Beiträge von Ripfelchen

    Hallo an alle,

    ich habe folgendes Problem, das mich seit Tagen beschäftigt:
    Ich habe demnächst ein Grundstück als Teilungsversteigerung zu versteigern, welches 24 Miteigentümern nach Bruchteilen gehört.
    Der Anteil der Antragstellerin ist unbelastet, 8 der übrigen Miteigentumsanteile sind mit unterschiedlichen Grundpfandrechten belastet.
    Ich bin jetzt schon soweit, dass in das geringsten Gebot keine bestehenbleibenden Rechte aufzunehmen sind, da ja der Antragstelleranteil selbst unbelastet ist.
    Müsste ich bei der Verteilung des Versteigerungserlöses § 112 ZVG anwenden, und eine Verteilung des Erlöses im Verhältnis Wert/Bruchteil vornehmen und dann ggf. die Gläubiger der erloschenen Rechte durch Zahlung befriedigen (Anmeldung erforderlich?) oder kann ich den gesamten Übererlös hinterlegen?
    Danke für Eure Mithilfe!!!