Beiträge von beldel

    Ich schreibe in so einem Fall mal das Jugendamt an und teile mit, dass ich an der Geeignetheit des Vormundes so meine Zweifel habe. Die gehen dann dort hin und reden mit ihm. Dann kommt er entweder doch zum Termin oder ich entlasse ihn tatsächlich. Wenn er schon nicht zur Verpflichtung kommt, werde ich auch nie einen Jahresbericht bekommen. Damit kann ich nicht arbeiten.

    Da gehen bei mir erst mal die Alarmglocken an.

    Die Kontakte zur Herkunftsfamilie sind ja nun stärker zu fördern und auch in den jährlichen Berichten mittzuteilen. Die Pflegemutter scheint das eher nicht zu wollen, oder? In dem Fall halte ich es für günstiger, einen neutralen Vormund zu belassen, über den ggf. Post oder sonstige Kontakte zwischen Mündel und Herkunftsfamilie laufen könnten, wenn es tatsächlich triftige Gründe gibt, die Anschrift nicht mitzuteilen.

    Eine sehr traurige Nachricht.

    Ich habe ihn sehr geschätzt und gemocht. Vor ganz vielen Jahren waren u.a. wir beide zusammen ziemlich aktiv im Kostenforum und es hat immer Freude gemacht, sich mit ihm auszutauschen.

    Ich durfte ihn auch persönlich Kennenlernen und denke gern zurück an unsere Spaziergänge an der Elbe. Er war im Forum nicht immer nur bequem, aber er war auch ein sehr sensibler Mensch und ein ganz lieber Teddybär.

    Ich werde immer gerne an ihn denken und wünsche seiner Frau und seinem Sohn viel Kraft in der schweren Zeit.

    Wenn der Schuldner nachweislich seit 1 Jahr unter der Anschrift nicht mehr gemeldet ist, kann keine wirksame Zustellung erfolgt sein. Der Nachweis vom Einwohnermeldeamt ist ja eindeutig.

    Wenn ich sehe, was in meinem Briefkasten manchmal so landet - Post an die vorherigen Bewohner, die schon seit 10 Jahren hier nicht mehr wohnen - frage ich mich manchmal, ob die Zusteller überhaupt lesen können.

    Die vollstreckbare Ausfertigung muss zurück gefordert werden, weil der ZU-Vermerk darauf falsch ist.

    ...bzw. in der 35. Aufl. 2024 (Schultzky) an derselben Stelle.

    Kurzfassung: Ja, ist möglich, weil nach Auffassung des BGH (a. A. dagegen OLG Koblenz) die Festsetzung zugunsten der Partei keinen Verzicht auf die Festsetzung im eigenen Namen bedeutet. Der bisherige KFB zugunsten der Partei wird dann automatisch wirkungslos, was im neuen KFB zugunsten des RA auszusprechen ist (Rückgabe des KFB zugunsten der Partei sei nicht erforderlich).

    Ganz so einfach dürfte es nicht sein.

    Zu prüfen ist, ob auf den KfB bereits (Teil-)Zahlungen erfolgt sind oder es eine Aufrechnungen oder eine Abtretung gibt.

    In den Fällen kann man an dem KfB nicht mehr rütteln und keinen Beschluss nach § 126 ZPO mehr erlassen.

    Was sagt denn die Polizei dazu? Da wird doch offensichtlich während der Dienstzeit geklaut, wenn da EC-Karten wegkommen. Die lässt man ja nicht über Nacht im Büro.

    Hausherr ist bei uns das LG (ich bin AG) und die sollen sich kümmern. Deshalb ..... keine Ahnung, wie die hier vorgehen.

    Und ja, es wird zumindest teilweise während der regulären Arbeitszeit geklaut. Polizei habe ich im Haus deswegen noch nicht gesehen.

    Ich habe schon mal Geld kopiert gemäß der oben genannten Anregung. Meine Kollegen sind begeistert und sagen, es sieht täuschend echt aus. :)

    Nun brauchen wir noch eine kleine Kamera, die man gut verstecken kann. Mal sehen ob da einer was zu Hause hat....

    Ehe jetzt einer meckert - ich weiß, dass man das dann nicht verwenden darf. Aber wir könnten dann der Geschäftsleitung sagen, wir wissen wer der Dieb ist, aber wir dürfen es euch nicht zeigen. :)

    Manchmal ist es sinnvoll, die Kinder zur Namensänderung anzuhören. Ich mache es meistens.

    Einmal hatte ich einen Jungen, der wollte das eigentlich gar nicht, weil er eine Schwester in einer anderen Pflegefamilie hatte und die beiden wollten den gleichen Namen behalten. Nur die Pflegeeltern wollten die Namensänderung unbedingt. Die hatten sogar geschrieben, der Junge würde unter seinem Namen leiden. Er hat mir dann gesagt, dass das gar nicht stimmt.

