Beiträge von Felix

    Wie hoch darf der Bestand des Taschengeldkontos in der Einrichtung sein?

    Wie der Name schon sagt, dient der Bestand dem täglichen Bedarf. In Hinblick auf die Verpflichtung zur verzinslichen und mündelsicheren Geldanlage, würde ich daher auf Grundlage der TG–Auszüge der letzten Monate schauen, was durchschnittlich benötigt wird und im Übrigen anregen, den Rest einer entsprechenden Anlageform zuzuführen. Bis zum 31.12. wäre dies ja (ggf. und lediglich) durch eine Innengenehmigung zu bewerkstelligen.

    Eigentlich habe ich mich auf die eAkte gefreut, da ich solchen Dingen aufgeschlossen gegenüber stehe.

    Was mich dann aber in Betreuungs– und Familiensachen erwartet hat, hat mich (negativ) umgehauen und ich habe mich gefragt, warum e2a jahrelang pilotiert wird und trotzdem Mängel, Unzulänglichkeiten und willkürliche Arbeitserschwernisse enthält, die einem den Spaß am Arbeiten nehmen.

    Wie oben schon geschrieben wurde, braucht man für das gleiche und ohnehin schon zu große Pensum wesentlich mehr Zeit. Das, in Addition mit der anstehenden Reform, permanenten Störungen, mangelhaften Updates und fehlender Unterstützung durch das BIT (NRW) kann zur Verzweiflung führen.

    Gerade in Betreuungssachen zeigt sich, dass eine eAkte nicht immer sinnvoll ist. Wer sowas so einführt, weiß von der Praxis Nullkommanichts.

    den eizingen shortcut, den ich brauche ist, alle E-Akten zu löschen :D

    Ich brauche für die einfachsten Tätigkeiten den dreifachen Zeitaufwand. Meine ausdifferenzierten Vordrucke fundzn so gut wie alle nicht mehr. Dieser Mehrbelastung halte ich nicht mehr stand, ich hab noch Unternehmensinsolvenzen zu bearbeiten....... Es wird Zeit für mich aufzuhören ! Die Signaturkartenscheiße funzt auch nur nach Rechnerrunterfahren und wiederhochfahren, so lässt sich einfach nicht arbeiten. Ein Haufen Müll aus der Justizverwaltung; in Verwalterbüros funzt das alles, bei uns funzt nix ! Dazu kommt in NRW die Gottheit des Citrix-servers; vlt. sollten wir in Münster einmal schlechte Programmierer einem Blutopfer unterziehen., um uns dieser Gottheit geneigt zu machen :D

    Dem stimme ich zu 101% zu.

    Gemäß der Kommentierung zu § 290 FamFG ist die BU keine Vollmachtsurkunde und entfaltet keine Rechtsscheinwirkungen über die Wirksamkeit der Bestellung und das Fortbestehen des Amtes, sie hat keine konstitutive Wirkung. Maßgeblich ist und bleibt der Beschluss über die Bestellung zum Betreuer.

    § 290 FamFG sieht in der Aufstellung auch nicht die Stempelung und Unterzeichnung durch den Rechtspfleger/ das Gericht vor.

    Ich sehe also keine grundlegenden Probleme, wenn dort lediglich "Elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig" steht.

    Bei uns wird es jedoch, zugegeben, anders gehandhabt. Wir haben die eAkte und drucken die Urkunde trotzdem aus, unterschreiben und stempeln sie. Jedoch eher aus praktischen Erwägungen (Schwierigkeiten der Betreuer im Rechtsverkehr).

    Vor Jahren hatte ich mal ein Rechtsmittel gegen einen Haftbefehl und stand vor dem selben Problem. Da ich nichts abschließendes gefunden habe, habe ich getreu dem Motto „Versuch macht klug“ das als SB ausgelegt und zum OLG gegeben (mit der Erwartung, die würden mir das um die Ohren hauen).
    Tatsächlich hat der Senat die SB zurückgewiesen. Entweder die waren genauso ahnungslos wie ich und sind den Weg des geringsten Widerstands gegangen, oder die SB war in der Tat das richtige RM.

    Wie bereits geschrieben: das kann sie nur, wenn sie die Akte vorgelegt bekommt. Der einseitige Vorwurf ist daher zumindest dann unangebracht, wenn man nicht weiß oder sich informiert hat, wo es hakt.
    Wenn sie die Akte vorliegen hat und sie nicht bearbeitet, bin ich bei dir. Ich kenne allerdings keine Kollegin oder Kollegen, der etwas simples wie einen Vergütungsatrag einfach liegen lässt.

    Vielleicht führt es eher dazu, dass Vorsorgevollmachten an Attraktivität gewinnen.
    Das wäre doch toll.


    Dazu wäre es eben hilfreich gewesen, dieses Institut überhaupt einmal zu benennen.
    Zumal bei der Dame die nach Erhalt des Beschlusses laut "Freiheit" gerufen und suggeriert hat, eine Betreuung wäre ein den Menschen fesselndes und ihm schadendes Rechtskonstrukt mit dem Ziel der Versklavung.

    Allerspätestens (aber wirklich allerspätestens) als gesagt wurde, über freiheitsentziehende Maßnahmen und Sterilisationen entscheide der Betreuer, habe ich gedanklich abgeschaltet.
    Ein einseitiger, rechtlich teilweise falscher und oberflächlicher Bericht, der keinem hilft.

    Zitat

    Kontrolliert werden Betreuer von Rechtspflegern


    Was sind denn diese "Rechtspfleger"?
    Noch nie gehört :teufel:

    Schon alleine die freudige und mit Popcorn getränkte Erwartung auf die Erklärung des Berufsbildes lässt mich da einschalten.

    "Der Betreuer hat die Richtigkeit dieser Mitteilung durch eine Erklärung des Betreuten nachzuweisen oder, falls eine solche nicht beigebracht werden kann, die Richtigkeit an Eides statt zu versichern."

    Darauf freue ich mich schon am meisten.

    Ich warte auf die Sätze der Betreuer "Ich versichere an Eides statt, dass...".

    Die Kommentierung sagt dazu:

    "Der Antrag auf Todeserklärung ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu erklären. Die inhaltlichen Anforderungen für den Antrag lassen sich grundsätzlich dem § 23 Abs. 1 FamFG entnehmen. Dabei ist aber als eine Besonderheit des Aufgebotsverfahrens zu beachten, dass der Antragsteller gem. § 18 die zur Begründung des Antrags erforderlichen Tatsachen glaubhaft zu machen hat"

    BeckOGK/Boiczenko VerschG § 16 Rn. 2-4

    Hallo Herr Felix, derzeit gibt es ja (zumindest in der Betreuung) keine Dauerauszahlungen. Welche Fälle meinen Sie? Geben denn die Betreuer bei ihren Einzelanträgen nicht standardmäßig ihre Bankverbindung an? Es hat natürlich im Rahmen der Sepa-Umstellung Probleme gegeben. Ich kann mir bis heute diese Zahlenkette nicht merken. War ja auch unbedingt für Ottonormalmensch nötig, man überweist ja so oft Geld nach Malta oder Zypern.

    Vielleicht sollte man den Hinweis auf die Kontonummer noch in Merkblätter zum Jahresbericht aufnehmem?


    Meine Bedenken sind in die Zukunft gerichtet.

    Wenn wir eine Dauerfestsetzung vornehmen (egal ob Vergütung oder Auslagenpauschale), wird die nicht mitgeteilte Änderung der Kontoverbindung zu einer nicht unerheblichen Mehrarbeit führen.
    Das war mein Punkt.