Hallo,
angesichts der gravierenden Veränderungen hinsichtlich der "Gleichbehandlung" bzgl. der Urlaubstage möchte ich kurz eine Problematik aufzeigen, die mich diese Jahre 2 Tage Urlaub kosten wird.
Als Rpflg-Anw. , aber Ü-30, standen mir bereits vor diesem ganzen Gleichbehandlungs-Zinober 29 Tage Urlaub zu. Aufgrund der Änderungen 2012/2013 wurden mir für das Jahr 2012 30 Tage und für das Jahre 2013 29 Tage (vgl. Übergangsregelung für NRW - Vertrauensschutz-) bewilligt.
Allerdings gibt es für das Jahr 2014 KEINE gleichlautende Übergangsregelung. Angesichts dessen habe ich nun seitens des Dienstherrn ganze 27 Tage Urlaub, Folglich also keine Besitzstandswahrung bzw. Vertrausenschutz.
Wenn mir alle anderen Fallgruppen so anschaue, so sind alle besser gestellt, als Sie vorher waren bzw. sie haben den Status Quo erhalten.
Ich bin mir durchaus bewusst darüber, dass ich eine sehr kleine Fallgruppe darstelle.....doch mit dem Opfer-Status will ich mich dennoch nicht abfinden.
Meine Frage an euch ist einfach, gibt es vergleichbare Fälle und Erfahrungen, wie am besten vorgegangen werden sollte ?
Erfolgsaussichten ?
Gruß
Carsten