Beiträge von Tanja27

    Hallo zusammen,
    ich habe einen deutschen Staatsangehörigen, der seit 2013 in Sri Lanka lebt und auch dort 2020 verstorben ist.
    Die Sparkasse hat einen Geldbetrag hinterlegt für die unbekannten Erben.
    Das Nachlassgericht hat jetzt das Fiskuserbrecht festgestellt, weil eine Zuständigkeit nach § 343 Abs. 2 FamFG gegeben ist.
    Die Bezirksregierung legt nun Widerspruch gegen den Feststellungsbeschluss ein mit der Begründung, dass das Erbrecht von Sri Lanka anzuwenden wäre.
    Dennoch sehe ich eine Zuständigkeit in Deutschland, da hier da Geld liegt. Liege ich damit richtig? Und wenn ja, wie begründe ich dies?
    Gruß
    Tanja

    Hallo zusammen,

    ich muss gleich einen Erbscheinsantrag aufnehmen.
    Es gibt einen Erbvertrag der Eheleute mit gegenseitiger Erbeneinsetzung. Erben des Überlebenden sind beide Kinder. Die Tochter soll Vollerbe sein, der Sohn Vorerbe. Nacherben sind die Kinder der Tochter.
    Zugleich gibt es die Pflichtteílsstrafklausel. Der Sohn hat nach dem Tod des Erstversterbenden seinen Pflichtteil geltend gemacht und ist somit beim 2. Erbfall raus.
    Wer ist jetzt Erbe nach dem 2. Erbfall?
    Tochter alleine
    oder Tochter mit ihren Kindern (gilt die Nacherbeneinsetzung auch als Ersatzerbeneinsetzung bei der Pflichtteilsstrafklausel?)

    Vielen Dank vorab für Eure Hilfe

    Hallo zusammen,

    ich bekomme gerade eine Schutzschrift in einer Vereinsregisterangelegenheit.

    Der Kassenprüfer hat diese Schutzschrift eingereicht. Er wehrt sich damit gegen eine bevorstehende Wahl.
    Ende 2015 sollte der Vorstand neu gewählt werden. Aufgrund interner Differenzen des Vorsitzenden, seines Stellvertreters und des Schatzmeistern mit dem Schriftführer kann keine aktuelle Mitgliederliste erstellt werden. Daher kann auch keine Mitgliederversammlung einberufen werden, da nicht bekannt ist, wer noch Mitglied des Vereins ist oder nicht. Nun geht ein Mitglied aus dem erweiterten Vorstand hin und lädt zur außergerichtlichen Mitgliederversammlung ein. Dieser darf jedoch eine solche Versammlung gar nicht einberufen.
    Da der Vorstand auch nach Ablauf der Wahlperiode die Geschäfte des Vereins bis zur Neuwahl kommissarisch weiterführen kann, habe ich immer noch einen aktuellen Vorstand.

    Frage ist aber: Was mache ich mit der Schutzschrift? Lasse ich diese lose in der Akte? Muss ich die einheften? Geht sie an eine andere Abteilung?


    Weiterhin beantragt dieses eine Mitglied, einen Notvorstand zu bestellen, der sich um die Erstellung einer aktuellen Mitgliederliste kümmern und eine neue Mitgliederversammlung wirksam einberufen soll, da der Schriftführer der Querulant in dem Verein ist und durch das Nichterstellen einer aktuellen Liste somit eine Neuwahl verhindert.
    Kann ich als Registergericht einen solchen Notvorstand bestellen, obwohl der alte kommissarisch die Geschäfte weiterführen kann?
    Hierbei handelt es sich doch um interne Streitigkeiten, für die der Verein selber verantwortlich ist.

    Für eine schnelle Lösung wäre ich dankbar.

    Habe gerade die Rückmeldung erhalten, dass unser Antrag auf Erbeschein nach deutshem Recht durchgekommen ist. Das andere Nachlassgericht hat es dann wohl auch so gesehen.
    Vielen Dank euch allen.

    Vielen Dank für eure Meinungen.
    Wir haben hier jetzt einen Antrag nach deutschem Recht aufgenommen.
    Da wir leider auch nur im Wege der Rechtshilfe tätig geworden sind, bin ich mal gespannt, wie das eigentlich zuständige Gericht die Sache entscheidet.

    Hallo!

    Ich habe einen Deutschen, der am 22.08.2015 (also neues Recht) in Kenia verstorben ist.
    Dieser Deutsche hat schon seit Jahren 8 Monate in Kenia und 4 Monate in Deutschland (in seiner Eigentumswohnung, wo er auch gemeldet war) gelebt. Seit 2011 ist er allerdings nicht mehr nach Deutschland zurückgekommen, da er nicht mehr reisefähig war.
    Sein Bruder, der hier in Deutschland lebt, braucht einen Erbschein, um über die deutsche Eigentumswohnung und das deutsche Konto verfügen zu können. Weiterhin gibt es ein Haus und ein Konto in Kenia.

    Nach Art. 4 EuErbVo gilt kenianisches Erbrecht.
    Ich finde aber rein gar nichts über dieses Erbrecht. Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Tanja

    Hallo zusammen,

    ich habe den Fall, dass am 06.08.2013 mein Beschluss im Scheidungsverfahren ergangen ist. Nun rechnet meine Anwältin die VKH-Gebühren nach der alten Tabelle ab, die Wahlanwaltskosten jedoch nach der neuen Tabelle nach dem 2. Kostenrechts...gesetz.
    Die Gebühren sind ja erst fällig, wenn die Angelegenheit beendet ist, also mit dem Beschluss. Demnach müssten auch alle Gebühren nach der neue Tabelle entstanden sein. Übergangsvorschriften finde ich nicht für das RVG.
    Ist es richtig, dass jetzt alle Verfahren, in denen nach dem 01.08.2013 der Beschluss ergeht, mit dem das Verfahren beendet wird, nach der neuen Tabelle abzurechnen sind?

