Beiträge von Grundbuchguru

    Hallo,

    ich mache seit kurzem Zivil und habe jetzt einen Antrag eines Inkassounternehmens auf Umschreibung des VU und KfB auf die Forderungskäuferin vorliegen.

    Das Inkassounternehmen hat nur eine Kopie der Vollmacht vorgelegt, was ich monieren würde. Nun habe ich mir jedoch die Frage gestellt, ob das Inkassounternehmen überhaupt im Klauselerteilungsverfahren vor dem Zivilgericht vertretungsbefugt ist, weil Rechtsdienstleister doch eigentlich nur im Mahn- und Vollstreckungsverfahren vertreten dürfen. :/

    Beste Grüße

    Guten Morgen!

    Ich hatte heute früh wieder drei Anträge mit der ehemaligen Bezeichnung auf dem Tisch. Natürlich fehlte auch wie üblich die Vollmacht,daher erging Zwvfg.

    Man muss ja nicht alles verstehen, aber es sollte doch eigentlich im Interesse der Inkassobüros liegen, dass möglichst zügig die Pfändung bewirkt wird. Warum nimmt man dann immer wieder dieselben Monierungen hin, anstatt ihnen dauerhaft abzuhelfen?

    Vielleicht gibt es jmd. im Forum aus dem Inkassobereich. Es würde mich wirklich einmal interessieren, was der Grund für diese scheinbare Ignoranz ist. Monieren zu wenige den Mangel der Vollmacht und die fehlerhafte Gl.-V.-Bezeichnung oder ist es einfach nur ein technisches Problem oder steckt gar etwas ganz Anderes dahinter. Ich bin da sehr neugierig.

    Da die i GmbH nie eine Vollmacht beigefügt hat und wir das hier beanstanden, wird das gleich mit beanstandet und eine korrekte S. 2 angefordert.

    So auch bei uns. Nur wird dann irgendwann die Vollmacht eingereicht und der Hinweis zur widersprüchlichen Bezeichnung des Gl.-V. geflissentlich ignoriert oder die allgemeine Mitteilung der Firmenänderung im Anschreiben zur Vollmacht wiederholt, sodass die Gl.-V.-Bezeichnung auf S. 2 der einzige „Mangel“ bliebe.

    Deswegen auch meine Frage, wie ihr mit dieser Ignoranz umgeht.

    Liebe KollegInnen,

    ein häufig auftretendes Inkassounternehmen mit Firma "i GmbH", das deutschlandweit tätig ist, teilt dem Vollstreckungsgericht in einer allgemeinen Mitteilung mit, dass sich der Name der Firma seit 01.09. in "p GmbH" geändert habe.

    In den Anträgen wird jedoch bis heute die alte Bezeichnung des Gläubigervertreters "i GmbH" aufgeführt.

    Ich ändere es gemäß der allgemeinen Mitteilung ab. Meine Geschäftsstelle ist genervt, weil sie die Abschriften immer abändern muss und versteht nicht, warum der Gläubigervertreter seinen eigenen neuen Namen nicht kennt.

    Wie geht ihr damit um?

    Beste Grüße

    Ich habe meinem Vormund Ausweis und Merkblätter zugeschickt und ihn dann zur persönlichen Verpflichtung auf die Parkbank vorm Gericht eingeladen und mit dem gebotenen Abstand ohne Handschlag verpflichtet und Rückfragen geklärt. Protokoll im Amtszimmer mit "v.u.g." vorher vorbereitet und verlesen. Damit ist die Vormundschaft "sauber" wirksam geworden. Bei den meist gerichtsbekannten Nachlasspflegern dürfte das doch auch funktionieren, insbesondere um lästigen Vergütungsdiskussionen, die später sicherlich kommen werden, vorzubeugen.

    Geheimhaltung ist in solchen Dingen absolut fehl am Platz.


    Das sehe ich genauso und wir sind es ja auch anders gewohnt.

    Welche Verwaltungstätigkeiten sollten das sein?

    beispielsweise die Durchführung der kleinen Innenrevision des nachgeordneten Dienstes, wo wir dann mit einem Prüfkatalog die Kollegen, mit denen wir eigentlich miteinander zusammenarbeiten, jetzt überwachen sollen. Vor der Prüfung müssen wir hierfür konkret die geltenden Rundverfügungen des OLG und die Runderlasse des Ministeriums studieren, was ziemlich zeitaufwändig ist.

