Beiträge von Sonja

    Also hast du den Wechsel vom Grundbuchamt zum Notar nicht bereut?

    Nach meinem Stellenwechsel nicht mehr, nein.

    Manchmal vermisse ich die sachliche Unabhängigkeit, aber damit kann man leben. :D

    Und krisenfest ist die Stelle ebenfalls, falls relevant. Mein Notariat war während den letzten 1,5 Jahren im Krisenzustand nicht einen einzigen Tag dicht und über mangelnden Zulauf können wir uns wirklich nicht beschweren, im Gegenteil. Notare werden eben immer gebraucht, daher bereue ich auch nicht, meinen Beamtenstatus aufgegeben zu haben.

    Nein, das kann ich (für meine Stelle zumindest) so nicht sagen. Ich fertige nicht aus und muss auch sonst nichts machen, was üblicherweise anfällt (Veräußerungsanzeige, Post eintüten, raussuchen, etc.). Ich bin rein mit der Vorbereitung und Verwaltung beschäftigt.

    Natürlich helfe ich auch mal aus, wenn Not ist und tüte meine Post auch mal selbst ein, aber meine Arbeit unterscheidet sich doch nicht unwesentlich.

    Das sind halt meine Erfahrungen. Es kann sein, dass es bei anderen Notaren anders ist, aber das kann man auch bei Vorstellungsgesprächen abklopfen.


    Ich kann nur als Arbeitgeber antworten.
    Die Arbeit ist vollkommen anders, wenn auch auf der Grundlage der Rechtspflegerausbildung. Man übt nicht mehr staatliche Hoheitsgewalt aus, sondern berät und gestaltet. Man ist nicht mehr im öffentlichen Dienst (mit allen Vor- und Nachteilen), sondern in einem Klein- bis allenfalls mittelgroßen Betrieb (mit allen Vor-und Nachteilen :) ). Bezahlung ist besser, sonst würde ja kaum jemand den öD verlassen, geforderte Flexibilität ist höher.

    Hängt alles davon ab, ob Du gerne in einem Dienstleistungsunternehmen arbeiten willst oder nicht.

    Als Arbeitnehmer (nicht von Tom :)) kann ich das bestätigen. Ich arbeite in einem kleinen Notariat, aber Arbeit haben wir genug.

    Mein Aufgabenkreis umfasst die Beratung (falls notwendig) und Vorbereitung, mit der Nachbearbeitung habe ich kaum bis nichts zu tun. Auch Verwaltung (Bestellungen, Organisation, etc.) gehört dazu. Ich mache das, worauf der Notar/die Notarin keine Lust hat (;)), bin aber auch Ansprechpartner in verzwickten Fällen und arbeite eigentlich zum größten Teil selbständig und eigenverantwortlich. Natürlich bin ich weisungsgebunden, sowohl von Chef- als auch Kundenseite (auch wenn man ihnen sagt, dass es so nicht funktionieren wird ;)). Da ich zuvor meine Dienstzeit auf einem Grundbuchamt verbracht habe, mache ich hauptsächlich Grundstücksgeschäfte. Wobei ich sagen muss, dass das auch 80 % der Urkunden ausmacht.

    Mir macht die Arbeit Spaß, auch wenn es manchmal echt anstrengend und nervenaufreibend ist. Die Kunden sind nicht immer einfach, man muss sich einiges anhören, aber das ist überall so.

    Ja, die Bezahlung ist besser. Ich habe flexible Arbeitszeiten und mein Notariat ist sozial eingestellt. Ich habe es aber auch zuvor anders erlebt, nach einem Wechsel ist es nun besser.

    Vielen Dank, da steckte ich tatsächlich fest. Dann werde ich mich mal an die Arbeit machen. :daumenrau

    Prinz, vielen Dank auch für die Fundstellen. Ich werde eine solche Belehrung einbauen, einfach zur Sicherheit.

    Ich wünsche euch einen schönen Start in die Woche. :)

    Hallo zusammen,

    pünktlich zum Wochenende wurde mir eine nette Sache auf den Tisch gelegt. Vorneweg, da ich mittlerweile auf "der anderen Seite" arbeite (Notar), habe ich keine Möglichkeiten zeitnah und unkompliziert an Grundakten zu kommen (BaWü). Ich muss daher auf die aktuellen Grundbücher zurückgreifen.