    Der Antrag kam damals übrigens vom Jugendamt als Amtsvormund.

    Ich habe es gemäß dem Wunsch des Jungen abgelehnt. Er war übrigens 10 Jahre alt.

    Wahnsinn!

    Leg doch mal eine Geldbörse ganz "offensichtlich" aus, pack Spielgeld rein und einen Zettel " Na du Dieb? Wir haben dich ertappt!" und dann schau mal, ob die "Serie" weitergeht. Manchmal hilft es und die Person fühlt sich überführt und macht dann nichts mehr.

    Werde ich mir mal überlegen. Mit Farbdrucker ist ja manches möglich. ;)

    Aber ich glaube nicht, dass es dadurch aufhören wird. Nur bei mir vielleicht. Aber bei mir ist grad kein Gaunerzeichen an der Tür.

    Aber mal ernsthaft.. Kann einfach jeder über die Flure spazieren? Das gibt es bei uns zum Glück nicht (mehr).

    Ja, bei uns ist alles offen und zugänglich.

    Wir haben in mehreren Etagen Verhandlungssäle und gleich daneben / gegenüber Büro`s. Da ist nichts abgetrennt.

    Ich schreibe mal hier rein, weil es sonst nirgends passt.

    Bei uns am Gericht gibt es seit einiger Zeit vermehrt Diebstähle - Lebensmittel aus den Teeküchen und Büro`s und Geldbörsen aus den Taschen in den Büro`s.

    Wenn die Geldkarten nicht schnell genug gesperrt werden, werden damit Zigaretten an Automaten und kleine Mengen Lebensmittel z.B. im Aldi gekauft.

    Seit einigen Tagen sind etliche unserer Büro`s mit sogenannten Gaunerzeichen an den Türrahmen gekennzeichnet als Zeichen, wo es eventuell etwas zu holen gibt.

    Wir vermuten stark, dass die Diebe Schlüssel für unsere Büro`s besitzen. Kein schönes Gefühl.

    Offensichtlich verbietet es der Datenschutz, unsere Flure mit Video zu überwachen.

    Wo sind wir nur hin gekommen. :2gruebel:

    Die minderjährige KM würde ich auf alle Fälle alleine anhören - nicht in Anwesenheit der Oma. Nur so erfährst du, ob das alles auch in ihrem Interesse ist.
    Und den Anwalt hätte ich gar nicht geladen sondern ihm die Anwesenheit frei gestellt.
    VKH gebe ich übrigens für so was nicht. Gerichtskosten entstehen nicht und die Beiordnung eines Anwaltes halte ich nicht für notwendig.

    Kulanz hin oder her, richtig ist das nicht.
    Was ist denn, wenn der Betroffene plötzlich verstirbt und der Betreuer hatte ihm grad mal 100 oder 200 € vorgeschossen ohne Vertrag und ohne Genehmigung.
    Dann guckt er in die Röhre. Ich würde das als Betreuer schon im Eigeninteresse nicht machen.
    Bei uns haben viele Betreuer einen gewissen Bargeldbestand, der in Bargeldlisten auch ordentlich abgerechnet wird. Davon werden Artikel des täglichen Bedarfs gekauft. Da geht der Betreuer kein Risiko ein. im Todesfall überweist er das Bargeld einfach aufs Konto des Betroffenen.

    Ich fürchte nur, wir reden hier nicht von einem Zwangsgeld. Vielmehr dürfte es sich um ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit handeln. Das Bußgeld dürfte gegen den Betreuer verhängt und gegen ihn zu vollstrecken sein, die Verpflichtung sicher den gesetzlichen Vertreter und nicht den Vertretenen traf. Das müßte sich aber aus der Vorschrift ergeben, auf deren Grundlage das Bußgeld verhängt wurde.


    :daumenrau
    Das Betreuungsgericht kann hier nichts machen und ist auch nicht zuständig. Der ehemalige Betreuer muss sich selbst gegen den Bescheid wehren - z.B. Widerspruch einlegen.
    Aber wie das bei den Behörden meist so ist, läuft man da gegen Wände. Die werden einfach pfänden.

    Gelegentlich melden sich beim Betreuungsgericht Banken telefonisch und teilen mit, dass bei ihnen Personen größere Auszahlungen bzw. Überweisungen vornehmen wollen, bei denen sie Zweifel an deren Geschäftsfähigkeit haben, weil sie psychisch auffällig sind.


    Man könnte das durchaus als Anregung auf Einrichtung einer Betreuung ansehen. Die Banken machen das bestimmt nicht zum Spaß und auch nicht bei jedem, der einen größeren Geldbetrag abheben möchte. Ich finde es gut, wenn die bissel sensibel sind und auch mal nachhaken. Und einmal mehr nachgefragt oder einer Anregung nachgegangen ist nicht verkehrt.