Eventuell befindet sich in der Akte eine Zahlunganzeige/Freistempler aus dem Lande Hessen?
Beiträge von Samuel Mumm
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„Qualifizierte Vertretung“ heisst, daß sich für das Publikum NICHTS ändert.
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Wenn sich die Bilder in der Ursprungsdatei (*.pdf ?) markieren und mit Strg + C kopieren lassen, könnte man sie mit Strg + V in ein Bildbearbeitungprogramm wie Photoscape (im Tab Bildbearbeitung) einfügen und die Größe reduzieren, abspeichern und dann als Anhang weiterleiten.
(Auch wenn sich manche Inhalte einer pdf-Datei nicht mit dem Mauszeiger rechtsklicken und kopieren lassen, dann geht es doch manchmal mit den Tastaturbefehlen.)
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Durch besonderen Wachtmeister.
Aushändigung an den Wachtmeister gegen EB. Dieser gibt dann wiederum gegen EB die Wertgegenstände beim Empfänger ab. Je nach Empfänger sollte/kann man vorher einen Termin absprechen.
Eventuell lässt sich das ja mit einer anderen Dienstfahrt kombinieren.
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Auch bei uns wird hinterlegtes Geld nicht verzinst.
Das Sparguthaben dagegen schon!
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In einem "normalen" HL-Verfahren ist doch mit der Einzahlung für den Hinterleger "der Käs gegessen"? Er hat schuldbefreiend gezahlt. Warum sollte er dafür noch Zinsen bekommen?
Es sei denn, er wäre Empfangsberechtigter...
Als Gläubiger im Annahmeverzug zu sehen, daß andere für mein Geld Erträge bekommen, würde mich nicht unbedingt erfreuen.
Warum sollte das im ZVG-Verfahren anders sein?