Beiträge von Katzenfisch
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Anfordern nur, wenn Nachlassgericht und Grundbuchamt im selben Gericht hocken.
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Wie hat die Ehefrau ausgeschlagen? Aus allen Anfalls- und Berufungsgründen? Was will sie dann nachträglich noch genehmigen?
Ich bin beim Erbschein, egal wie lange die Erteilung dauert.
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Die rechtliche Situation ist bei Geschäftsanteilen an einer GbR anders. Ausschlaggebend ist der Gesellschaftsvertrag und nicht das Erbrecht oder ein Testament. Im Gesellschaftsvertrag ist die Sonderrechtsnachfolge (Fortsetzungsklausel - wie es nach dem Tod eines Gesellschafters weitergeht) geregelt und Gesellschaftsrecht hat Vorrang vor sonstigen Regelungen außerhalb des Gesellschaftsvertrages.
Als der Ehevertrag zwischen M und F (mit den Vermächtnissen zugunsten A und B) geschlossen wurde, war Z vermutlich noch nicht einmal in Sicht. Es war nur angekündigt, dass eine Scheidung im Raum steht. Selbst wenn Z bereits in den Startlöchern stand, hat sie als testamentarische Erbin im Gesellschaftsrecht nichts zu suchen.
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Ich sehe das wie Du. Maßgeblich ist der Gesellschaftsvertrag. Wenn die Gründungsgesellschafter durch "Ehevertrag" rein vorsorglich Vermächtnisse aussetzen, die inhaltlich mit dem Gesellschaftsvertrag übereinstimmen, bedeuten diese Vermächtnisse keine Erbeinsetzung.
Genau genommen wird für die Gesellschaftsanteile an der GbR bestimmt, dass diese nicht in den Nachlass von M oder F fallen.
Warum soll Z nach M Alleinerbin geworden sein? Das wäre doch nur dann möglich, wenn M in einem weiteren Testament oder Erbvertrag mit Z seine Abkömmlinge A und B aus erster Ehe von der Erbschaft ausgeschlossen und auf den Pflichtteil gesetzt hätte.
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schau Dir mal auf YouTube "Rechtspflege Einstellungstest 2024 bestehen" an.
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Für welche FH hast Du Dich beworben Bad Münstereifel oder Essen? Für Essen dürften ausreichend Bewerbungen vorliegen. Essen verfügt über ca. 95 Plätze. Bad Münstereifel so ca. 250 Plätze.
Nachfragen hat nichts mit Aufdringlichkeit zu tun, sondern mit Interesse an der Ausbildung und den beruflichen Möglichkeiten.
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Die Bewerbungsfrist lief bis zum 31.03.2024. Heute haben wir den 05.04.24 . Die Bewerbungsfrist soll bis zum 31.05.2024 verlängert worden sein.
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Besitzübergang und Eigentumsumschreibung sind zu unterscheiden. Der Besitzübergang findet statt Zug um Zug mit Kaufpreiszahlung. Die Eigentumsumschreibung erfolgt erst nach Eingang des Nachweises, dass die Grunderwerbsteuer gezahlt worden ist.
Mit Besitzübergang hat der Erwerber sämtliche mit dem Grundbesitz im Zusammenhang stehenden Kosten/Lasten zu tragen. In der Regel ist das so, dass Verkäufer und Käufer sich intern einigen, wer was an wen zu erstatten ist.
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Du zahlst während Deiner Ausbildung keine Semestergebühren. Du erhälst vielmehr sogenannte Anwärterbezüge in der Ausbildung. Hiervon kann man sich locker ein 49,00 € Ticket leisten.
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Echt jetzt?
Das Beurkundungsgesetz hat seinen Geltungsbereich nur und ausschließlich im Bereich der BRD. Das gilt auch für zu erstellende Ausfertigungen.
Europa und der Rest der Welt kennt in der Regel keine Ausfertigungen von notariellen Niederschriften und müssen diese auch nicht anerkennen, weil es hierzu keine internationale Regelung gibt. Das deutsche Notariat und das BeurkG sind nicht der Nabel der Welt.