    Hallo und Hiiilfe!

    wir haben seit kurzem einen neuen Geschäftsleiter, der uns nicht mehr die Belastungszahlen und die konkrete Zusammensetzung der eigenen Arbeitsbelastung sagen will. Die Berechnung der Belastung sei seine Sache und die Zahlen der anderen gingen uns erst recht nichts an. Unser ehemaliger GL hat immer - insbesondere bei Änderungen des GVP - konkret die Pebb§yzahlen inkl. Vertretungsbelastung zu jedem Rpfl. ausgeduckt. Jetzt stehen wir völlig im Dunkeln.

    Außerdem müssen wir jetzt auch Verwaltungstätigkeiten machen, die der GL uns nach eigener Aussage nicht als besondere Belastung anrechnen kann.

    Der Amtsleiter lässt ihn machen und mischt sich lieber nicht ein.

    Ist das alles Rechtens ? Haben wir Anspruch auf Bekanntgabe unserer Belastungszahlen und dass uns die zusätzliche Verwaltungsarbeit angerechnet wird? Unser PR resigniert und ist ratlos.

    Was können wir tun? Hilfe!

    Letzten Endes kennst nur du die handelnden Personen und kannst abschätzen, wie weit du gehen kannst (bzw. wie dreist du sein kannst). Pass jedoch auf, dass du nicht den point of no return erreichst, an dem die ganze Angelegenheit Fahrt aufnimmt und eine Eigendynamik entwickelt. Das wären dann u. U. teuer erkaufte vier Tage Urlaub. Ich kenne selbst so einen, der schlauer ist als alle anderen und der mit dem Diszi in der Akte das ganze vermeintlich faulere Volk beförderungsmäßig an sich vorbeirauschen sieht...


    Danke für den Tipp. Da ich jedoch nicht vorhabe, dauerhaft im öffentlichen Dienst zu bleiben, weil mir das Bewerten nach Arbeitsstunden und nicht nach Leistung nicht gefällt, ist mir das einerlei. Kein Wunder, dass Beamte solch einen schlechten Ruf haben, wenn man ihnen so viele Wochenarbeitsstunden aufdrückt, dass sie die Zeit irgendwann einmal nur noch mit Kaffeetrinken und Schwätzchen halten "abarbeiten" können.

    Ich bleibe regelmäßig 10 Stunden hier (die Pause verbringe ich meist an der frischen Luft, zähle sie also nicht dazu), aber nicht, um die Zeit abzusitzen, sondern weil die Arbeit anders nicht zu bewältigen ist. Du scheinst im Paradies zu arbeiten. Wo auch immer das ist. Da möchte ich auch hin...

    Kannst gerne hier anfangen. Es gibt noch einige Kolleginnen und Kollegen, die hier weg wollen ;)

    Letzten Endes kennst nur du die handelnden Personen und kannst abschätzen, wie weit du gehen kannst (bzw. wie dreist du sein kannst). Pass jedoch auf, dass du nicht den point of no return erreichst, an dem die ganze Angelegenheit Fahrt aufnimmt und eine Eigendynamik entwickelt. Das wären dann u. U. teuer erkaufte vier Tage Urlaub. Ich kenne selbst so einen, der schlauer ist als alle anderen und der mit dem Diszi in der Akte das ganze vermeintlich faulere Volk beförderungsmäßig an sich vorbeirauschen sieht...


    Danke für den Tipp. Da ich jedoch nicht vorhabe, dauerhaft im öffentlichen Dienst zu bleiben, weil mir das Bewerten nach Arbeitsstunden und nicht nach Leistung nicht gefällt, ist mir das einerlei. Kein Wunder, dass Beamte solch einen schlechten Ruf haben, wenn man ihnen so viele Wochenarbeitsstunden aufdrückt, dass sie die Zeit irgendwann einmal nur noch mit Kaffeetrinken und Schwätzchen halten "abarbeiten" können.

    Hm, wieso ist es ein Problem, wenn der Urlaub verrechnet werden soll? Schließlich hat man sich die Freizeit ja schon gegönnt, sonst wär man ja nicht viel zu tief im Minus, man hatte also schon seine Erholung. Da ist es doch legitim, wenn Urlaub verrechnet wird, insbesondere wenn man nicht bereit ist, (sinnlose) Überstunden zu machen. :gruebel:


    Das frage ich mich auch langsam.

