Beiträge von Noricus

    Guten Morgen,

    ich habe die Änderung der Satzung einer Genossenschaft einzutragen, durch die der Geschäftsanteil herabgesetzt wird.

    Nach § 22 Abs. 1 GenG habe ich den wesentlichen Inhalt des Beschlusses der Generalversammlung in einer Bekanntmachung zu der Eintragung anzugeben.

    Ich bin unsicher, ob ich nun - nach dem 01.08.2022 - tatsächlich noch gesondert etwas bekannt machen muss oder ob es sich über § 156 GenG, der § 10 HGB auf Genossenschaften anwendbar macht, wie bei Handelsregistersachen verhält und die Bekanntmachung sich aus der Eintragung im Genossenschaftsregister ergibt.

    Ich hoffe, ihr habt eine Idee dazu :-)!

    Viele Grüße

    Noricus

    Hallo zusammen,

    in einer von mir übernommenen Akte wurde Anfang des Jahres ein Nachtragsliquidator für eine GmbH bestellt mit Wirkungskreis "Sämtliche Regelungen, die die für die ... GmbH in ... im Grundbuch von ????? eingetragene Vormerkung in Abt. II lfd. Nr. ... betreffen".

    Die Vormerkung ist inzwischen gelöscht.

    Ist die Nachtragsliquidation damit erledigt, muss ich sie aufheben? Fordert ihr die Ausfertigung des Bestellungsbeschlusses zurück?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Hallo zusammen,

    heute habe ich mal wieder eine Frage an euch:

    Gem. § § 187 I Nr. 3 VAG und auch gem. § 43 Nr. 3 HRV ist bei einem VVaG der Gründungsstock im Handelsregister in Spalte 3 einzutragen.
    Es finden sich aber bei unserem und anderen Registergerichten eingetragene VVaGs, bei denen dort nichts oder nur „Kein Gründungsstock“ o. ä. eingetragen ist.

    Wisst ihr, ob ein VVaG zwingend einen Gründungsstock haben muss (so liest sich § 178 VAG auf jeden Fall), ob das schon immer so war und ob man, wenn er keinen hat, auf eine Eintragung in Spalte 3 einfach verzichtet?

    Für eure Gedanken bedanke ich mich schon!

    Viele Grüße!

    Hallo zusammen,

    ich stehe in folgendem Fall etwas auf dem Schlauch:

    Es ist existiert ein lettischer Unterhaltstitel, der in Deutschland für vollstreckbar erklärt wurde.

    Nunmehr beantragt das Bundesamt für Justiz als Vertreter des lettischen Unterhaltsfonds die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel für den lettischen Unterhaltsfonds, welcher in der Vergangenheit für den Unterhalt des Kindes aufgekommen ist.

    Kann ein deutsches Gericht eine sich auf ausländisches Recht stützende Rechtsnachfolgeklausel zu einem ausländischen Titel erteilen?
    Wenn ja, wonach richtet sich dann die Erteilung?

    Bislang habe ich immer nur was dazu gefunden, dass sich die Rechtsnachfolge aus deutschem Recht ergibt.

    Und Richter oder Rechtspfleger für die Erteilung zuständig?

    Vielleicht ist ja jemand hier, der sich auch schon mal damit auseinander setzen musste.

    DANKE!

    Guten Tag zusammen,

    mich beschäftigt gerade die Frage, ob ein Vormund oder ein für die "Vermögenssorge" bestellter Ergänzungspfleger berechtigt ist, einem Dritten eine Vollmacht für ein Bankkonto des Mündels/Pfleglings zu bestellen.
    Mir ist bekannt, dass zum Beispiel für Dinge des Alltags durchaus Vollmachten an, zum Beispiel, die Pflegeeltern erteilt werden. Geht das auch für Bereiche, die die Vermögenssorge betreffen?
    Mit missfällt das irgendwie, wüsste allerdings auch nicht, welche Vorschrift dagegen sprechen sollte.

    Vielleicht habt ihr euch dazu ja auch schon mal Gedanken dazu gemacht und könnt mir weiterhelfen :-).

    Vielen Dank!

    Guten Tag zusammen,

    ich hab hier einen Fall, bei dem wir hier alle nicht genauwissen, wie wir ihn handhaben sollen. Deswegen würde mich interessieren, ob ihrdazu irgendwelche näheren Erkenntnisse habt.


