Alles anzeigenMögliche landgerichtliche Tätigkeiten:
Kosten Straf (Festsetzung UdG als auch, seltener, RPfl sowie zusätzlich anfallende (seltene) Entscheidungen als RPfl, z. B. RNF)
Kosten Strafvollstreckung und Strafvollzug (Festsetzung UdG als auch, seltener, RPfl)
Antrags- und RMaufnahme nach StVollzG
Antragsaufnahme einstw. Vfg. in Zivil (und ein paar andere, noch seltenere Anträge)
RM-Aufnahme in Strafsachen (Revision)
Verwaltungstätigkeiten aller Art als weisungsunterworfener Beamter, je nach LG damit auch Führungsaufsicht (diese wird aber nicht an jedem LG von einem RPfl bearbeitet)
Kosten Zivil (Festsetzung zum Großteil als RPfl, selten UdG)
Andere, noch mögliche Entscheidungen in Zivil (wie am AG, also z. B. § 727 ZPO, Auslandssachen, etc.)
Anwärterbetreuung (mehrere Gruppen pro Jahr)
Bezirksrevisor
Gerichtsvollzieherprüfungsbeamter fällt mir noch ein.