Beiträge von Bücherwurm

    Hallo, mir liegt von einer Bank ein Antrag auf Umschreibung eines Darlehnsvertrages (Kredit für eine Photovoltaikanlage) auf die minderjährigen Erben vor. Der Kreditnehmer ist verstorben. Erben sind seine beiden Kinder. Die Bank hat beim Familiengericht den Darlehnsvertrag eingereicht. Darin ist ein Vordruck enthalten, auf welchem das Familiengericht die Zustimmung zur Umschreibung des Darlehnsvertrages auf die Kinder erteilen soll, salopp mit Datum und Unterschrift.
    Die "neuen"Darlehnsnehmer, die beiden Kinder sollen dinglich haften. Die persönliche Haftung übernimmt die Kindesmutter. Die Kinder sind im Grundbuch in Erbengemeinschaft eingetragen. Das Grundbuch ist lastenfrei. Ich hatte so einen Fall noch nicht. Die Genehmigung durch das Familiengericht sollte,wenn überhaupt in Beschlussform erteilt werden. Wer kann mir helfen? Hatte jemand schon mal so einen Fall?

    Ich habe folgenden Fall. Die volljährige Tochter erscheint beim Familiengericht und
    und beantragt die Auszahlung des Kindergeldes an sich.
    Kindergeldberechtigte ist die Mutter. Die Tochter lebt beim Stiefvater
    De Mutter zahlt der Tochter das Kindergeld nicht aus und unterstütz sie
    finanziell und naturell nicht.
    Da der Kindergeldberechtigte feststeht, könnte die Tochter m.M nach klagen
    auf Herausgabe des Kindergeldes. Ist dann nicht das Zivilgericht zuständig ?

    Hallo, ich brauche eure Meinung. Ich habe zwei Teilerbscheine, wonach ich die Grundbuchberichtigung ausführen soll. Meiner Meinung nach ist damit das gesamte Erbrecht nachgewiesen. Meine Kollegin meint, ich brauche einen Erbschein, der die beiden Teilerbscheine zusammenfasst und das gesamte Erbfolge in einem Erbschein darstellt.:gruebel:
    Weiterhin habe ich einen Einantwortungsbeschluss (Österreich) und soll danach die Grundbuchberichtigung machen. Hier bin ich der Meinung, dass nur deutsches Recht Anwendung finden kann und ein Eigenrechtserbschein vorzulegen ist.
    Was meint ihr?

    Wer kann weiterhelfen. In einer Familiensache hat der Antragsteller VKH und der Antragsgegner nicht. In der I. Instanz hat nach der Kostenentscheidung der Antragsteller, welcher VKH hat, 3/4 der Kosten zu tragen und der Antragsgegner 1/4 der Kosten (keine VKH). In der II. Instanz wurde ein Vergleich geschlossen und die Kosten der I. und II. Instanz gegeneinander aufgehoben. Die RAé beantragen nun die Kostenausgleichung. Muss ich überhaupt eine Kostenausgleichung vornehmen? Muss ich § 25 Fam GKG beachten auch für die außergerichtlichen Kosten.

    Hallo, ich brauche Eure Meinung. Die Ehefrau reicht einen niederländischen Erbschein und die Übersetzung des Erbscheines ins Deutsche zur GB Berichtigung ein. Der Erbschein wurde von einem niederländischen Notar erstellt. Der Erblasser hatte die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Eheleute haben 1987 in Deutschland geheiratet und lebten laut Ehevertrag nach den Regeln der deutschen Zugewinngemeinschaft. Seit 1996 wohnen die Eheleute in den Niederlanden. Der Verstorbene hatte keine Kinder. Brauche ich zur Grundbuchberichtigung einen gegenständlich beschränkten Erbschein nach § 2369 BGB? :gruebel:

    Hallo ich bin seit diesem Monat in der Familienabteilung. Habe leider keinerlei Erfahrung mit VKH, da ich vorher in der Betreuung und im Grundbuch tätig war. Ich muss den Übergang auf die Staatskasse prüfen. Nach der Kostenentscheidung trägt der Antragsgegner die Kosten. Der Antragsgegner hat VKH ohne Raten. Der Antragsteller (Jugendamt) ist kostenbefreit. Der Wert beträgt 9.696,00 Euro. Dem Antragsgegnervertreter wurde seine VKH Vergütung in Höhe von 681,39 Euro ausgezahlt. Er macht auch die Wahlanwaltsgebühren in Höhe von 537,65 Euro geltend. Die VKH Vergütung wurde abgezogen. Fand ein Übergang auf die Staatskasse statt. Wie prüft man das?:oops:

    Hallo, ich habe vom Notar einen Vertragsentwurf zugeschickt bekommen zwecks Prüfung der Genehimigungsfähigkeit eines Grundstückskaufvertrages mit Ratenzahlung. Eine Erbengemeinschaft, darunter eine unter Betreuung stehende Miterbin, verkaufen an Dritte. Der vereinbarte Kaufpreis in Höhe von 15.000,00 Euro soll in 60 Monatsraten zu je 250,00 Euro abgezahlt werden. Der Notar sah zunächst von der Beurkundung wegen dieser Ratenzahlungsvereinbarung ab und bat das Betreuungsgericht um Prüfung, ob dieser mir zugesandte Vorvertrag genehmigt werden würde.:gruebel:

    Ich brauche dringend einen Rat. Im Grundbuch sind zwei Eigentümer in Erbengemeinschaft eingetragen. 2013 wurde die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft eingetragen. Im März 2014 wurde die Eintragung der notariell beurkundetet Erbteilsverpfändung des einen Miterben zugunsten einer GmbH beantragt. Dieser Antrag wurde mit einer Zwischenverfügung beanstandet, da eine Urkunde fehlte. Zwischenzeitlich kam die Mitteilung der Zwangsversteigerungsabteilung, dass im April 2014 der Zuschlag erteilt wurde. Außer der Sicherheitsleistung wurde der restliche Betrag vom Ersteher nicht gezahlt, so dass jetzt ein Ersuchen der ZVG Abteilung (zeitlich später als der Antrag auf Erbteilspfändung) vorliegt zur Eintragung des Erstehers einschließlich Sicherungshypotheken wegen Nichtzahlhung des restlichen Bargebotes.
    Kann ich dennoch die Erbteilspfändung eintragen????