    Folgender Sachverhalt:
    Es wurden Grundstücke geteilt und zwei abgeteilte Flurstücke verkauft, samt Herrschvermerken in ein neues Grundbuch übertragen. So weit, so gut. Bei diesen Rechten handelt es sich um teilweise sehr alte Rechte aus den Jahren 1876, 1880, etc., sodass sowohl belastetes als auch berechtigtes Grundstück bereits unzählige Male geteilt wurden. Über die Flurstückssuche konnte ich die zumindest derzeit existierenden Grundstücke herausfinden; bei all diesen Flurstücken ist der damalige Herrschvermerk für diese Rechte ebenfalls eingetragen. Ebenso bin ich mit dem belasteten Grundstück verfahren, hier scheint zumindest das Recht nicht auf unzählige Teilgrundstücke mitübertragen worden zu sein.

    Nunmehr sollen wir die Herrschvermerke bei den beiden verkauften Grundstücken zur Löschung bringen, da ein Baugebiet entsteht und Altlasten natürlich ausgemerzt werden sollen. Ich stehe nun etwas auf dem Schlauch bzw. bin unsicher. Kann der Herrschvermerk auch nur auf diesen beiden verkauften Grundstücken gelöscht werden, für die anderen aber weiter bestehen (wie eine Art "Freigabe"), weil das Recht ja für jedes Grundstück einzeln besteht? Oder muss tatsächlich der gesamte Herrschvermerk gelöscht werden (bei den Rechten ist nicht vermerkt, dass ein Herrschvermerk existiert und die einzelnen berechtigten Flurstücke sind nicht aufgeführt), folglich unter Mitwirkung aller Eigentümer und Berechtigten der herrschenden Grundstücke?

    Vermutlich stecke ich tief im Schlauch fest und stehe nicht nur drauf. :gruebel:

    Danke fürs Rausziehen und ein schönes Wochenende! :)

    Ich habe meine Entlassung damals auf den 31.10. eingereicht, hat niemand gesagt, ich muss noch 1 bis 3 Monate bleiben (auch Baden-Württemberg). Auch bei anderen Kollegen wurde keine "Verlängerung" ausgesprochen, kommt aber vielleicht auch auf den Zeitpunkt der Entlassung an (auf den 1.11. kommen ja bekanntlich neue Kollegen). Ich hatte aber meine fünf Jahre damit voll, kann also nichts zur Rückzahlung sagen.
    Man sollte aber auf jeden Fall frühzeitig Bescheid geben, damit man dem OLG wenigstens die Chance zur Planung geben kann.

    Mir wurde zugetragen , dass sich die Belastungssituation bei den Grundbuchämtern Emmendingen, Villingen-Schwenningen und auch Böblingen teils noch deutlich im kritischen Bereich bzw. erheblich oberhalb des Durchschnitts aller 13 ZGÄ befindet.
    Allerdings soll sich eine leichte Tendenz zur Verbesserung abzeichnen.
    [...].

    Faszinierend, was immer so alles behauptet wird.

    Ich kann nur als Makler für Mannheim sprechen: hier flutsch es seit der Reform völlig problemlos. Alles besser als vorher. Und meine Kollegen im württembergischen berichten mir auch nichts schlimmes.

    Sorry, aber ich halte das alles für negative Stimmungsmache.

    Über 15.000 (in einem ZGA!) offene Verfahren sind natürlich "negative Stimmungsmache". Entschuldigung, als Betroffene geht mir da leider die Hutschnur etwas hoch.
    Zumal es mittlerweile auch aus dem nordbadischen Bereich vereinzelte Stimmen gibt, die sich vor der Eingliederung "Heidelberg" fürchten. Man arbeitet jetzt bereits an der Grenze.
    Von Böblingen möchte ich mal gar nicht anfangen...

    Ich möchte auch gar keine großartige Diskussion lostreten. Es ist nur immer einfach als Außenstehender sich auf solche Informationen zu berufen.

    Der Personalflucht wirkt man so entgegen, dass die Leute erstmal drei Jahre nicht versetzt werden dürfen. Was natürlich auch den Nebeneffekt hat, dass nach drei Jahren, wenn es dann endlich mal richtig läuft, die entsprechenden Glücklichen gehen.

    Ich kann und will nicht für alle Notariate sprechen, aber hier ist das Problem möglicherweise hausgemacht. Da hängen teilweise auch uralte vollzugsreife Anträge irgendwo rum. Die hat man halt immer wieder vor sich hergeschoben, dann ging einiges an Sachbearbeiter drüber, die Notare haben ja eh alles selbst eingetragen (oder eben auch nicht, dann blieb die Auflassung halt ein paar Jährchen liegen, ist ja nicht so wichtig wenn vorgemerkt). Aber sowas kostet Zeit und Nerven. Sonst hätte man die zehnseitigen Grundstücksverträge mit Tausch und Vorgänger-VN und weißnichtwas schon nach der Beurkundung vor 15 Jahren vollziehen können.
    Ergebnis ist jetzt ein heilloses Durcheinander, das vor der Eingliederung sicher nicht mehr aufgeräumt werden kann und eine "das betrifft uns ja eh nicht mehr"-Stimmung, die ich anhand der Personalsituation und dem allgemeinen Umgang mit den Leuten durchaus sehr gut nachvollziehen kann.
    Noch dazu kommt die doch teilweise recht eigenwillige Ablagemethode der Grundakten, die häufig auch bei den jeweiligen Gemeinden lagern. Dass es dann später zu Verzögerungen kommt, einfach weil man die Unterlagen nicht gleich findet, kann ich mir lebhaft vorstellen.

