Beiträge von Felix

    Aus der Praxis heraus sehe ich die voraussichtliche Mehrarbeit kritisch.

    Zumindest hier kommt es regelmäßig vor, dass sich Kontoverbindungen ändern. Es wird also aller Voraussicht nach eine nicht unerhebliche Anzahl von Rückbuchungen und entsprechende Neuanweisungen geben. Von den Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse nebst entsprechender Folgen mal ganz abgesehen.

    Noch kritischer wird es bei der Auslagenpauschale für Ehrenamtler, die ja auch fortlaufend ausgezahlt werden soll.

    Zitat

    Dauerauszahlung der Vergütung quartalsweise

    Die Betreuervergütung soll künftig auf einmaligen Antrag hin jeweils alle 3 Monate automatisch ausgezahlt werden (§ 15 Abs. 2 VBVG); damit soll die bisher zT langwierige Bearbeitungszeit ein Ende finden. Es wird allerdings einige Fälle geben, die dafür nicht geeignet sind, insbesondere solche, bei denen der Status Vermögend/Mittellos unklar ist oder des Öfteren wechselt.


    Es sei noch darauf hinzuweisen, dass es gem. der Gesetzesbegründung im Ermessen des Gerichtes liegt eine solche Dauervergütungsfestsetzung vorzunehmen (§ 292 Absatz 2 Satz 4 FamFG -neu-). Ein Anspruch des Betreuers hierauf besteht nicht. Die Dauerfestsetzung erfolgt für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren.

    Bei solchen Konstellationen überprüfe ich im Regelfal einmal jährlich, ob sich an der Situation etwas geändert hat, und zwar sowohl durch eine EMA-Anfrage als auch durch eine Nachfrage an den "anwesenden" Elternteil.


    So halte ich das auch.
    Die Frage die wir uns hier stellen: ist das Überprüfungsverfahren eine neue Angelegenheit?
    (ich meine ja).

    Manchmal wundere ich mich über den Ton, der hier immer mehr Einzug hält.

    Inhaltlich muss man eigentlich gar nichts mehr schreiben, denn der Thread-Ersteller hat sich seine Antwort selbst gegeben:

    Zitat

    dass ich die Arbeit unfassbar langweilig, gleichzeitig überfordernd, teils inhaltlich zu komplex finde und garantiert keinen Spaß daran haben werde

    Damit ist das Thema erledigt, denn es zeigt, dass die grundsätzliche Einstellung zu diesem Beruf und (vermutlich) die Einstellung zum Berufsleben in Gänze fehlt.

    Die Frage nach Alternativen kann da nur rein rhetorischer Natur sein.

    Hat eure Verwaltung euch eigentlich schon gefragt, ob ihr (wieder) ins Homeoffice wechselt? Bei uns wurde letztes Jahr ein großer Teil der Rechtspfleger und ein Teil der Geschäftsstellen ins HO geschickt. Alle mussten zum 01.10. zurück es sei denn es wurde Telearbeit bewilligt.

    Ich wundere mich nun, warum hier nicht wieder Mitarbeiter ins HO geschickt werden bzw. sogar eine Anfrage abgelehnt wurde. Ich dachte es ist Pflicht :gruebel:.


    Hier hapert es noch an den LKWs, die mir die Akten nach Hause bringen und der Hardware nebst Verbindung zum zentralen Server.

    Ich halte es für zwingend, dass jeder Rechtspfleger den kurz vor dem Inkrafttreten des Reformgesetzes erscheinenden Grüneberg (vormals Palandt) erhält, weil man dann die denkbar aktuellste Kommentierung zur Hand hat und sich anders auch nicht vernünftig arbeiten lässt - ganz abgesehen davon, dass man ohnehin jedes Jahr die aktuellste Auflage zur Hand haben muss.

    Für den Fall der Nichtbeschaffung durch den Dienstherrn sollte man sogleich Haftungsanzeige erstatten.

    (Spoiler: Könnte Spuren von Ironie enthalten)

    Die Frage die sich in diesem Kontext stellt ist, ob die Betreuung mit dem bestehenden Umfang überhaupt noch erforderlich ist.

    Wenn hier über Jahre hinweg Selbstverwaltungserklärungen eingereicht werden, wird die Vermögenssorge dahingehend eingeschränkt, dass der Betreuer lediglich noch Informationsrechte, jedoch keine Verfügungsrechte über das Konto mehr hat, da der Betreute hierzu selbst in der Lage ist.

    Sicher ist etwas schwierig, da die Balance zu finden bzw. rechtlich sauber zu handeln.
    Die Frage ist in meinen Augen, ob es für einen vier Jahre alten Beratungshilfeantrag, an dessen Erledigung bislang nicht erinnert wurde, noch ein Rechtsschutzbedürfnis gibt. Zu Deutsch: solche Dinge würde ich schlicht weglegen.
    Ich weiß, dass das vielleicht dünnes Eis ist.

    Natürlich tut die Umbenennung niemandem weh, aber ich sehe das skeptisch.
    Ähnlich wie bei der Änderung von Kinderbüchern geht der Trend dahin, durch solche Maßnahmen das Vergessen an die Stelle des Erklärens zu setzen.
    Die Geschichte kann nicht dadurch gelöscht werden, dass ich sie einfach ausblende.
    Wenn ich die Erinnerung aufrechterhalten will, muss ich mich damit auseinandersetzen. Eine entsprechende Einleitung im Sinne einer historischen Einordnung im Palandt und anderen hätte gereicht.

    Mir scheint, es gibt (nicht nur in diesem Thread) in letzter Zeit einen irgendwie seltsamen Trend dazu, an die Stelle des freien Willens einer betreuten Person den (moralischen) Willen des/ der Rechtspflegers/ –Pflegerin oder des/ der Betreuers bzw. Betreuerin zu setzen.
    Nur zur Erinnerung: wir befinden uns zeitlich nach 1992 und § 1903 Abs. 3 BGB ist nach wie vor in Kraft.