Ich möchte nochmal auf das Thema zurückkommen.
Mir liegt ein notarielles Testament vor, in dem TV angeordnet ist. Zitat: "Der TV hat meine angeordnete Erbeinsetzung zur Ausführung zu bringen". Zum TV wurde einer der Erben bestellt. Mehr ergibt sich zur TV nicht aus dem Testament.
Das Grundbuch wurde bereits aufgrund der Erbfolge berichtigt, der TV-Vermerk ist eingetragen.
Zwischenzeitlich ist der TV verstorben. Die Erbengemeinschaft will das Grundstück nun verkaufen.
Das Nachlassgericht hat dem Notar durch einfaches Schreiben mitgeteilt, dass die Einsetzung eines ErsatzTVs abgelehnt wird, da der Erblasser im Testament darum nicht ersucht hat.
Der Notar ist nunmehr der Auffassung, dass die TV durch den Tod beendet ist und damit das Grundbuch offensichtlich unrichtig geworden ist. Der TV-Vermerk soll daher gelöscht werden. Der Tod des TV ist durch Vorlage des Erbscheins nach ihm nachgewiesen.
Hat hierzu jemand eine Idee?