenn der Schuldner Barunterhalt leistet? :gruebel: Dann wird ihm auch kein Kindergeld bescheinigt, da dieses die Kindesmutter erhält.

    Ergo habe ich in diesen Fällen keine Angaben zu den Kindern in der Bescheinigung.

    Davon abgesehen, gibt es auch Fälle, in denen ein gemeinsamer Haushalt mit der Kindesmutter besteht. Dann enthält die Bescheinigung ggf. auch Angaben zum Kindergeld und somit Geburtsdatum d. Kind/er. Bei der Trennung bleiben die Kinder häufig bei der Mutter. Und die durch den Schuldner zuvor erlangte Bescheinigung mit erhöhtem Betrag wegen der Kinder kann er dann einfach weiternutzen? :gruebel: (Auch wenn er keinen Barunterhalt nach der Trennung zahlt?)

    Also bei uns wird immer Geburtsmonat und Jahr der Unterhaltsberechtigten eingetragen, auch wenn kein Kindergeld bezogen wird, eben damit die Bank nicht in halbjährigen Rhythmus neue Bescheinigungen verlangen kann...

    Und nach einer Trennung wird der bescheinigte (höhere) unpfändbare Betrag durch die Bank weiterhin bis zur Volljährigkeit der Kinder zu Gunsten des Schuldners berücksichtigt, auch wenn er ggf. keinen Unterhalt leistet? :gruebel:


    Naja, ein bisschen muss sich der Gläubiger auch bemühen.....

    Zitat

    Und was hilft das, wenn der Schuldner Barunterhalt leistet? :gruebel: Dann wird ihm auch kein Kindergeld bescheinigt, da dieses die Kindesmutter erhält.

    Ergo habe ich in diesen Fällen keine Angaben zu den Kindern in der Bescheinigung.

    Davon abgesehen, gibt es auch Fälle, in denen ein gemeinsamer Haushalt mit der Kindesmutter besteht. Dann enthält die Bescheinigung ggf. auch Angaben zum Kindergeld und somit Geburtsdatum d. Kind/er. Bei der Trennung bleiben die Kinder häufig bei der Mutter. Und die durch den Schuldner zuvor erlangte Bescheinigung mit erhöhtem Betrag wegen der Kinder kann er dann einfach weiternutzen? :gruebel: (Auch wenn er keinen Barunterhalt nach der Trennung zahlt?)

    Also bei uns wird immer Geburtsmonat und Jahr der Unterhaltsberechtigten eingetragen, auch wenn kein Kindergeld bezogen wird, eben damit die Bank nicht in halbjährigen Rhythmus neue Bescheinigungen verlangen kann...


    Musterbescheinigung mal richtig angeschaut?

    Ich sprach von Geburtsmonat und -jahr, die sich in III. Kindergeld finden (Name und exaktes Geburtsdatum sind ja auch völlig irrelevant)

    Zitat

    Also kann sich der Schuldner eine Bescheinigung inklusive Unterhaltspflichten für Kinder holen und bekommt dann "lebenslang" den erhöhten Freibetrag? :gruebel:

    Kann so eigentlich auch nicht richtig sein.


    Nachdem auf der Bescheinigung Geburtsmonat und -jahr eingetragen werden, sollte es mit Hilfe einer Geheimwissenschaft namens "Mathematik" auch möglich sein festzulegen ab wann eine Evidenzprüfung zwingend wird. ;)

    Lösungshilfe für meine Sparkasse: Bei der Geburt im Januar 2019 ist das nicht der Juli 2020 :teufel:


    Wenn es sich wirklich auf diese zwei Sätze beschränkt, kann man den § 174 II InsO gleich neu formulieren (Der Gläubiger kann auch behaupten, dass eine v.b.u.H. vorliegt), denn

    die einzige Tatsache ist hier wohl der Name des Schuldners .......

    CAM

    "...Schuldner wusste, dass das Konto nicht gedeckt war, deshalb vbuH.."


    Das reicht mir auch als Tatsachenvortrag.:)


    Sorry, aber mit Tatsachen, die der Gläubiger ja vortragen soll, hat das wenig zu tun, sondern mit Wertung. Mindestvortrag wäre da wohl: "Lastschriftermächtigung am xx.xx.xx. Einzug am yy.yy.yy. (und damit innerhalb der angekündigten Frist gem. SEPA). Widerruf mangels Deckung am zz.zz.zz." Das sind alles Tatsachen, die ein Gläubiger ohne weiteres vortragen kann, da innerhalb seiner Einflusssphäre.


    CAM

    Zum Tatsachenvortrag habe ich folgende Frage:

    Das Gesetz (§ 174 II InsO) sagt, dass bei der Forderungsanmeldung "Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass ihr eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung .... des Schuldners zugrunde liegt" anzugeben sind.
    Nun kommt es immer mal wieder vor, dass Rechtsanwälte in den Forderungsanmeldungen allgemeine Formulierung wählen, wie z.B.:
    Herr X hat meinen Mandanten zu einem Zeitpunkt beauftragt, da er schon zahlungsunfähig gewesen ist. Herr X wusste bei Beauftragung meines Mandanten, dass er diesen nicht würde bezahlen können.
    Reicht euch dieser Tatsachenvortrag für die Prüfung der vbuH?


    Wenn es sich wirklich auf diese zwei Sätze beschränkt, kann man den § 174 II InsO gleich neu formulieren (Der Gläubiger kann auch behaupten, dass eine v.b.u.H. vorliegt), denn

    die einzige Tatsache ist hier wohl der Name des Schuldners .......


    CAM

    Hab schon gehört, dass einige Banken bei einem negativen Kontostand kein P-Konto einrichten. Ob das so zulässig ist, kann ich aber schlecht beurteilen.


    Der Rechtsanspruch auf Umwandlung eines bestehenden Kontos in ein Pfändungsschutzkonto besteht auch dann, wenn das Konto debitorisch geführt wird. Das fällt der Bank in der Regel dann wieder ein, wenn sie freundlich auf den Umsetzungsleitfaden des ZKA (und mögliche Weiterungen) hingewiesen wird.....


    Bei Gutschrift von Sozialleistungen und Kindergeld ist auch beim debitorischen Konto eine Verfügung möglich (§850k Abs.6 ZPO).


    cam

    Blöde Überschrift und blödes Problem :D
    Grundsätzlich habe ich den beiden schon gesagt, dass jeder selbst dafür verantwortlich ist seine Lohnsteuerkarte zu überprüfen. Das sehen sie grundsätzlich auch ein, sind aber mit der hohen Nachzahlung deutlich überfordert.

    Eine Lohnsteuerkarte, die ich überprüfen könnte, gibt es aber gar nicht mehr. Die wurde ja zwischenzeitlich durch das ElStam - Verfahren ersetzt, so dass man dem Arbeitgeber nur noch die Steueridentifikationsnummer mitteilt und der sich die Lohnsteuerklasse aus einer Datenbank holt.

    Warum da aber eine III/IV Kombination rückgemeldet werden kann. :gruebel:


    cam