Also bei mir hier häufen sich die Fälle, wo Fragen im Zusammenhang mit dem Güterstand auftauchen, auch gerade mit Ausländern.
Wann darf ich Zweifel haben und nachfragen?
Wie tief muss ich in ausländischen Rechtsordnungen graben? Problem z.B. Alleinerwerb bei Errungenschaftsgemeinschaft nach italienischem Recht
Wo hilft die neue EU-Güterrechtsverordnung (Stichwort Altehen?)
Wie kann ich mir Voraussetzungen ggf. in grundbuchmäßiger Form nachweisen lassen.
Schwierig wird es oft auch bei Nicht-EU Ausländer. Wir haben hier auch immer wieder Chinesen, US-Amerikaner, Russen und diese Woche auch schon mehrmals Kanada.
Vielleicht wär diese Richtung ja was?