Beiträge von Paddycaster

    Also bei zwei Kindern die auch noch Behinderungen haben, hätte ich grundsätzlich gar nicht nachgeprüft. Es sei denn aus dem Protokoll (ArbeitsG) würde sich eine sehr hohe Abfindung ergeben.
    Und worauf soll das in diesem Fall hinauslaufen? Sie ist jetzt gewarnt und wird vermeiden, dass sich erhebliche Verbesserungen ergeben. Mehr Arbeit, die nichts bringt. Ansonsten lass dieser eh schon gestraften Familie doch die Chance den Lebensstandart, durch Mehrarbeit, ein wenig zu erhöhen. Da gibt es sicher genügend andere Fälle, die das PKH-System mit weniger Not in Anspruch nehmen.

    Ich lege sowas auch immer als RM gegen den richterlichen Beschluss aus. Da gibt es auch nie Diskussionen.

    Wenn der Bewilligungsbeschluss bereits rechtskräftig ist und danach noch Unterlagen nachgereicht werden lehne ich die Abänderung ab. Die pers. u. wirtsch. Verhältnisse haben sich ja nicht geändert sondern wurden lediglich falsch oder unvollständig dargestellt. Die falsche Darstellung geht zu Lasten des Antragstellers. Für eine Abänderung braucht man eine tatsächliche Verschlechterung der Verhältnisse.

    Ich hatte auch mal einen Kandidaten, der erkennbar das PKH-Formular nicht ausfüllen wollte. Habe nach § 124 Abs. 1 Zi 2 Alt. 2 aufgehoben. Im Kern: "Die abgegebene Erklärung ist nicht geeignet, das Gericht in die Lage zu versetzen, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu beurteilen. D. Kl. ist offensichtlich nicht willens, im PKH-Nachprüfungsverfahren mitzuwirken". Bei der Beschwerde hat das LAG sich meiner Auffassung angeschlossen. (LAG SH vom 21.02.18, 6 Ta 14/18)

    Ich würde die ordnungsgemäße Abgabe der Erklärung einmalig anmahnen. Direkt verbunden mit der Androhung aufzuheben.

    Danke. Ich sehe hier auch keine qualifizierte Klausel. Nur unser Direktor, der jetzt als Richter über die Erinnerung gegen die Entscheidung der UdG entscheiden soll, meint das hätte von Anfang an ich machen müssen weil seiner Meinung nach eine qualifizierte Klausel vorliegt. Manche mögen es gerne problematisch...

    Moin zusammen,

    wir diskutieren gerade (ergebnislos bzw unentschieden), ob hier eine einfache oder bedingte Klausel zu erteilen, bzw. hier eher abzulehnen, ist:

    [Vergleich]
    "B zahlt an K X,xx EUR, vorbehaltlich Forderungsübergängen auf öffentliche Kassen,..."

    Jemand mit Erfahrung bei solchen Formulierungen?

    Vielen Dank.


    Moin, und wirst Du damit vom LAG gehalten? Bei uns werden die ArbG vom LAG aufgehoben wenn die Partei als Begründung angiebt, die Meldung über die Verbesserung sei schlicht vergessen worden. Ich muss schon ein massives Verschulden entdecken. Z. B. wenn sich das Einkommen noch vor dem Gütetermin verbessert hat und die Partei auf Nachfrage zu Protokoll gibt, dass sich nichts geändert hat. Ansonsten komme ich mit der Aufhebung nicht durch und mache folglich immer weniger Nachprüfungen.

    Erstmal vielen Dank für die Antworten.

    Der Verdacht begründet sich darin, dass vor kurzem sich eine PKH-Partei gegen die Doppelzahlung (erfolgreich) verteidigt hat und die schriftliche Vereinbarung samt Zahlungsnachweisen hier eingereicht hat. Der Prozessverlauf ist in meinem Fall vergleichbar.

    Natürlich hole ich die Anwaltsvergütung aus dem Erlangten zurück.

    Ich halte mein Idee ja selber für nicht machbar. Hatte aber die leise Hoffnung, dass es ein Schlupfloch gibt, dass ich nicht kenne. Hier bin ich ja nun auf den Zufall und die Initiative der Partei angewiesen.

    Hallo zusammen,

    ich habe hier aktuell einen Festsetzungsantrag eines beigeordneten Anwalts. Der Antragsteller ist dafür bekannt, dass er neben der PKH 50% von dem einkassiert, was die PKH-Partei erlangt (z. B. Abfindungen). In diesem Verfahren könnte er nebenbei im 5stelligen Bereich kassiert haben. Es wird natürlich versichert dass keine Zahlungen geleistet wurden.

    Habe ich eine Handhabe die PKH-Partei direkt anzuschreiben und zu fragen, ob sie schon an den Anwalt gezahlt hat? Ich kann nichts dazu finden.

    Vielen Dank und viele Grüße