    M.E. wäre dann der Zweck des Erholungsurlaubs verfehlt. Ich persönlich bin nicht erholt, wenn ich statt 8,5 Stunden am Tag nur 7,5 Stunden am Tag in der Behörde war. Ich bin nur wirklich an Tagen erholt, an denen ich die Behörde nicht sehen muss.

    Und meine Arbeitskraft habe ich ja grundsätzlich zur Verfügung gestellt. Sie wurde nur nicht vollständig seitens der Behörde in Anspruch genommen, sodass ich nach Erledigung der mir zugetragenen Arbeit ging.

    ... Nein! Kern der Anfrage war: Besteht ein Anspruch auf Verrechnung von Urlaub mit Minusstunden seitens der Verwaltung...

    Gegenfrage, was gefällt dir z.B. an #39, 41 nicht? Ein Anspruch besteht nicht, egal wer das will.

    Ich habe nicht behauptet, dass mir #39+41 nicht gefielen =) Nur war hier ja der Sachverhalt anders gelagert. I.Ü., und da bitte ich um Entschuldigung, dass ich nicht konkret genug war, gilt für mich in Hessen HAZVO/HUrlVO, was abweichend von AzUVO in BaWü ist.

    In § 4 III HAZVO ist nur der Ausgleich von Zeitguthaben, nicht jedoch der Ausgleich von Fehlzeit geregelt.

    Ich kehre zum Ausgangsthema zurück:

    Kern der Anfrage von Grundbuchguru ist doch sein Problem, dass er einerseits die ihm durch seinen Dienstherren vorgeschriebene Arbeitszeit nicht braucht, um sein Arbeitspensum zu erfüllen, andererseits nicht einfach rumsitzen möchte. Die in der Vergangenheit angefallenen Fehlstunden möchte der Dienstvorgesetzte nun durch Verrechnung mit Urlaub abgelten.

    Ich sehe im Kern nur zwei ernstgemeinte Möglichkeiten zur Lösung des Problems:

    a) Die Minusstunden werden mit Urlaub abgegolten
    b) Grundbuchguru macht schnell ein paar Überstunden, damit die Minusstunden auch so wegfallen

    Als nicht ernstgemeinte Möglichkeit kommt noch hinzu:
    c) Grundbuchguru zahlt einen Teil seines Gehalts zurück, der den Minusstunden entspricht.
    ...

    Nein! Kern der Anfrage war: Besteht ein Anspruch auf Verrechnung von Urlaub mit Minusstunden seitens der Verwaltung. Das Bestehen der Beamtenpflichten wird hier gar nicht in Abrede gestellt. Auch nicht, dass - sollten die Minusstunden nicht abgebaut werden - ein Disziplinarverfahren möglich ist. Nur einem solchen sähe ich gelassen entgegen, weil wenn die Mittelbehörde im Rahmen meiner Anhörung erfährt, dass da einer nur seine Zeit absitzt, hat die GL mögliche Stellenkürzung zu befürchten. Dieses Risiko wird man nicht eingehen.

    Es käme darüber hinaus noch eine weitere Lösung in Betracht:

    Mitschleppen und warten, dass Ministerium und Mittelbehörde sich endlich darauf verständigen, dass die seit einigen Jahren in meinem Bundesland an bestimmten Behörden pilotierte VAZ zum 1.1.15 endlich landesweit eingeführt wird. Wo wir i.Ü. wieder beim Gleichbehandlungsgrundsatz aller Beamtinnen und Beamten in Hessen wären.


    Der Personalrat jedenfalls meint, eine Verrechnung von Urlaub mit Arbeitszeit sei nicht möglich, da weder in der Dienstvereinbarung geregelt noch gesetzlich möglich.

    Zurzeit bleibe ich täglich 10,5 Stunden am Gericht. Abzgl. 30 Min. Zwangspause mache ich damit ca. 1,5 Std. am Tag gut. Das ist die Lösungsmöglichkeit die ich derzeit anbiete.

    Vielleicht wäre es auch eine Alternative, einen Teil der Arbeitszeit in Form der "alternierenden Telearbeit" (zu Hause) abzuleisten (wieviele Akten - in Deinem Fall dann ob überhaupt - man mit nach Hause nimmt, ist einem ja selbst überlassen...) Näheres im Mitarbeiterportal Hessenunter Personal/Arbeitszeit und Urlaub/Telearbeit.

