Der BDR geht davon aus, dass sich damit die Einführung um weitere zehn Jahre verzögern wird
na so ein Mist. Wo bleibt der mediale Aufschrei? Was sagen die Verbände, wie geht es nun weiter?
Der BDR geht davon aus, dass sich damit die Einführung um weitere zehn Jahre verzögern wird
na so ein Mist. Wo bleibt der mediale Aufschrei? Was sagen die Verbände, wie geht es nun weiter?
Danke für den Hinweis,
somit vererbe ich meine Immobilie an eine Person auf der Liste und der Zweck ist damit ausgehebelt? Entweder Regelungslücke/"Ausnahme der Ausnahme" die nicht beachtlich erscheint, oder gar Absicht?
Mir ist ja klar, dass bei anschließender Veräußerung/Belastung die Liste wieder zu beachten wäre,
aber komisch finde ichs schon...
Ich stelle diese wahrscheinlich dumme Frage einmal.
Die Liste ist vom Nachlassgericht nicht zu beachten, oder?
Und was macht das Grundbuchgericht bei nem Erbnachweis der Erben enthält die auf der Liste stehen?
Früher Morgen, merkwürdige Probleme
Ja, die "Gegend " von § 18 + § 19 WEG passt einigermaßen, ich hätte mir einen deutlicheren Ersatz gewünscht/gesucht.
Etwas verwundert ob der Veränderung im WEG und speziell der Änderung im § 15 WEG frage ich mich gerade ob es im WEG "Ersatz" für die dort getroffene Regelung zur Vereinbarung einer Gebrauchsregelung gibt?
Wahrscheinlich ist es noch zu früh am Tag und ich bin zu "blöd" zum finden/suchen, habe bisher jedoch nichts gefunden.
Mit Dank vorab in den Tag
Es ist schon lange her, aber eine Brille ist sicher kein Problem. Wenn bisher keine chronischen Krankheiten vorhanden sind, ist es eher unwahrscheinlich, daß die beim Amtsarzt auffallen.
Ruhig bleiben und das wird schon klappen.
Da werde ich dann mal nachforschen ob unsere Verwaltung schon was hat und auch weitergibt....Danke schon mal für den neuesten Stand.:daumenrau
Nach langer Zeit mal wieder was neues zu den Zahlen gehört, allerdings nur, daß es die neuen Zahlen nun endlich auch für Hessen geben soll, also die "endgültige" Variante.
Hat jemand aus Hessen darauf Zugriff, denn ich habe bisher nichts an "Veröffentlichungen" oä gefunden
sollte kostenfrei sein, so jedenfalls auch im "berühmten" Skript erwähnt, daß Verfügungsbeschränkung nur bei § 1010 BGB gebührenrelevant sei
Ist diese Tabelle dann jetzt also die hessische Anpassung?:daumenrun
Wenn ja, wann wird das mal allgemein kundgetan?
Irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch......Woher kommt die Tabelle überhaupt?
oder gibt es noch Hoffnung auf was besseres?
Stets etwas positiver denkend denn ins negative abzurutschen....:daumenrau
Wir haben hier auch noch welche mit der "alten" Bezeichnung, da klar ist was eingetragen werden soll tendieren wir hier zum "auslegen" und dann halt mit 128 einzutragen, eventuell noch ein Hinweis an Einreicher/Gläubiger damit es zukünftig funzt.....
Na das ist doch mal ne Ansage und nun heißt es dann für die Hessen zuzuwarten was genau dabei herum kommt......
Gibt doch nur noch GA 132 = 52 Minuten (Eigentum und wohl auch WEG) und 141 = 29 Minuten (Abt. II/III)
http://www.drb.de/cms/index.php?id=133
dort Auswertungsband schauen....
Ich dachte allerdings, daß es länderspezifische Anpassungen geben sollte, habe aber nichts mehr gehört.....
Bedankt und mal abwarten ob und wie noch mehr Klarheit in die Sachlage kommt...
Muß ich diesen Thread nochmal "aktivieren" .................
gibt es hinsichtlich der 3,50 Euro ZU Kosten etwas neues/Klarheit schaffendes. Wie wird es denn nun mittlerweile landauf landab gehandhabt. Meinungen hierzu? Gerne auch von Seiten der BezRevs:D
Im hiesigen Grundbuch ist etwas Bewegung eingetreten zu "nicht erheben"
off Topic!
Im geschilderten Bestechungsfall reden wir aber auch nicht von den oben genannten unbestechlichen A10er Rechtspflegern......
Vorbehaltlich einer Wertung der sehr schön zu lesenden Kritikpunkte...
Bildung WEG von 130 Minuten auf unter eine Stunde abgewertet? :daumenrun:daumenrun
Bin ja mal auf die anderen Zahlen gespannt.............oder gibt es ein Wort für "vorsorglich entsetzt" ?
Es sollte ja nun Mitte März zum endgültigen Abschluss der Neuerhebung gekommen sein.....
daß die getroffene Entscheidung dann auch falsch sein kann stelle ich auch nicht in Abrede...
Und daß die Anhörungsroutine im Nachlass und Genehmigungsverfahren stattfindet ist auch unbestritten.
Ich möchte auch keine Grundsatzdiskussion über das rechtliche Gehör vom Zaun brechen, tue mir nur einstweilen schwer mit einer
Verfahrensweise die durchaus fern vom gesunden Menschenverstand erscheinen kann-zumindest für den "unkundigen" Bürger da draußen.
Insoweit bitte nicht missverstehen und persönlich nehmen
Grundsätzlich ist es bestimmt "richtiger" anzuhören, die Büchse der Pandora ist halt geöffnet sobald man nach Möglichkeiten der Nichtanhörung sucht und zu finden glaubt.
Und bei einem dinglichen Vorkaufsrecht für den "Nachbarn" wie hier geschildert finde ich es gerechtfertigt über Sinn und Zweck und Willen der Betroffenen zu philosophieren, sowie zumindest bei klarer Entgeltlichkeit ohne Anhörung zu löschen weil wirksam ausm Nacherbe raus-auch wenn dies sehr weit zu führen scheint.