Beiträge von HKB

    Den Erlass verstehe so, dass die Verwertung der Verwaltung der Polizei obliegt, wenn ich der Polizei mitteile, dass beim Nachlassgericht keine Sachgegenstände entgegengenommen werden?! Das Bargeld müsste nach Abzug der Kosten dann wohl hinterlegt werden. :/ hmm...

    Hier in NRW kann man auch keine Sachgegenstände beim NL Gericht hinterlegen, aber das Ordnungsamt verwaltet diese Gegenstände bis der Nachlasspfleger diese abholt. Hier gehen diese Gegenstände, auch von der Polizei, immer an das Ordnungsamt.

    Wie gehe ich denn mit einem abgelaufenen Bundespersonalausweis um?!

    Wenn auch noch Familienangehörige die Identität eventuell bestätigen können?

    Liebe Grüße :)

    -> Sorry wird hier diskutiert:

    papabaer
    4. April 2014 um 18:40

    Ich denke, dass man ohne ordentliches Ausweispapier nicht ausschlagen kann. Wer sagt denn, dass die ausschlagende Person vor einem steht oder vielleicht nur eine böswillige Person, die einer anderen Person das Erbe nicht gönnt?? Selbst eine Ausländerin MUSS einen Ausweis zur Person haben, sonst gibt es nämlich keine Hilfe vom Staat. Vielleicht nicht ganz Gender gerecht, aber egal wer oder was die Person ist. Sie muss sich ausweisen können.

    ]


    Der Nachlasspfleger hat mit dem Erbscheinsantrag nichts zu tun und sollte sich da einfach raushalten.

    Er verwaltet ja immer noch den Nachlass - und verdient damit gutes Geld

    Was rechnet der Nachlasspfleger denn ab, wenn in 15 Monaten nur die Kontoführungsgebühren abgezogen werden und alle paar Monate mal freundlich oder auch stikter erinnert wird? Wie erklärt er das den Erben, die ja mal eine Entlastungserklärung abgeben sollen? Womit verdient er da gutes Geld??

    Eine Erbin beeidet bei einem Notar einen umfangreichen Erbscheinsantrag. Der Antrag geht mit allen Urkunden zum Gericht und dort liegt er... Auf mehrere Erinnerungen bekommt der Nachlasspfleger, der auch die umfangreichen Erbenermittlungen machte, Bescheid
    dass man bald soweit ist.

    Auf Nachfrage bei einem anderen Rechtspfleger des gleichen Gerichts bekam er die Information, dass der Rechtspfleger, der den Vorgang vorliegen hat fleissig ermittelt. Er wurde dann vom Nachlasspfleger angeschrieben, dass man bei der Ermittlungstätigkeit viele Informationen, teilweise auch Urkunden hat, die aus dem Erbscheinsantrag natürlich nicht ersichtlich sind oder Anfragen bei anderen Gerichten bezüglich Nachlassakten. (Das geht nur aus der Abrechnung und den Zwischenberichten hervor, wenn man sorgsam liest) und dass er diese Unterlagen gerne vorgelegt bekommt. Daraufhin die Antwort, der Erbschein würde kurzfristig erteilt.

    Da viele Erben sehr betagt sind, fängt nach Erbscheinserteilung, wahrscheinlich erneut die Suche an nach deren Erbeserben.
    Was kann der Nachlasspfleger tun außer freundlich zu erinnern?

    [quote='Lilly','RE: Erbfolge']Ich habe in Einzelfällen schon solcheeidesstattlichen Erklärungen für ausreichend erachtet. Vorher habe ich abersehr genau geprüft, ob die erforderlichen Urkunden tatsächlich nicht beschafftwerden können.


    Es gibt mehrere Falkenbergs. Standesamt I verfügt teilweiseüber Geburtsregister, und die Standesämter vor Ort verfügen zum Teil überGeburtsregister. Das würde ich erst nachprüfen.


    Falkenberg war eine Kreisstadt mit vielen Ortschaften in Oberschlesien. Da dort kaum was verwüstet wurde, sollten die Urkunden zu bekommen sein, wenn sie die Kinder überhaupt anmeldete. Auch die Taufeinträge sollten zu beschaffen sein. Es gibt auch eine Landsmannschaft Falkenberg. Archiv dürfte Oppeln sein.

    Der Nachlasspfleger ist berechtigt zum Widerruf der Schenkung des Bezugsrechts der LV, wenn der Bezugsberechtigte noch nicht die Schenkung abgerufen hat bzw. nichts davon weiss oder wenn seine Adresse unbekannt ist. Der NLP kann dann das Geld in den Nachlass ziehen. Jochum Pohl RN 267

    Ein vorverstorbener Erbe K wurde lt. Abstammungsurkunde von Frau F nichtehelich geboren. (Frau F ist ebenfalls vorverstorben)
    Frau F heiratete ein paar Jahre später Herrn H der bis dahin nicht mit dem Kind verwandt ist.

    Dieser erteilte dem Kinde kurz nach der Eheschließung, mit Erlaubnis der Mutter, das Recht seinen Namen zu führen.

    Wieder ein paar Jahre später (1965) adoptierte er das Kind. Nun ließ der Notar in die Urkunde eintragen, dass das Kind von den Eheleuten H und H geb. F adoptiert wäre. 1977 war das Kind über 21 Jahre alt.

    Kind K heiratet und in der Heiratsurkunde steht zu den Eltern: Wahleltern sind Herr ..H und Frau H geb.F.

