In Unterbringungs- und PsychKG-Verfahren erheben wir immer die Auslagen des Verfahrenspflegers nach Nr. 310105 GnotKG in Verbindung mit Vorbemerkung 3.1 Nr.2
Beiträge von Gretchen
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Danke für die schnelle Antwort.
Ich hatte überlegt, ob man die nun die Erben des verstorbenen Betroffenen ermitteln müsste..
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Ich habe folgenden Fall:
vorläufige Betreuung beantragt - Verfahrenspfleger bestellt - Kosten in Höhe von 85 € entstanden, der Betroffene ist verstorben.
Kann ich die Kosten des Verfahrenspflegers zum Soll stellen?
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Hallo,
ich mache gerade in Vertretung Auslandssachen und weiß niemanden, den ich Fragen kann:
Ich muss eine Anklageschrift nebst Anschreiben nach Litauen zustellen. Übersetzt in die litauische Sprache sind die Schriftstücke schon.
Kann ich das nun per Einschreiben mit internationalem Rückschein tun?
So verstehe ich das in der RiVast zum Länderteil Litauen.. bin mir aber etwas unsicher, weil ich das noch nie gemacht habe.
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Ein Rechtsanwalt wurde vor mehreren Jahren aufgrund eines privatschriftlichen Testaments als Testamentsvollstrecker bestellt. Es gab auch noch ein notarielles Testament
Die Erbin wehrt sich nun gegen die Testamentsvollstreckung aufgrund des privatschriftlichen Testaments und nimmt sich eine Anwältin (Hintergrund ist, dass die Erbin nur als Vorerbin bestellt wurde in dem privatschriftlichen Testament). Es wird Beschwerde gegen die Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses eingelegt.
Unsere Nachlassrichterin hat die Beschwerde zurückgewiesen und die Sache dem OLG zur weiteren Entscheidung vorgelegt.
Die Kosten wurden der Erbin auferlegt.
Der Testamentsvollstrecker beantragt nun die Festsetzung von Rechtsanwaltsgebühren gegen die Erbin.
Kann er das tun?
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Ja, ein ortsansässiger Rechtsanwalt
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Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Es wurde VKH bewilligt mit Raten. Nun sind alle Raten gezahlt und ich kann die Wahlanwaltsvergütung festsetzen.
Der Rechtsanwalt ist verstorben.
Schreibe ich nun die Erben an und frage nach deren Bankverbindung und überweise den Erben die Wahlanwaltsvergütung? -
Ich möchte ein Testament eröffnen; habe die Witwe angeschrieben. Diese reicht einfach keine Sterbeurkunde ein.
Ein anderer Verwandter ist mir nicht bekannt.
Das Standesamt will mir keine gebührenfreie Sterbeurkunde für den Dienstgebrauch ausstellen. Wir sollen 15 € bezahlen, dann bekommen wir die Urkunde.
Hattet ihr schonmal so einen Fall? -
Danke für die schnelle Antwort!
Das Nottestament ist unwirksam, weil die Niederschrift zu Lebzeiten des Erblassers fehlt, § 2250 Abs.3 BGB, oder?
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Ich habe ein Protokoll vorliegen - unterschrieben von 4 Pflegekräften.
Darin steht dass es meinem Erblasser, der Palliativpatient war, am 25.10.21 immer schlechter zurecht war.
Die Pflegekräften fragen ihn nach Angehörigen und was sienoch für ihn tun könnten. Sie fragtenihn u.a. ob er ein Testament hinterlassen habe.
Er antwortete, dass er keine Angehörigen habe, und dass sichEberhard (war den Pflegekräften als nahestender Freund bekannt) um alleskümmern solle. Eberhard soll angerufen werden. Er solle alles von ihm erben.
Danach ist der Erblasser eingeschlafen und kann nicht mehrzu Bewusstsein und ist am 27.10.21 verstorben.
Meine Fragen:
- Dieses Protokoll ist doch als Nottestament zueröffnen
- Falls ein Erbschein beantragt wird (Grundbesitznicht vorhanden, aber voraussichtlich einiges an Bankguthaben): ist diesesNottestament wirksam?
- Dieses Protokoll ist doch als Nottestament zueröffnen
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Danke für die Antworten. Ich war mir etwas unsicher, weil ich bisher noch nie eine Aufwandsentschädigung für einen ehrenamtlichen Nachlasspfleger festgesetzt habe.
Aber stimmt, ein Berufsnachlasspfleger würde 100 - 110 € Stundenlohn bekommen. Das käme den Erben wesentlich teurer. -
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Es wurde ein ehrenamtlicher Nachlasspfleger für dieSicherung und Verwaltung des Nachlasses und Ermittlung der Erben bestellt.
Der Nachlasspfleger, der selbst Miterbe ist, hat denNachlass – zumindest nach Aktenlage – super verwaltet.
Die Erben der dritten Ordnung hat er ermittelt. Er wirddemnächst einen Erbschein beantragen. Sodann kann die Nachlasspflegschaftaufgehoben werden.
Nun hat er schon seinen Schlussbericht nebst Rechnungslegungeingereicht.
