Guten Morgen,
ich bräuchte mal seelische und moralische Unterstützung, da ich ZV noch nicht so lange mache.
Mir wurde ein (2.) Antrag auf Pfüb Erlass von einem Inkassountern. vorgelegt mit dem Hinweis, dass bereits vor einigen Wochen von meiner Kollegin ein (1.) Pfüb mit Forderungsverrechung nach § 497 Abs. 3 BGB unrichtig erlassen wurde. Nun aber nach § 367 BGB die Forderung aufgerechnet werden soll und sich damit die beizutreibende Hauptforderung erhöht.
Titel ist ein vollstr. Auszug aus der Insolvenztabelle. Der (1.) Pfüb meiner Kollegin wurde mit Zinsen erlassen, welche nie tituliert waren.
Ich fertigte ein Anschreiben an das Inkassounternehmen unter dem Hinweis, dass bereits ungerechtfertigt Zinsen in nicht unerheblicher Höhe enthalten sind und ich um Vorlage einer neuen Forderungsaufstellung bitte ggf. zugleich unter (Teil-)Verzichtauf übersteigenden Zinsbetrag aus (1.) Pfüb.
Die Schuldnerin hat eigentlich keine offene Forderung mehr auf Grund ihrer jahrelangen Tilgung. Nur leider hat die Schuldnerin nicht auf die ungerechtfertigten Zinsen geachtet und das Inkassountern. wird den Teufel tun.
Wie nicht anders zu erwarten, hat das Inkassounternehmen den (2.) Pfüb Antrag zurückgenommen unter dem Hinweis, dass kein Verzicht erfolgt.
Jetzt meine Frage an das Schwarmwissen:
Auf Grund meines Gewissens möchte ich die Schuldnerin in Kenntnis setzen, dass sie tatsächlich keine Zinsen zu tilgen hat und die Forderung des Gläubigers nicht in dieser Höhe bis gar nicht mehr besteht.
Mein Hinweis an die Schuldnerin bezüglich der nicht titulierten Zinsen würde ich im (1.)Pfüb-Verfahren unter der Möglichkeit der Einlegung nach § 766 ZPO machen.
Wie seht Ihr das?
Danke vorab