Beiträge von Grinch

    Ich habe eine Frage zur Vergütung des anwaltlichen Betreuers, die Betreute ist nunmehr vermögend aufgrund des Verkaufes ihres Wohnhauses.
    Der Anwalt macht Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs 3 BGB geltend, sowohl Geschäftsgebühr als auch Einigungsgebühr aufgrund eines schwierigen Kaufvertrages. Er beantragt zusätzlich noch die Festsetzung von Tätigkeiten wie Telefonat, Aktenanlegung, Prüfung Unterlagen...analog Verfahrenspfleger. Kann dies auch festgesetzt werden?
    Besten Dank.

    Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen.

    Auf Seite 6 unter Anspruch G des Entwurfs des PfüB steht:
    "Wir sprechen hiermit die Kündigung des Bauparvertrages zum nächstmöglichen
    Zeitpunkt aus."
    Würdet ihr dies bemängeln? Hab schon überall gesucht aber nix passendes gefunden.
    Zählt doch nicht zum Inhalt des PfüB.

    Danke schon mal.

    Danke für die Infos. Wollte noch mal ermitteln, wie hoch eigentlich das Einkommen des Schuldners ist, es liegt Einnahmen-Überschussrechnung 2016 vor + Steuerbescheid 2016, Kontoauszüge nur mit Ausgaben/Abbuchungen- auch nicht lückenlos- aber Einnahmen/Einzahlungen auf Konto alles geschwärzt. Kann man das verlangen -lückenlos u. ohne Schwärzungen oder spielen die Einnahmen bei Ermittlung des notw. Selbstbehaltes n. § 850d ZPO hier keine Rolle?
    Danke im voraus.:)

    Danke sehr. Aber der Nachweis gerade für Fahrtkosten und Unterkünfte wäre ja jeden Monat anders und ich müsste es mir nachweisen lassen und jeden Monat einen neuen Betrag nach 850d bestimmen...oder es werden Schätzungen vorgenommen. Kosten belaufen sich auf ca. 3000 EUR. Für das Kind würde nix übrig bleiben....

    Hallo!
    Kurze Frage: Konto des Schuldners ist wegen rückst. u. lfd. Unterhalt gepfändet, notw. Selbstbehalt wg. 850d wurde festgelegt. Es wird Erhöhung n. 850f, 850k beantragt, Schuldner ist im Baugewerbe selbständig u. auf Baustellen tätig. Nachweise werden vorgelegt (Benzinkosten, Übernachtungskosten, Beiträge Handwerkskammer, Kosten Finanzamt, Leasingkosten, Gewerbesteuer, AOK-Beitrag...). Aufrechterhaltung d. selbständigen Gewerbebetriebes u. Existenz wäre gefährdet...Wie würdet ihr den notw. SB festlegen, Kind als Gläubiger geht dann evtl. leer aus.
    Danke schon mal.