Nicht nur der Sitz ist falsch, auch die Gläubigerbezeichnung. Die Bank legt da sehr großen Wert drauf.
Tendiere vom Bauchgefühl auch für eine komplette neue Veröffentlichung.
Aber eigentlich ärgert mich das, da nur das Rubrum falsch ist.
Nicht nur der Sitz ist falsch, auch die Gläubigerbezeichnung. Die Bank legt da sehr großen Wert drauf.
Tendiere vom Bauchgefühl auch für eine komplette neue Veröffentlichung.
Aber eigentlich ärgert mich das, da nur das Rubrum falsch ist.
Moin,
ich habe versehentlich im Aufgebot (noch KEIN Ausschließungsbeschluss) eine falsche Antragstellerbezeichnung genommen.
Anstatt Bank, Privat- und Firmenkunden, Frankfurt wurde Bank, Privat- und Geschäftskunden, Hanau verwendet. Es wurde falsch im System erfasst und ich habe es nicht gesehen.
Nun hängt das Aufgebot bereits und wurde auch schon im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Was mache ich jetzt?
Aufgebot neu machen oder einen Berichtigungsbeschluss? Bei einem Berichtigungsbeschluss stellt sich mir nur die Frage, wie dieser veröffentlicht werden muss.
Hoffe ihr könnt mir helfen.
In zwei Wochen. Es wurde Fristverlängerung für zwei Monate beantragt.
Es ist keine Auflassungsvormerkung eingetragen.
Die UB liegt bis Heute nicht vor. Es wurde neben der Beschwerde Fristverlängerung beantragt.
Bei Antrag 1 ging es auch um die Eintragung der Auflassung.
Ich müsste der Beschwerde doch eigentlich jetzt abhelfen, da ich eine falsche Begründung bezüglich der Zurückweisung angegeben habe.
Was muss ich jetzt im Grundbuch machen?
Hallo,
habe folgendes Problemchen mir selbst gemacht
Antrag 1: Auffassung und Löschung einer Grundschuld
Antrag 2: Eintragung Sicherungshypothek
Die Kollegin hatte zu Antrag 1 eine Zwischenverfügung gemacht, da die UB fehlte. Frist nach 18 GBO 2 Monate.
Antrag 2 ging ein und ist scheinbar vollziehbar gewesen.
Habe Antrag 1zurückgewiesen, weil ich dachte die Frist ist abgelaufen gewesen und habe dann Antrag 2 vollzogen.
Habe leider nicht drauf geachtet, dass die Frist der Zwischenverfügung so lange war. Die Frist war bei Zurückweisung leider nicht abgelaufen. Jetzt ärger ich mich über mich selbst das ich so dusselig bin.
Nunmehr trudelt die Beschwerde gegen die Zurückweisung ein.
Was kann ich jetzt am einfachsten machen?
Eigentlich hätte ich eine Vormerkung nach 18 Abs 2 GBO eintragen müssen. Hole ich das jetzt nach und mache bei der Sicherungshypothek einen Amtswiderspruch bezüglich des Ranges?
Guten Morgen!
Ich stehe Heute irgendwie auf dem Schlauch und brauche mal eure Hilfe.
Es wurde ein Unterhaltsfestsetzungsbeschluss über Mindestunterhalt erlassen. Antragsteller ist das Kind. Nun beantragt das Jobcenter die Titelumschreibung in Höhe der erbrachten Leistungen. Die titulierten Ansprüche sind jedoch geringer als die tatsächlich gezahlten Leistungen. Geht das?
Ich verstehe es so:
Das Eigentum wird im Wege der Vermächtniserfüllung verschafft und da die Pachteinnahmen mehreren Dritten zustehen sollen, werden insoweit Reallasten bestellt.
Genau so soll es sein.
Werde das nächste mal drauf achten, dass alles drin steht in meinem Fall. Sorry
Die Sicherung der Pachten durch Bestellung von Reallasten ist im Testament nicht erwähnt.
Das war auch mein Gedanke.
Laut Testament bekommt ein Minderjähriger Grundstücke als Vermächtnis.
Die Grundstücke sind verpachtet.
Die Pachteinnahmen sollen laut Testament andere Personen als der Minderjährige bekommen. Befristet auf 10 Jahre. Danach stehen die Einnahmen dem Minderjährigen zu.
Bekomme nun den Vermächtniserfüllungsvertrag zur Genehmigung vorgelegt. Im Grundbuch soll der Minderjährige als Eigentümer eingetragen werden und befristete Reallasten sollen eingetragen werden.
All dies geschieht aufgrund des Testaments. Frage mich, ob es einer familiengerichtlichen Genehmigung bedarf.
Dankeschön
Das JA beantragt den Unterhaltstitel umzuschreiben.
Der Antrag wurde dem Ag.Vertr. mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übersandt. Der Vertreter wendet ein, dass sich die Umschreibung aufgrund der genehmigten Stundung durch das JA erledigt hat. Gleichzeitig beantragt der RA VKH unter seiner Beiordnung.
Umfasst die Bewilligung von VKH in der Hauptsache auch die Titelumschreibung?
Wie hat denn eigentlich der Beschluss auszusehen? Habe auch den ersten Antrag auf dem Tisch und weiß nicht wie es dann weitergehen soll. Laufender und rückständiger Unterhalt? Dynamische oder feste Beträge?
Ist es zulässig die Vorschrift anzuwenden, wenn die Partei zwar richtige Angaben in der ursprünglichen Erklärung gemacht hat, aber mich bei der Überprüfung durch unrichtige Angaben täuscht?
Ich habe gerade den Fall, dass das Kind den Antrag stellt, die Mutter als Kindergeldberechtigten zu bestimmen. Zu dem Vater hat sie keinen Kontakt. Das Kind lebt allein und keiner der Eltern zahlt Unterhalt. Ich habe die Eltern zu dem Antrag angehört. Jetzt sagt die Mutter, dass sie nicht Kindergeldberechtigte sein möchte. Was nun?