Beiträge von julinda
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Hallo zusammen,
ich hätte eine blöde Frage:
Aus einer Hypothek Rang 1 wird die Zwangsversteigerung betrieben. Müsste aus einer Grundschuld, z.B. eingetragen im Rang 3, dann der Beitritt erklärt werden? Und was wäre, würde der Beitritt nicht erklärt?
Lieben Dank
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Trotzdem ist zumindest der Wohnort (nicht die Adresse) der einzutragenden Personen anzugeben, weil der nach der HRV einzutragen und daher auch anzumelden ist.
Du spricht § 43 Nr. 4 b) HRV an? Da sollte es mE doch genügen, wenn sichergestellt ist, dass die Wohnanschrift dem Registergericht erforderlichenfalls auch auf andere geeignete Weise, z.B. auf Anfrage formlos, übermittelt wird, oder?
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Änderung der Dienstordnung der Notarinnen und Notare
(DONot)
edit by Kai: aus DNotZ 2023, 401 kopierten Text aus urheberrechtlichen Gründen entfernt, siehe
Hinweise zum Zitatrecht
Vielen Dank
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Liebe Alle,
§ 5 Abs. 1 S. 5 DONot n.F. (bei sämtlichen natürlichen Personen, die geschäftlich oder dienstlich auftreten, kann anstelle von Wohnort und Anschrift eine Geschäfts- bzw. Dienstanschrift einschließlich des Ortes angegeben werden) betrifft mE doch auch die Anmeldung der Gründung einer UG mit Musterprotokoll zum Register, oder seht Ihr das anders?
VG
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kommt drauf an, durch wen das Kind vertreten wird.
§181 II 2 ZVG stehts drin
Ahhh, super, vielen Dank
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Hallo zusammen,
weiß jemand, was bei Antragstellung Teilungsversteigerung vorzulegen ist, wenn Antragsteller ein noch minderjähriges Kind ist?
Vielen lieben Dank
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Ahhh, super!
Vielen vielen Dank
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Liebe Alle,
ich habe neulich folgendes gelesen: Der Gläubiger kann auch nach Ablauf der 3-Monats-Frist noch die Wiederversteigerung beantragen; dann jedoch ist Altforderung gem. § 118 II ZVG erloschen.
??? Kann mir das jemand mal einfach erklären? Habe da irgendwie ein Verständnisproblem
Vielen lieben Dank!
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Vielleicht kann mir das von euch jemand erklären?
In einem Fachbuch habe ich folgendes gelesen:
Bieter bietet auf das gesetzliche Ausgebot einen hohen Betrag, auf abweichendes Ausgebot einen geringen Betrag und einigt sich mit beeinträchtigten Gläubiger auf Zustimmung.
Der Zuschlag erfolgt auf sodann das niedrigste Meistgebot.Warum?
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Ahhh, jetzt hab ich's verstanden
Danke:daumenrau
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Na dass er neuer Eigentümer ist und beteiligt werden möchte?
Ja, aber was bedeutet dies konkret?
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Und noch eine Frage
Im Falle eines Eigentumswechsels nach Beschlagnahme wird der neue Eigentümer nach Anmeldung ja Beteiligter. Was aber sollte der denn anmelden? Kann mir das vielleicht jemand erklären?
Daaanke
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Hallo Ihr,
Mieter oder Pächter können im Verfahren ja gem. § 59 ZVG verlangen, dass das Grundstück unter Ausschluss des Kündigungsrechts nach § 57a ZVG ausgeboten wird oder aber, dass sie ein Ablösungsrecht ausüben können.
Kann mir vielleicht einer von euch erklären, was hier mit Ablösungsrecht gemeint ist und ob dem Ausschluss des Kündigungsrechts stets entsprochen wird?
Vielen lieben Dank
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Wäre das denn ein Fall der nötigen Umschreibung? Ich meine, eine Rechtsnachfolge wäre das doch nicht?! ....
Aus dem Bauch heraus würde ich es auch so sehen. Der Titel lautet gegen die unbekannten Erbe/n. Diese/dieser sind nunmehr bekannt und können dem Vollstreckungsorgan mittels Erbschein nachgewiesen werden, oder?
Vielleicht klarstellen oder die Klausel umschreiben lassen
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Du willst ja nicht mehr gegen den im Titel genannten Schuldner (=die unbekannten Erben) vollstrecken, also umschreiben
Das frage ich mich gerade. Eigentlich liegt ja kein Schuldnerwechsel vor
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Nur mal aus Neugier: Wie ist denn dieser Titel gegen unbekannte Erben zustande gekommen? Ich kenne das eigentlich nur so, dass gegen "Nachlasspfleger YX als Vertreter der unbekannten Erben" tituliert wird.
Das allerdings frage ich mich auch ... ein Nachlassverwalter war hier tatsächlich nicht "im Spiel".
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Wäre das denn ein Fall der nötigen Umschreibung? Ich meine, eine Rechtsnachfolge wäre das doch nicht?! Ein Erbschein liegt iÜ vor.