Hallo,
hier befindet sich in der Werthinterlegung ein Fahrzeugbrief für die unbekannten Erben von Herrn X.
Es liegt beim Amtsgericht XY ein handschriftliches Testament vor, wonach das Fahrzeug an die Lebensgefährtin und den gemeinsamen Sohn gehen soll.
Die Lebensgefährtin stellt nunmehr bei der hiesigen Hinterlegungsstelle als Vermächtnisnehmerin einen Herausgabeantrag.
Ich denke, dass eine Herausgabe nur mittels Erbscheinsvorlage an den Erben erfolgen kann?
Vielleicht will der Erbe die Fahrzeugpapiere nicht an die Vermächtnisnehmerin aushändigen?
Der Vermächtnisnehmer hat doch nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben.
Eine Erbeinsetzung beinhaltet das Testament nicht.