    Auf die Idee bin ich dank eines Kollegen auch gekommen, dem es ähnlich wie mir erging, und hab den Antrag bereits gestellt, der schon seit 2 Monaten vor sich rumdümpelt. Jetzt hat man angedeutet, dass ich vielleicht versetzt werden kann, sodass deshalb die GL zum Ende meiner Amtszeit an der hiesigen Behörde die Verrechnung von Urlaub mit Minusstunden fordert.

    Daher ja meine Frage, ob dieser Anspruch seitens der GL bzw. des Landes besteht.

    Der Grundbuchguru sollte froh sein, dass er sein Pensum so gut im Griff hat und sich wirklich mal ein gutes Buch mitbringen, zumindest solange, bis es für alle Rechtspfleger freie Dienststunden gibt. Das sollte man nicht als Angriff auf die freie Persönlichkeitsentfaltung sehen, sondern als Einhaltung der Verpflichtung, seinem geliebten Arbeitgeber seine Arbeitskraft für die vorgebenen 41 Stunden zur Verfügung zu stellen.

    Ich habe 42 Stunden zur Verfügung zu stellen ;)

    Und fürs Bücherlesen muss ich nicht am Gericht sitzen, zumal ich nicht gerade eine Leseratte bin.

    Auch wenn der Name trügt, mache ich mehr als nur Grundbuch. Habe auch ZV, Familie, Betreuung sowie in diesen Dezernaten die Rechtsantragsstelle. Daneben mache ich die Auslandszustellungen und - wie bereits erwähnt - verschiedene Verwaltungssachen, die gerade so anfallen.

    Dass ich als Beamter, ob schnell oder ob langsam arbeitend, meinem Land zum Dienste verpflichtet bin und mein Dienstherr es nicht anhand meiner Leistung, sondern anhand meiner Anwesenheit bemisst, steht ja auch außer Frage.

    Die eigentliche Frage war, ob eine Verrechnungspflicht des Beamten von Urlaubtagen mit Minusstunden besteht.

    Dass ich möglicherweise wegen Nichterfüllung meines Dienstes evtl. sogar disziplinarische Maßnahmen zu befürchten habe, weil mein Dienstherr als Maßstab die Arbeitsstunden ansetzt, steht ja auf einem ganz anderen Blatt.

    Danke für die zahlreichen Antworten. Ich werde natürlich versuchen, Minusstunden durch mehr Posten im Forum abzubauen ;)

    Ich habe bereits letztes Jahr nach dem Sommerloch meine damalige GL auf meine immer mehr werdenden Minusstunden angesprochen und was ich denn machen solle, um nicht meine Zeit "absitzen" zu müssen. Die ehemalige GL meinte allerdings mir aufgrund meiner Leistungen "da keine Probleme machen zu wollen". Von da an wurden mir zum "Auffangen" der Minusstunden außerdem verschiedene Verwaltungstätigkeiten zugesprochen, die ich gerne gemacht habe.

    Wir dürfen -20 Stunden in den Folgemonat nach GZ-Vereinbarung übertragen. Das Zeiterfassungsgerät hat im Folgemonat immer alles über die - 20 Stunden hinaus gekappt. So ist die Summe der angesammelten Minusstunden auch anfangs nicht aufgefallen. Erst am Jahresende, als wohl zum OLG ein Geschäftsbericht abgegeben werden musste, ist die Summe ans Tageslicht gekommen. :teufel:

    Jetzt war die Person der GL aber nur für einige Monate hierher abgeordnet. 3 Monate nachdem eine neue GL im Amt war, sprach diese mich wiederum darauf an, wie ich den gedenke, meine Minusstunden abzubauen. Ich solle im Zweifel langsamer arbeiten, mehr Pausen machen und mal was zum Lesen mitbringen. Das - hab ich gesagt - sehe ich nicht ein, weil ich nicht Beamter geworden bin, um meine Sollarbeitszeit abzusitzen.

    Mehr als Zusatzaufgaben und ab und zu rumsitzen (wie jetzt gerade auch) kann ich nicht tun. Und ehrlich gesagt, ich mache wirklich viel Zusatzarbeiten auf freiwilliger Basis, aber warum soll ich jetzt obendrein noch mein Dezernat wegen zu raschen Arbeitens auf 140 oder 150 Prozent aufstocken? Schließlich bekomme ich ja für die Mehrarbeit an Akten, die ich dann erledige, keine höhere Vergütung im Vergleich zu den "gemütlich arbeitenden" Kolleginnen und Kollegen.