Vielen für die Rückmeldungen. Für die Entscheidung war jetzt eine Kollegin zuständig. Diese hat auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen (einstw. AO).
Leider wurden hier auch EMAs gehackt und es werden nur vorläufige Bescheinigungen zum Todesfall erteilt, ZTR-Mitteilungen kommen dann auch nicht. Demensprechend war auch die EMA-Auskunft nicht hilfreich. Letztlich war der Todesfall bereits am 19.12., so dass die Eilbedürftigkeit vielleicht auch nicht so groß sein kann.
Ansonsten hätte ich die Versiegelung der Wohnung schon sachdienlich und günstiger gefunden als einen Nachlasspfleger. Habe jetzt ermittelt, dass in NRW gem. § 91 JustG die Notare für die Ausführung zuständig wären. Hat aber noch nie jemand gemacht. Demensprechend würde das wohl erstmal für Verwirrung sorgen.