    Bei einer bereits eingetragenen KG wurde der Eintritt vongut 500 Kommanditisten zur Eintragung angemeldet.
    In der Anmeldung sind die Kommanditisten jeweils mit Name,Vorname, Geburtsdatum, Anschrift sowie Kommanditeinlage und Kapitalrücklagegem. § 5 des Gesellschaftsvertrages angegeben.
    Beispiel:
    Hansen, Hans, 01.01.2017, Hansstraße1, 12345Hausen, 3.000,00 EUR, 7.000,00 EUR


    Inzwischen konnte ich eine Klärung mit dem Notariatherbeiführen, dass als Haftsumme tatsächlich der in der Spalte„Kommanditeinlage“ genannte Betrag (im Beispiel also 3.000,00 EUR) eingetragenwerden soll.

    Mein Problem: In den eingereichten Handelsregistervollmachtender Kommanditisten an die phG ist als Haftsumme jeweils die Summebeider Beträge genannt (im Beispiel also 10.000,00 EUR).

    Würde euch das stören?

    Guten Tag zusammen,

    im Zuge der Einreichung einer neuen Gesellschafterliste stelle ich mir folgende Frage:

    Ursprüngliche Gesellschafter:

    1. Anteil 1: A
    2. Anteil 2: B

    A verstirbt und wird von X und Y beerbt.

    Die derzeit aktuelle Gesellschafterliste weist als Gesellschafter aus:

    1. Anteil 1: X und Y in Erbengemeinschaft
    2. Anteil 2: B

    Nunmehr erhalte ich eine neue Liste mit folgende Inhalt:

    1. Anteil 1: X und Y in Erbengemeinschaft
    2. Anteil 2: X und Y in Erbengemeinschaft

    Offensichtlich hat B also seinen Anteil an die Erbengemeinschaft (bestehend aus X und Y) übertragen. Nun steh ich auf de Schlauch: Geht das überhaupt? Kann die Erbengemeinschaft Erwerber eines Geschäftsanteils sein?

    Muss ich bei meiner Umschreibung etwas beachten, wenn die erste vollsteckbare Ausfertigung der Kindesmutter erteilt wurde, es hinsichtlich bestimmter Teilbeträge aber auch eine zweite vollstreckbare Ausfertigung für das Jugendamt gibt, und nun für jedes Kind einzeln eine Umschreibung beantragt wird?
    Ich bin unsicher wegen der bereits vorhandenen Teilausfertigung für das Jugendamt.

    Meine Kollegin hat hierzu Baumbach/Hopt, 37. Auflage, Rdnr. 4 zu § 162 HGB m.w.N. gefunden:

    "Ein EinzelKfm, der unter seiner Firma als Kdtist einer Ges beitritt, kann unter seiner Firma als Kdtist eingetragen werden; weicht diese von seinem bürgerlichen Namen ab, ist dieser hinzuzufügen (Firma X, Inhaber Y), BayObLG BB 73, 397, üL, teilweise aA Staub/Casper 11, Eintragung kann auch nachträglich dem privaten Bereich zugeordnet werden, Jena NZG 11, 25."

    Mich beschäftigt gerade das gleiche Thema.

    Hat sich an dem Meinungsstand irgendetwas geändert? Nach einer entsprechenden Beanstandung erhielt ich den Hinweis, dass die Eintragung des e.K. als Kommanditist an anderen Gericht ohne Probleme durchgeführt wurde...

    Guten Morgen,

    bei einer meiner Genossenschaften sieht die Satzung vor, dass die Generalversammlung durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Mitglieder oder durch Bekanntmachung in der durch § 46 bestimmten Form (= Nennung einer bestimmten Tageszeitung) einzuberufen ist.
    Vorliegend wurde den Mitglieder sowohl schriftlich als auch über eine Anzeige in der Tageszeitung informiert - bei der Anzeige in der Tageszeitung wurde jedoch versehentlich ein falscher Wochentag mit dem richtigen Datum kombiniert.

    Da die schriftliche Mitteilung alle erreicht hat, würde ich vermuten, dass die Einberufung dennoch formgerecht erfolgt ist. Seid ihr anderer Meinung?

    VG!

    1. Eine Personenhandelsgesellschaft kann anders als eine GmbH ihre inländische Geschäftsanschrift nicht abweichend vom Sitz der Gesellschaft wählen.

    2...

    Wie würdet ihr die Zulässigkeit bei folgendem Sachverhalt beurteilen:

    KG in Liquidation hat ihren Sitz in A, gibt als Geschäftsanschrift eine c/o-Anschrift in B an (=Geschäftsanschrift der Liquidatorin, die zugleich phG ist).

    Gewerbe ist weder in A noch in B angemeldet.