    Hallo zusammen,

    mir liegt ein Kaufvetrag vor, bei dem ein minderjähriges Kind (vertreten durch beide Eltern) eine Eigentumswohnung erwerben soll. Diese ist jedoch vermietet.
    Sämtliche Kosten, auch die Finanzierungskosten, übernimmt der Vater.
    Kann ich den Vertrag genehmigen? Ich habe so meine Bedenken, wegen der Vermietung. Ds Kind tritt demnach als Vermieter auf und muss auch bei Eigentümerversammlungen dabei sein. Ich habe ein ungutes Gefühl dabei.
    Kann mir da jemand helfen?
    Ich habe auch gehört, dass solche Verträge, bei denen das Kind in einen bestehenden Mietvertrag einsetigt, nicht genehmigungsgfähig ist. Ich habe dazu allerdings nichts gefunden.

    Danke für eure Hilfe

    Hallo zusammen,

    ich habe hier ein minderjähriges Kind (gerade 14 Jahre alt geworden), welches Alleineigentümer eines Grundstücks ist.
    Nun möchte die Mutter, die alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge ist, dieses Grundstück an irgendwelche Dritte, die mit dem Kind in keiner Verbidung stehen, verkaufen.
    Da das Kind mit seinen 14 Jahren verfahrensfähig ist, benötige ich doch keinen Ergnzungspfleger. Richtig?
    Ich würde jetzt Mutter und Kind anhören, und meine Genehmigung, sofern ich sie denn erteile (das muss ich noch prüfen), auch dem Kind selber zustellen. Es hat ja schließlich ein eigenes Rechtsmittel gegen meine Entscheidung.

    Danke für eure Hilfe

    Tanja

    Hallo zusammen,

    ich habe einen Antrag des Kreises bekommen, in dem dieser beantragt, einen Einstellungs- und Rückforderungsbescheid von zuviel bezahlten Unterhaltsvorschussleistungen öffentlich zuzustellen.
    Nach Erimttlungen durch den Kreis ist die Kindesmutter nach Frankreich gezogen. Dort konnte über die deutsche Botschaft in Paris jedoch keine neue Anschrift ermittelt werden. Angehörige der Kidnesmutter sind hier in Deutschalnd nicht bekannt. Das Kind ist jetzt gerade 5 Jahre alt geworden und weiß nicht, wo seine Mutter ist. Der geschiedene Ehemann hat ebenfalls keine Ahnung.
    Arbeitgeber und -kollegen hat es nie gegeben, da die Kindesmutter nur Hausfrau gewesen ist. Der deutsche Rententräger kann ebenfalls keine Auskünfte geben.
    Kann jetzt dieser Einstellungs- und Rückforderungsbescheid öffentlich zugestellt werden? Was muss ich dabei noch beachten?

    Vielen Dank schon mal

    Gruß
    Tanja

    Das AG Hannover hat in seiner Entscheidung vom 09.09.2010 (701 M 15918/10) (ist in Kuris zu finden) entschieden, dass das Ausstandsverzeichnis kein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel ist, da es den Vorschriften der ZPO nicht gerecht wird. Es muss daher der Leistungsbescheid in ungekürzter Fassung mit Klausel und Zustellungsnachweis eingereicht werden.
    Ich habe mich dieser Meinung auch angeschlossen. Die AOK n Bayern hat sich zwar mächtig gewehrt, aber letztendlich doch einen entsprechenden Titel eingereicht.

    Hallo zusammen,

    ich stehe etwas auf dem Schlauch.
    Wenn einer Partei nur für den Abschluss eines Vergleichs VKH bewilligt wurde (natürlich unter Beiordnung), kann der Anwalt doch nur eine 0,8 Verfahrensgebühr und eine 1,0 Einigungsgebühr aus der Landeskasse bekommen, oder?
    Er meldet gerade bei mir noch eine 1,2 Terminsgebühr an. Diese möchte ich ihm aber nicht geben, weiß aber auch nicht mehr, wo es steht, dass er eine solche nicht bekommt.

    Danke für eure Hilfe

    Hallo zusammen,

    ich habe hier einen 17jährigen mit einem Traktor-Führerschein, der ein Gewerbe anmelden möchte.
    Nach den Angaben des Jugendlichen möchte dieser Kurierfahrten wie z.B. Laubentsorgung, Transport von Brennholz, pp. machen.
    Er geht von einem Umsatz im Monat von 20,00 EUR bis 100,00 EUR und einer monatlichen Tätigkeit von 4 bis 5 Stunden aus.
    Er befindet sich in der Ausbildung zum Mechaniker für Land- und Baumaschinen. Das Jugendamt und seine Eltern befürworten diese Anmeldung zum Gewerbe. Das Jugendamt hat auch mit dem Ausbilder des Jugendlichen gesprochen. Dieser hält ihn für sehr zuverlässig und befürwortet ebenfalls diese Nebentätigkeit. Er hat ebenfalls keine Bedenken für eine Gefährung seiner Ausbildung.

    Nur ich habe diese Bedenken. Was kann alles bei diesen Kurierfahrten passieren? Wer haftet bei einem Unfall? Welche Art von Gewerbe ist diese Nebenbeschäftigung?

    Wer kann mir da helfen? Ich habe noch keine Erfahrungen hinsichtlich der Anmeldungen von Gewerben von Jugendlichen. Worauf muss ich noch alles achten?

    Vielen Dank