Erbausschlagungen: Die Übersendung der Urschrift an das Nachlassgericht scheidet mangels Erforderlichkeit aus, Eine Ausfertigung der notariell beurkundeten Ausschlagung erfüllt die Anforderungen des BGB. Verstöße gegen § 45 können aufsichtliche und disziplinarrechtliche Folgen haben.
Soviel in Kurzfassung hinsichtlich der Ausbildung angehender Notare.
Veröffentlichung des Auswärtigen Amtes vom 03.01.2024 u.a. zur Haager Apostille: "Die Urkunde muss hierfür im Original vorgelegt werden."
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LG Rostock Beschluss vom 23.05.2008, 9 T 8/07,
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Ich empfehle als Lektüre "Das ABC der Apostille" und auch "Apostille-Handbuch".
OT: Jedes Landgericht führt über "seine" Notare Personalakten. Die sind so geheim, dass nicht einmal der Notar seine eigene Akte einsehen darf. In einer solchen Personalakte befindet sich ein Blatt mit 4 bis 6 Schriftproben des Notars, Weitere Blätter mit mehrern Mustern des normalen Gummisiegels, des Prägesiegels für Testamente usw. (eingedrückt in Siegellack), sowie des Siegels aus der Siegelpresse (Oplate und Siegelstern).
Anhand dieser "Blätter" in der Personalakte wird eine vorgelegte Urkunde beim Landgericht auf Echtheit überprüft. Vorzulegen ist immer die Originalurkunde, weil es sich bei einer Ausfertigung schon um eine Fälschung handeln kann. Das Landgericht führt auch Listen über bereits erteilte Apostillen. Auch diese Listen können zur Echthheitsprüfung der vorgelegten Urkunde herangezogen werden.
Bei elektronisch erzeugten Urkunden mit qualifizirt elektronischer Signatur des Notars läuft das etwas anders ab zur Erteilung einer elektronischen Apostille.
Die meisten Landgerichte weisen online ausdrücklich darauf hin, dass die Originalurkunde zur Erteilung einer Apostille vorzulegen ist.
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Wenn eine Apostille benötigt wird ist zur Erteilung zwingende Voraussetzung, dass die notarielle Originalurkunde beim zuständigen Landgericht vorgelegt wird. Die Apostille wird durch Schnur und Siegel mit der Originalurkundce dauerhaft verbunden. Kopien/Ausfertigungen können nicht mit einer Apostille versehen werden.
In der Regel wird vor Ausstellung der Apostille Vorkasse der entstehenden Gebühren verlangt.
Um eine Apostille überhaupt erteilen zu können muss die Originalunterschrift des Notars, der Original-Stempel oder das Original-Siegel des Notars überprüft werden um auszuschließen, dass es sich bei dem vorgelegten Dokument/der Urkunde nicht um eine Fälschung handelt.
So wird es zumindest in NRW gehandhabt.
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Das Original der Urkunde müsste zunächst zurück an den beurkundenden Notar, damit dieser die Einholung der Apostille in die Wege leiten kann. Dazu müsste der Notar wissen, für welches Land die Apostille erteilt werden soll. Hierdurch werden Kosten ausgelöst. Ohne eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung des Auftraggebers wird der Notar überhaupt nichts veranlassen.
Im Anschluss hieran müsste die Urkunde mit Apostille zurück an das Nachlassgericht, damit dort eine beglaubigte Ablichtung vom Original mit verbundener Apostille erteilen kann.
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Aufgrund Deiner Berufsbezeichnunng hast Du keinen dienstlichen Bezug zur Justiz. Private Rechtsberatung erfolgt durch das Forum nicht. Hierfür sind Rechtsanwälte zuständig.
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Man kann nicht etwas "zurückbekommen", was man nie besessen hat. Eintragungsfähig ist deshalb nur eine "stinknormale" Auflassungsvormerkung.
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welches Bundesland? NRW zieht das knallhart durch.
VG Düsseldorf Urteil vom 13.02.2001, 26 K 6825/98
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OLG Saarbrücken Beschluss vom 21.09.2021 - 5 W 49/21 - dürfte auch interessant sein.