Guten Morgen zusammen,
wir hatten in einem Grundbuch div. offene Eigentümergrundschulden mit Brief gepfändet.
Zunächst behauptete die Schuldnerin, dass die Briefe abhanden gekommen seien.
Dann meldete sich Ihr Lebensgefährte und behauptete im Besitz der Briefe zu sein.
Sodann erfolgte die Pfändung des Herausgabeanspruchs. Der Lebensgefährte weigert sich jedoch beharrlich die Briefe herauszugeben.
Eine Begründung hiefür liefert er nicht.
Unmittelbarer Zwang gegen den Lebensgefährten ist nicht möglich. Hierfür wäre wohl eine zivilrechtliche Klage erforderlich.
Kann ein Aufgebotsverfahren mit Kraftloserklärung der Grundschuldbriefe auch bei Weigerung der Herausgabe erfolgen?