Ist schon mal jemandem aufgefallen, dass zwar offensichtlich die Zahlen für die sonstige Nachlasssachen (VI) gestiegen sind, aber diese nur noch für erstmalig registrierte Erblasser gezählt werden!
Wenn ich mich nicht irre (obwohl ich dass hoffe) bedeutet das, dass alle weiteren VI' er Akten unter den Tisch fallen (Erbscheinsverfahren, Ausschlagungsverfahren, Nachlasspflegschaftsverfahren, Fiskusfeststellung). Diese sind dann mit den Minuten gleich alle mitabgegolten!
Aber warum sollte es uns Nachlassrechtspflegern anders gehen, als allen anderen.
Ich finde nur blöd, dass die Vorgehensweise nicht begründet wird.
Vielleicht verstehe ich das auch völlig falsch ???