    Der Nachlass kommt über eine Cousine der Mutter. Nun ist Kind A lt. Geburtsurkunde ein leibl. Kind von Frau F und damit voll erbberechtigt und an seiner Stelle dessen Nachkommen.
    Lt. Heiratsurkunde und Beischreibung in der Abstammungsurkunde liegt eine Erwachsenenadoption vor, die ein Erbrecht nach den Verwandten ausschließt. Muss ich nun die Beischreibung in der Abstammungs- und Heiratsurkunde ändern lassen?

    Was tun... Die nachträgliche Eintragung zur Mutter ist definitiv falsch, weil die Mutter immer richtig eingetragen war.

    Wie sieht es denn aus, wenn das Kind 1956 schon im Westen war und die leiblichen Eltern in der DDR geblieben sind (in den 80ern dort verstorben)?

    Dann ist die Volladoption nach FGB eingetreten. Das Kind ist nur nach den Adoptiveltern und dessen Verwandten erbberechtigt. Fast alles andere lässt sich durch ein Testament bestimmen.

    Sinnvoll kann ein quotenloser Erbschein ggf. auch sein, wenn die Erben überhaupt erstmal einen Nachweis benötigen, um schnell (!) an Informationen zum Nachlass zu kommen, also sogar noch vor der von TL angedachten Verfügung über den Nachlass.

    Oder bei Teilungsanordnung wo es müssig wäre sich darüber Gedanken zu machen was genau welchen Bruchteil ausmacht, so lange klar ist, dass es sich um Erbeinsetzungen handelt.


    So ist es. Hab ich gestern auch beurkundet. Zwei Erben. Testament mit Teilungsanordnung. Sie wollten sich partout nicht auf je 1/2 einigen und wollten dann gar keine Quote. Sie müssen ohnehin zum Notar, weil der Nachlass aus mehreren Grundstücken besteht, die den jeweiligen Erben laut Teilungsanordnung zugedacht sind.
    Und das fand ich dann sehr vernünftig! -im Gegensatz zu Cromwell- Warum soll man sich da über die Quote streiten, wenn sowieso eine Erbauseinandersetzung beim Notar erfolgen muss? Hier waren es nur zwei Erben. Ich hatte auch schon Testamente mit mehreren Erben (nicht Vermächtnisnehmer) und einer genauen Teilungsanordnung. Keiner konnte es so richtig beziffern, wer wieviel erbt und welche Quote dabei "herauskommt". Darüber braucht man sich dann beim quotenlosen Erbschein keinen Kopf zerbrechen. Ich finde das prima.

    Vielen Dank für eure Antworten!
    Ich war verunsichert, weil es mir jetzt zum 2. Mal passiert ist, dass Fahrtkosten gerügt wurden. Einmal wurde mir sogar erklärt, weil ich außerhalb der Großstadt wohne, stehen mir keinerlei Fahrtkosten zu.
    Genau so wie Ihr schreibt, hatte ich es im Seminar gelernt und seit Jahren praktiziert und so werde ich es weiter machen.
    Gruß HKB

    Weiss jemand ob es eine Richtlinie, Urteil etc. gibt zu Fahrtkosten des Nachlasspflegers? 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer sind klar. Aber darf der Nachlasspfleger nur X Km entfernt wohnen vom Nachlassgericht? Muss er die Bestellung kostenlos abholen?
    Bisher wurde alles anstandslos über mehrere Jahre in gleicher Weise genehmigt. Ich berechnete bei einer Bestellung, nur die Rückfahrt vom Gericht zum Büro und das selten in voller Höhe, weil ich immer versuche mehrere Nachlassfälle zusammen zu erledigen. Allerdings wohne ich ca. 60 km vom Gericht entfernt. Kümmere mich aber immer auf gleichem Wege um Abholung von Schlüsseln etc. vom Ordnungsamt, dass in einem anderen Stadteil liegt, Kontakt mit dem Vermieter und ggfls. erste Wohnungsbegehung mit dem Vermieter, sodass sicher hier Zeit und Fahrtkosten gespart werden.

    Danke für Ihre Antwort

    Hier wird es so gehandhabt, dass nur Verwandte Vormund werden können, wenn die Sprachkenntnisse ausreichend sind.
    Vormund werden vorzugsweise Ehrenamtler, weil sie weniger kosten und weil die Arbeit nicht mit einem Besuch im Monat erledigt ist. Es werden laufend Vormünder gesucht und geschult. Ich bin selbst ehrenamtl. Vormundin und weiss inzwischen wieviel Arbeit es ist. Sprachkurse suchen, nicht den gutgemeinten Kurs eines engagierten Bürgers mit 1 Std. die Woche, dass reicht nicht für einen Schulbesuch in absehbarer Zeit. Eine passende Schule suchen, die auch Platz hat. Arztbegleitung und Post sichten und beantworten. Begleitung zum Ausländeramt, weil alle davor zittern und Angst vor Abschiebung haben und Tage vorher schon nicht schlafen. Traumatologen mit kurzfristigen freien Terminen suchen und ggfls. auch Sprachkenntnissen.
    Umverteilung in Arnsberg beantragen, wenn das Wohnheim nicht oder unzureichend an öffentliche Verkehrsmittel angeschlossen ist. Einer meiner Mündel sollte nach der Schule 7 km durch den spätnachmittags schon dunklen Wald laufen in einer nicht immer ausländerfreundlichen Gegend. Das ging garnicht. Ärger mit der Polizei schlichten. Mündel wird am noch hellen Nachmittag am Bahnhof überfallen von 3 deutschen Jugendlichen und bekommt den Rat, sich doch zu wehren.... Kopfschüttel!!!