Beiträge von c2

    Hallo,

    ich habe aktuell ebenfalls das Problem, dass sich ein Kollege weigert die Ausschlagungserklärung im Original zu übersenden. Er hat diese eingescannt rein elektronisch übersandt und seine Auffassung durch den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17.07.2023 3Wx 91/23 begründet.

    Hallo zusammen,

    ich habe eine kurze Frage:

    Jemand der das Erbe ausschlagen will ist bettlägerig und kann nicht zum Gericht kommen.

    Sind wir als zuständiges Nachlassgericht in der Pflicht zur Beurkundung raus zu fahren? Oder muss sich die Person an einen Notar wenden oder einen Bevollmächtigten mit beglaubigter VM ausgestattet zum Gericht schicken?

    Hab da leider nix gefunden was in Richtung Verpflichtung geht oder nicht.

    Ich meine bei einer Testamentsrückgabe hab ich das schon gemacht...aber da war das für mich logisch und erforderlich. Eine andere Möglichkeit gibts da ja nicht.

    Danke.

    Gruß

    Carsten

    Hallo zusammen,

    ich habe folgende kniffelige Sache:

    Es geht um die Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments (Berliner Testament) sowie dem darauffolgenden Erbscheinsantrag.

    Verstorben ist eine Antonie Maria Pauline, verheiratet mit einem Werner. Soweit so gut.

    Im gemeinschaftlichen Testament haben aber Annette und Werner testiert.

    Problem: Ist/ War Annette jetzt Antonie Maria Pauline?

    In all den eingereichten Urkunden (SU, HU und GU's der Kinder) steht immer Antonie Maria Pauline.

    Der Personalausweis lautet aber auf Annette.

    Ich tue mich grade schwer das Testament zu eröffnen, da ich absolut keine Anhaltspunkte habe das hier Personenidentität vorliegt.

    Mir bliebe tatsächlich nur die EV des Ehemannes.

    Habt ihr Ideen oder eine andere Lösungsmöglichkeit?

    Danke :)

    Gruß

    Carsten

    Bin grad auf der Suche nach der Naumburger Entscheidung bzgl. des 10%igen Aufschlages für die Schweizer. Das Az ist aber leider vom OLG Braunschweig und führt nicht zum Ziel. Hat jemand von euch was dazu ? Hab grad ne 120 er Überprüfung. Und die Partei wohnt in der Schweiz.

    Gruß
    Carsten

    Hallo,

    angesichts der gravierenden Veränderungen hinsichtlich der "Gleichbehandlung" bzgl. der Urlaubstage möchte ich kurz eine Problematik aufzeigen, die mich diese Jahre 2 Tage Urlaub kosten wird.

    Als Rpflg-Anw. , aber Ü-30, standen mir bereits vor diesem ganzen Gleichbehandlungs-Zinober 29 Tage Urlaub zu. Aufgrund der Änderungen 2012/2013 wurden mir für das Jahr 2012 30 Tage und für das Jahre 2013 29 Tage (vgl. Übergangsregelung für NRW - Vertrauensschutz-) bewilligt.

    Allerdings gibt es für das Jahr 2014 KEINE gleichlautende Übergangsregelung. Angesichts dessen habe ich nun seitens des Dienstherrn ganze 27 Tage Urlaub, Folglich also keine Besitzstandswahrung bzw. Vertrausenschutz.

    Wenn mir alle anderen Fallgruppen so anschaue, so sind alle besser gestellt, als Sie vorher waren bzw. sie haben den Status Quo erhalten.

    Ich bin mir durchaus bewusst darüber, dass ich eine sehr kleine Fallgruppe darstelle.....doch mit dem Opfer-Status will ich mich dennoch nicht abfinden.

    Meine Frage an euch ist einfach, gibt es vergleichbare Fälle und Erfahrungen, wie am besten vorgegangen werden sollte ?
    Erfolgsaussichten ?

    Gruß
    Carsten

    Um das noch mal aufzugreifen, ohne nen eigenen Threat zu errichten.

    Wie siehts denn aus bei Auflassung an Stiefkind ??

    Volle Gebühr oder hälftig ?

    Dem Normtext nach sind Stiefkinder nicht in §60 II KostO genannt.

    Normalerweise hätte ich auch die volle Gebühr in Anbetracht gezogen. Zweifel kamen mir nur, da

    1. Stiefkinder keine UB vom FA brauchen, da sie ja den Abkömmlingen gleichgestellt sind
    2. kein Negativzeugnis bzgl Vorkaufsrecht der Stadt brachen, da sie ja mit dem Stiefelternteil verschwägert sind.

    Nu bin ich ins Grübel gekommen, ob sich das quasi adaptieren bzw. analog anwenden lässt. Entscheidungen diesbezügliche habe ich aber noch nicht gefunden.

    Wäre für ne weitere Meinung dankbar.

    Gruß Carsten

    Moin, moin,

    ich hab mal ne Frage an alle ehem. SaZ, die mit E-Schein ihre Ausbildung zum Rechtspfleger gemacht haben.

    Wie sieht es aus mit der Versteuerung der Anwärterbezüge und den Ausgleichszahlungen seitens der WBV ??
    - Ist es richtg, das die Ausgliechszahlungen nach III und die Anwärterbezüge nach VI versteuert werden ?


    Danke im Voraus

    Carsten