Der Nachlass ist vermögend.
Er beantragt nun eine angemessene Aufwandsentschädigung. DieAuslagen sind unstreitig. Er beantragt aber auch die Entschädigung seinesZeitaufwandes. Er hat glaubhaft gemacht, dass er einen Zeitaufwand von ca. 52Stunden hatte. Das ist plausibel.
Welche Entschädigungfür die Stunden ist angemessen?
Analog zur Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Betreuerkönnte man
gem. § 22 JVEG, 21 €pro Stunde nehmen. Das sind aber bei 52 Stunden aber 1.092 €. Das erscheintmir etwas hoch…. -
Hallo,
mir liegt ein Sonderheft der Staatsanwaltschaft vor "Wertersatz/Entschädigung".
Die Staatsanwaltschaft hat die Akte an das Amtsgericht geschickt mit der Bitte um Entscheidung nach § 459 k Abs.2 StPO. Die Jugendrichterin hat de Akte nun mir als Rechtspflegerin vorgelegt zur Entscheidung.
Folgender Sachverhalt:
rechtskräftiger Strafbefehl des Amtsgerichts wegen Betruges; die Einziehung des Wertes des Tatertrages in Höhe von 119 € wurde angeordnet. Geschädigt war ein Rechtanwalt. Dieser hat mittlerweile die Kanzlei verlassen. Die Kanzlei hat nunmehr eine Abtretungserklärung des Rechtsanwaltes vorgelegt. Das Geld soll der Kanzlei gezahlt werden.Wer ist funktionell zuständig? Richter oder Rechtspfleger?
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Hallo,
Inkassounternehmen, die als Gläubigervertreter auftreten, erhalten bei unserem Amtsgericht kein Auskünfte in Nachlasssachen.
Denn nach § 10 Abs.2 FamFG können sich die Beteiligten durch Inkassounternehmen nicht vertreten lassen.Wie sehen das die anderen Rechtspfleger so?
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Hallo,
Erblasser verstirbt im Januar 2016. Er ist spanischer Staatsangehöriger, lebt aber seit 1978 in Deutschland.
Es ist deutsches Recht anzuwenden; gesetzliche Erbfolge.Ein Erbschein ist beantragt und kann erteilt werden.
Allerdings hat der Notar beantragt, eine Apostille erteilen zu lassen. Der Erbschein würde nämlich auch in Spanien benötigt.
Ist denn eine Apostille noch erforderlich?Ich hatte leider bisher noch keine Fortbildung zur EuErbVO...
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Hallo,
mir liegt ein Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vor.
Vollstreckungsgrundlage ist ein VB. Die Hauptforderung sind 0,48 € die Zinsrückstände auf die Hauptforderung sind 5,04 € (obwohl die Hauptforderung erst im April 2014 entstanden ist).
Die Gebühren für den Erlass des VB betragen über 100 €.
Ich finde die Zwangsvollstreckung eig. nicht verhältnismäßig.
Klar will der Gläubiger jetzt incl. aller Gebühren und Auslagen über 100 € geltend machen. Aber diese ganzen Kosten sind ja nur entstanden, wegen einer (Rest-)Hauptforderung von 0,48 €.
Gibt es Entscheidungen, dass dass eine Pfändung in solchen Fällen nicht verhältnismäßig ist??
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Sieht das östereichische Erbrecht denn eine Nachlasspaltung vor?
Wurde der östereichische Nachlasspfleger denn von Dir auch zum Nachlasspfleger bestellt? Denn Du kannst doch ihm nur die Genehmigung erteilen, wenn Du ihn in Deinem Verfahren als Pfleger bestellt hast?!!?
Andernfalls hätte ich aus dem Bauch heraus gedacht, dass das östereichische Gericht die Auflösung des Sparbuchs zu genehmigen hat. -
Hallo,
macht Ihr nach neuem Recht auch eine Wertfestsetzung nach § 79 GnotKG in einer Nachlasspflegschaftssache?Wenn in einem solchen Verfahren ja Erben bekannt sind/werden, macht so eine Festsetzung ja eventuell Sinn.
Meist ist das aber nicht der Fall, sodass der Wertfestsetzungsbeschluss nur dem Nachlasspfleger bekannt gegeben würde. Und die Nachlasspfleger werden sicherlich keine Beschwerde gegen die Wertfestsetzung einlegen...
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Wir haben hier beim AG eine Jugendstrafvollstreckungssache übernommen - Maßregel nach § 64 StGB.
Mittlerweile wurde der Jugendliche erneut verurteilt und zwar vom Landgericht S. Jetzt hat uns das Landgericht S eine begl. Ablichtung des URteils eingereicht mit der Bitte um Einleitung der Strafvollstreckung.
Bin ich überhaupt zuständig?
Der VU ist zwar jetzt wegen der Maßregel im hiesigen Gerichtsbezirk wohnhaft. Davor hatte er aber im LG-Bezirk S, wofür das AG S zuständig ist, gewohnt.
Muss nicht das AG S jetzt die STrafvollstreckung einleiten? Anschließend übernehmen wir natürlich die Sache.