Ein vorverstorbener Erbe K wurde lt. Abstammungsurkunde von Frau F nichtehelich geboren. (Frau F ist ebenfalls vorverstorben)
Frau F heiratete ein paar Jahre später Herrn H der bis dahin nicht mit dem Kind verwandt ist.
Dieser erteilte dem Kinde kurz nach der Eheschließung, mit Erlaubnis der Mutter, das Recht seinen Namen zu führen.
Wieder ein paar Jahre später (1965) adoptierte er das Kind. Nun ließ der Notar in die Urkunde eintragen, dass das Kind von den Eheleuten H und H geb. F adoptiert wäre. 1977 war das Kind über 21 Jahre alt.
Kind K heiratet und in der Heiratsurkunde steht zu den Eltern: Wahleltern sind Herr ..H und Frau H geb.F.
Der Nachlass kommt über eine Cousine der Mutter. Nun ist Kind A lt. Geburtsurkunde ein leibl. Kind von Frau F und damit voll erbberechtigt und an seiner Stelle dessen Nachkommen.
Lt. Heiratsurkunde und Beischreibung in der Abstammungsurkunde liegt eine Erwachsenenadoption vor, die ein Erbrecht nach den Verwandten ausschließt. Muss ich nun die Beischreibung in der Abstammungs- und Heiratsurkunde ändern lassen?
Was tun... Die nachträgliche Eintragung zur Mutter ist definitiv falsch, weil die Mutter immer richtig eingetragen war.