Beiträge von Kathi

    Hallo,

    meine Erblasserin hat 2016 ein Testament hinterlassen und ihre Tochter zur Alleinerbin eingesetzt, der Erbschein wurde antragsgemäß erteilt. Die Erblasserin hat einen weiteren Sohn und der Ehemann ist bereits vorverstorben. Nunmehr reicht die Tochter ein gemeinschaftliches Testament ihrer Eltern aus 1986 ein, wonach die Tochter und ihr Bruder zu gleichen Teilen erben sollen. Dieses Testament habe ich nunmehr nach beiden Eltern eröffnet. Der Sohn hat bereits im Juli 2011 eine Wohnung von seinen Eltern erhalten und einen Erbverzicht erteilt. Dieser lautet wie folgt:

    Der Übernehmer (Sohn) erklärt sich hiermit vom Nachlassgrundbesitz seiner Eltern abgefunden. Er verzichtet hiermit insoweit für sich und seine Abkömmlinge auf sein gesetzliches Pflichtteilsrecht nach seinen Eltern.

    Handelt es es sich um einen Zuwendungsverzicht nach § 2352 BGB oder nur einen Pflichtteilsverzicht?

    Muss der erteilte Alleinerbschein eingezogen werden?

    Meine Vorerbin ist befreit. Aufgrund der Entscheidung des OLG Braunschweig, Beschl. v. 13.5.2020 – 3 W 74/20 könnte ich also trotz eingesetzter Nacherben den Alleinerbschein für die Lebensgefährtin erteilen?

    Wenn ein vom Erblasser als Nacherbe bedachter Abkömmling nach Testamentserrichtung wegfällt, ist gem. § 2069 BGB zwar im Zweifel anzunehmen, dass dessen Abkömmlinge insoweit bedacht sind, als sie bei der gesetzlichen Erbfolge an dessen Stelle treten würden. Dies gilt aber nicht, wenn ein als Nacherbe eingesetzter Abkömmling aus freien Stücken als Erbe wegfällt und dafür etwas erhält, etwa dann, wenn er sein Nacherbenanwartschaftsrecht veräußert (Weiterentwicklung von BGH v. 29.6.1960 – V ZR 64/59, NJW 1960, 1899). (amtl. Ls.)

    Hallo,


    mein Erblasser hat seine Lebensgefährtin zur Vorerbin und seine Kinder zu Nacherben eingesetzt. Als Ersatznacherben sind die Kinder der Nacherben eingesetzt worden, Durch notariellen Vertrag haben die Nacherben (ohne Ersatznacherben) nunmehr auf ihre Nacherbenrechte verzichtet und der Übertragung des Grundbesitzes auf die Lebensgefährtin zugestimmt.

    Es wurde nunmehr ein Alleinerbschein von der Lebensgefährtin beantragt. Geht das? Müssen nicht die Ersatznacherben auch noch auf ihre Nachenerbenrechte verzichten und ein Pfleger für die noch unbekannten Ersatznacherben?

    Ich habe einen Erbvertrag, der nicht nur letztwillige Verfügungen enthält und daher nicht zurückgegeben werden kann.

    Ein Notar (nicht der Ersteller des Erbvertrages und auch nicht der Verweser für den bereits nicht mehr tätigen Notar) beantragt nun die Übersendung des Erbvertrages in seine Notarverwahrung. Geht das überhaupt? Nach welcher Vorschrift kann der Erbvertrag nur an den Urkundsnotar übersandt werden und nicht an irgendeinen Notar?

    Hallo,

    gegen die Partei wurde die Vergütung des Anwalts nach § 11 RVG festgesetzt, der Beschluss ist bereits rechtskräftig.

    Der Sohn der Partei macht nunmehr einen Tage nach Rechtskraft des VfB die Aussetzung des Verfahrens wegen Prozessunfähigkeit seiner Mutter (Partei) geltend. Sie habe einen Hirnschlag erlitten.

    Ein Betreuungsverfahren ist nicht anhängig.

    Wie gehe ich mit dem Antrag um? Werte ich den Antrag als sofortige Beschwerde gegen den Vergütungsbeschluss?

    Hallo,

    eine Nichterbin (Pflichtteilsberechtigte) beantragt die Berichtigung eines Erbscheins weil der 2. Vorname einer Miterbin im Erbschein fehlt.

    Der Notar hatte in seinem Antrag korrekt zwei Vornamen dieser Miterbin aufgeführt. Muss der Erbschein zwingend berichtigt werden? Der erste Vorname und das Geburtsdatum dürften doch reichen?!?

    Kann ich den Berichtigungsantrag zurückweisen (Begründung)?

    Hallo,

    in mehreren Verfahren haben die hiesigen Banken wegen der Nichtannahme der Änderungen der allg. Geschäftsbedingungen Beträge hinterlegt zugunsten des Kontoinhabers. In zahlreichen Verfahren sind die Kontoinhaber unbekannt verzogen oder unbekannt in das Ausland verzogen. Ich bin in Niedersachsen tätig. Muss ich in diesen Verfahren wegen § 14 NHintG die Anzeige nach § 374 BGB öffentlich zustellen lassen? Reicht dann für die Veröffentlichung die Gerichtstafel? :(

    Wenn ja, was schreibe ich den Beschluss (Zustellung der Anzeige an den Gläubiger nach § 374 BGB)? Kann die öffentliche Zustellung unterbleiben?

    Der Erblasser wusste zu Lebzeiten nichts von dem Kind. Ich habe nochmal in der Akte nachgeschaut: Es handelt sich nicht um Ehefrau des Erblassers. Zur Vorerbin ist die Freundin des Erblassers (Mutter beider Kinder auch die später geborenen Kindes) eingesetzt worden. Es erfolgte von daher eine postmortale Vaterschaftsfeststellung durch die F-Abteilung.

    Hallo,

    mein Erblasser hat in einem Testament seine Ehefrau zur befreiten Vorerbin und sein Kind X zum Nacherben eingesetzt. Der Nacherbfall soll mit der Vollendung des 25. Lebensjahres des X eintreten.

    Nach dem Tod des Erblassers wird das von ihm gezeugte Kind Y geboren (war zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits gezeugt, § 1923 BGB). Die Vaterschaft wird durch das Familiengericht nach dem Tod des Erblassers festgestellt. Der den Erbschein beantragende Notar hat nun einen Erbscheinsantrag dahingehend gestellt, dass der Erblasser von seiner Ehefrau allein beerbt worden ist. Es ist Nacherbfolge angeordnet. Die Vorerbin ist befreit. Die Nacherbfolge tritt ein mit der Vollendung des 25. Lebensjahres des X. Nacherben sind X und Y.

    Geht das?

    Wonach könnte der Erbschein so erteilt werden (ergänzende Auslegung § 133 BGB?)?