Vielen Dank schon mal für alle Antworten!
Rechtsmissbrauch kommt in meinem Fall nicht in Betracht. Ich schätze es war nur Nachlässigkeit. Es gibt jedenfalls keine Hinweise auf
andere Absichten.
Vielen Dank schon mal für alle Antworten!
Rechtsmissbrauch kommt in meinem Fall nicht in Betracht. Ich schätze es war nur Nachlässigkeit. Es gibt jedenfalls keine Hinweise auf
andere Absichten.
Ja, nur bei der Vollstreckungsversteigerung hab ich den Fall ja nur, wenn der Gläubiger mehrere unterschiedliche Ansprüche hat. Dann kann er meinetwegen aus einem anderen Anspruch beitreten.
Aber nicht aus demjenigen bzgl. dem schon aufgehoben wurde, sonst würde das ganze Spiel mit den Fristen der Einstellung und der anschließenden Aufhebung doch gar keinen Sinn ergeben.
Aber warum mache ich mir dann überhaupt die Arbeit mit Einstellungs- und Aufhebungsbeschlüssen in der Teilungsversteigerung?
Hallo zusammen,
ich habe leider weder hier noch im Kommentar etwas Passendes gefunden.
Ich habe eine Teilungsversteigerung, beide Eigentümer betreiben das Verfahren.
Bzgl. einem Antragstellter wurde das Verfahren aufgehoben, da dieser den Fortsetzungsantrag nach einer
Einstellung nicht rechtzeitig stellte.
Jetzt möchte er erneut beitreten. Geht das?
Liebe Grüße
Vielen lieben Dank!
Ja, das weiß ich. Aber soweit bin ich ja noch nicht
Mir ging es erstmal um die Frage, ob ich überhaupt einen Ausgleichsbetrag berechnen muss. Die Frage mit der relativen Belastung stellt sich ja meines Erachtens erst dann.
Hallo zusammen,
ich habe tatsächlich zum ersten Mal mit dem § 182 ZVG zu tun.
Folgender Fall:
A 49/100, III/1
B 1/100, III/1
C 49/100, III/1, III/2, III/3
D 1/100; III/1, III/2
A und B betreiben die Teilungsversteigerung. D.h. nach der Niedrigstgebotstheorie würde nur III/1 bestehen bleiben.
Alle anderen Rechte würden erlöschen.
Ein Ausgleichsbetrag wäre hier nicht nötig, da das bestehen bleibende Recht alle Anteile gleich belastet. Ist das richtig?
Ich müsste nur einen Ausgleichsbetrag für die übrigen Anteile berechnen, wenn nur C oder D das Verfahren betreiben würden?
Wäre lieb, wenn ihr mir ein Feedback geben könntet, ich bin nach langem Lesen diverser Kommentare etwas durcheinander
Liebe Grüße und bleibt alle gesund!