Beiträge von bal

    Danke für den Hinweis,

    somit vererbe ich meine Immobilie an eine Person auf der Liste und der Zweck ist damit ausgehebelt? Entweder Regelungslücke/"Ausnahme der Ausnahme" die nicht beachtlich erscheint, oder gar Absicht?

    Mir ist ja klar, dass bei anschließender Veräußerung/Belastung die Liste wieder zu beachten wäre,
    aber komisch finde ichs schon...

    Etwas verwundert ob der Veränderung im WEG und speziell der Änderung im § 15 WEG frage ich mich gerade ob es im WEG "Ersatz" für die dort getroffene Regelung zur Vereinbarung einer Gebrauchsregelung gibt?

    Wahrscheinlich ist es noch zu früh am Tag und ich bin zu "blöd" zum finden/suchen, habe bisher jedoch nichts gefunden.

    Mit Dank vorab in den Tag

    Es ist schon lange her, aber eine Brille ist sicher kein Problem. Wenn bisher keine chronischen Krankheiten vorhanden sind, ist es eher unwahrscheinlich, daß die beim Amtsarzt auffallen.
    Ruhig bleiben und das wird schon klappen.:cool:

    Da werde ich dann mal nachforschen ob unsere Verwaltung schon was hat und auch weitergibt....Danke schon mal für den neuesten Stand.:daumenrau

    Nach langer Zeit mal wieder was neues zu den Zahlen gehört, allerdings nur, daß es die neuen Zahlen nun endlich auch für Hessen geben soll, also die "endgültige" Variante.

    Hat jemand aus Hessen darauf Zugriff, denn ich habe bisher nichts an "Veröffentlichungen" oä gefunden:gruebel:

    Ist diese Tabelle dann jetzt also die hessische Anpassung?:daumenrun

    Wenn ja, wann wird das mal allgemein kundgetan?

    Irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch......Woher kommt die Tabelle überhaupt?

    oder gibt es noch Hoffnung auf was besseres?

    Stets etwas positiver denkend denn ins negative abzurutschen....:daumenrau

    Muß ich diesen Thread nochmal "aktivieren" .................

    gibt es hinsichtlich der 3,50 Euro ZU Kosten etwas neues/Klarheit schaffendes. Wie wird es denn nun mittlerweile landauf landab gehandhabt. Meinungen hierzu? Gerne auch von Seiten der BezRevs:D

    Im hiesigen Grundbuch ist etwas Bewegung eingetreten zu "nicht erheben"

    Vorbehaltlich einer Wertung der sehr schön zu lesenden Kritikpunkte...

    Bildung WEG von 130 Minuten auf unter eine Stunde abgewertet? :eek::daumenrun:daumenrun

    Bin ja mal auf die anderen Zahlen gespannt.............oder gibt es ein Wort für "vorsorglich entsetzt" ?

    Es sollte ja nun Mitte März zum endgültigen Abschluss der Neuerhebung gekommen sein.....

    :teufel:

    daß die getroffene Entscheidung dann auch falsch sein kann stelle ich auch nicht in Abrede...

    Und daß die Anhörungsroutine im Nachlass und Genehmigungsverfahren stattfindet ist auch unbestritten.

    Ich möchte auch keine Grundsatzdiskussion über das rechtliche Gehör vom Zaun brechen, tue mir nur einstweilen schwer mit einer
    Verfahrensweise die durchaus fern vom gesunden Menschenverstand erscheinen kann-zumindest für den "unkundigen" Bürger da draußen.

    Insoweit bitte nicht missverstehen und persönlich nehmen ;)

    Grundsätzlich ist es bestimmt "richtiger" anzuhören, die Büchse der Pandora ist halt geöffnet sobald man nach Möglichkeiten der Nichtanhörung sucht und zu finden glaubt.

    Und bei einem dinglichen Vorkaufsrecht für den "Nachbarn" wie hier geschildert finde ich es gerechtfertigt über Sinn und Zweck und Willen der Betroffenen zu philosophieren, sowie zumindest bei klarer Entgeltlichkeit ohne Anhörung zu löschen weil wirksam ausm Nacherbe raus-auch wenn dies sehr weit zu führen scheint.