Hallo, ich möchte gerne mal wissen, wie Ihr folgenden Fall seht (vielleicht schon selbst gehabt):
Schuldner beantragt Erhöhung des pfandfreien Betrags, da er sich ein neues KFZ anschaffen muss. Unstreitig ist, dass er auf ein Auto angewiesen ist, um zur Arbeitsstelle zu gelangen. Sein derzeitiges KFZ ist Reparaturbedürftig. Die Kosten der Reparatur übersteigen den Wert des KFZ.
Viele Entscheidungen dazu gibt es nicht. Eine etwas neuere vom AG Kiel Beschl. v. 13.11.2020 – 24 IK 124/16, die sich aber garnicht groß damit auseinandersetzt und m.E. auch zu recht kritisiert wird. Aber wie das so ist: Herr Prof. Ahrens (Beck-online, VIA 2021, 36) und eine Frau Dr. Hölken (jurisPR-InsR 17/2021 Anm. 4) kritisieren diese Entscheidung, sind der Ansicht, dass diese Kosten auch berücksichtigt werden können; wie das aber beispielweise bei einer Neuanschaffung überhaupt gehen soll, schreiben sie nicht. Ich meine eigentlich, dass Reparatur-Kosten im Grunde tatsächlich als besondere Kosten berücksichtigt werden könnten. Wie aber ein neues Fahrzeug berücksichtigt werden könnte (obwohl es im Grunde kein Unterschied darstellt), ist mir noch nicht klar. Hatte es einer von Euch schon mal und gibt mir Denkanstöße?