Beiträge von AVR10

    Ich habe den Beitrag von Sonntagskind nicht als Angriff auf die Rechtspflege empfunden. Ich fand gut, dass sie die Unterschiede zwischen beiden Bereichen dargestellt hat (wie auch die Vorposter). Es ist schön, dass sich Leute finden, die Verwaltungsarbeit machen möchten. Für mich persönlich wäre das nichts. Mir fehlt da die Diplomatie. Die Weisungsgebundenheit würde mich wahrscheinlich weniger stören, da ich früher bereits in anderen Berufen gearbeitet habe.

    Aber es sollte vielleicht wirklich jeder mal in Verwaltungsaufgaben reinschnuppern, um sich ein Urteil bilden zu können. Und da "reicht" m. E. sogar schon ein Gruppenleiterposten.

    Na immerhin scheinst du ja die wohlstrukturierten Formulare zu lieben, wenn das mal bloß kein Zwang wird!:teufel:[/QUOTE]

    Na ja, Abkürzungen konnte ich mir immer schon gut merken. Und du weißt doch, wir als Beamte ... von der Wiege bis zur Bahre; Formulare, Formulare.

    @Jakintzale

    Ich will mir lieber nicht vorstellen, was 13 so alles googeln könnte...

    Hui, hier ist ja inzwischen viel passiert. Vor lauter Arbeit habe ich das gar nicht mitbekommen.:oops:

    Vielen Dank an alle für die nette Begrüßung. :2danke

      
    Bezüglich des Links von 13: Ich habe gezielt danach gesucht, weil 13 im Begrüßungsfred ja (fast) immer etwas versteckt.

    Ja, beldel, ich bin ein wenig chaotisch veranlagt und komme manchmal von hinten durch die Brust ins Knie. Aber vielleicht schaffe ich es mit eurer Hilfe ja, mehr Struktur in mein Forenleben zu bringen.

    Liebe Grüße

    ...meinst Du jetzt nur, dass sich nicht immer jeder Teilnehmer mit jedem anderen User unterhalten kann.

    Genau. Ich war ja auch selbst schuld, da ich nur ein paar Stunden dabei war. Und während dieser Zeit gab es ja sehr viel anzusehen. Die Gespräche werden schon noch nachgeholt, da habe ich keine Bange.

    @13--> Danke, toller Link! Wer Tiere liebt, liebt auch Menschen.

    Liebe Forianer,

    seit ich schon seit Jahren heimlich mitgelesen habe und daraus nur Nutzen gezogen habe; mich beim letzten Forentreffen kurzfristig eingeschlichen habe (für einige mit positiver Resonanz, für andere weniger), möchte ich mich nun offiziell vorstellen:

    Ich arbeite an einem mittelgroßen Gericht in der Mark bzw. Lausitz und bearbeite Grundbuchsachen. Ich freue mich darauf, dass ich hier auf Leute treffen kann, die konstruktiv diskutieren und für viele Fragen eine adäquate Lösung finden.

    Ich bin sozusagen mittelalterlich - habe also noch ein paar Jahre bis zur Pension. :cool: Ansonsten freue ich mich auf den hiesigen Meinungsaustausch.


    Liebe Grüße
    das AVR10

    Aber bei der SH ist m. E. klar gesagt, dass sie erstrangig nach den bisher eingetragenen Rechten eingetragen werden soll. Wenn ich Demharter, Rn. 33 zu § 45 GBO nicht zu großzügig interpretiere, müsste mir das doch in Verbindung damit, dass dar VKR rangbereit eingetragen werden soll, ausreichen. Oder liege ich damit vollkommen daneben?

    Du hast natürlich recht, aber wir sind doch erst im Stadium. dass jemand mitgeteilt hat, dass es eine Vollmacht geben soll, die nicht in Ordnung ist. Grundbuch ist doch Antragsgeschäft. Ich verstehe jetzt nicht, was ich als Grundbuchrechtspfleger in diesem Stadium veranlassen soll. Bitte klärt mich auf.

    Du hast aus deiner Sicht vollkommen recht, aber ich bin im Grundbuch. Muss ich denn, wenn mich jemand z. B. anruft und sagt der BREamte hat nicht mehr alle Kerne im Kürbis, darauf eingehen? Ich kann doch nicht auf Teufel komm raus ermitteln, nur weil jemand etwas behauptet.Spannend wird es doch erst wenn ein Antrag vorliegt.