    Wenn es denn nur an den Versetzungen liegen würde. Ich meine allerdings eher die "Flucht" in die freie Wirtschaft, die einige bereits vor dem Ablauf der obligatorischen fünf Jahre gewagt haben. Auch Studium oder - oft sogar die einzige - Bewerbungen auf freie Stellen sorgt für eine Ausdünnung des Personals.

    Zum zweiten Teil gebe ich dir vollkommen Recht. Es ist teils sehr schwierig die verschiedenen Systeme der Gemeinden zu verstehen oder man muss gleich damit anfangen, irgendwelche Problemgrundbücher zu bereinigen, oftmals in jahrelangen Verfahren. Nicht jede Gemeinde/Stadt ist so, das muss man aber auch dazu sagen. Es gibt auch aufgeräumte Grundbuchämter, die kaum bis gar keine Rückstände mit sich bringen, was am Ende natürlich aber auch keine Entlastung bringt.

    Warum? Es ist doch das gute Recht eines Jeden, möglichst optimal eingesetzt zu sein. Und davon mal abgesehen, weiß die personalverwaltende Stelle doch, wo man letztendlich arbeiten möchte. Das wurde ja bereits vorher abgefragt.

    Also nicht zögern, Antrag stellen!

    Das ist der Punkt. Scheinbar wurden bei diesen "Abfragen" freiwillig bestimmte ZGBÄ angegeben und dann sollen gleich wieder Versetzungsanträge gestellt werden? Das erschließt sich mir nicht ganz.
    Ich möchte nicht falsch verstanden werden, wirklich. Ich habe tonnenweise Verständnis für einen Versetzungsantrag und will niemandem sagen, dass er es lassen oder warten soll. Mich wundert einzig diese scheinbare Vorgehensweise.

    Es ist nur erstaunlich, dass die selbe Arbeit vor der Eingliederung in die ZGAs von weniger Personal auf den Notariaten ohne diese enormen Rückstände (Ausnahmen gibt/gab es immer) erledigt wurde (zumindest in Württemberg, Baden kann ich nicht beurteilen). Dies ist keine Kritik an den Kollegen bei den ZGAs, sondern an der Umsetzung. Beim Personal macht sich lediglich bemerkbar, dass bei den ZGAs viele "Frischlinge" sitzen, die bisher in Württemberg systembedingt nur sehr rudimentär mit Grundbuch zu tun hatten und die Zeit brauchen um in das Thema reinzukommen. Eine Ende ist nicht absehbar, die nächste Welle kommt 2018 mit der restlichen Gerichtsbarkeit.

    Wenn man zum Teil nach Eingliederungen wochenlang kein reibungslos funktionierendes Programm hat, dann ist es nicht erstaunlich, dass die Arbeit liegen bleibt. Das Personal ist anfangs nicht mitgekommen, die Eingliederungen wurden fortgesetzt und mussten von wenigen Mitarbeitern bewältigt werden, die dann mit den erhöhten Eingangszahlen aufgrund einer neuen Gemarkung zu kämpfen haben. Bis zum 01.11. eines Jahres ist es eine lange Zeit und die steigende "Personalflucht" sollte nicht unterschätzt werden.
    Auch in Baden werden nur Kollegen direkt von der Prüfung eingesetzt, überwiegend nicht aus der näheren Umgebung eines jeden ZGA und das sorgt für Unmut. Ich verstehe aber auch das OLG, irgendwie müssen sie die Leute ja verteilen und dass sich das nicht jedem erschließt, ist uns allen sicher bewusst.

    Nach der aktuellen Rechtspfleger-Info des BDR Ba-Wü soll es jedenfalls bei den großen ZGÄ Emmendingen, Villingen-Schwenningen und ( zunehmend auch ) Böblingen nicht unerhebliche Rückstände geben. Zumindest soll es nicht geschafft worden sein, großartig die Rückstände abzubauen.
    Gerüchteweise soll es dagegen im allerkleinsten ZGA relativ gut aussehen.
    Irgendwie wundert mich dass nicht.

    Das ist leider weder ein Geheimnis, noch aktuell. Die Rückstände bestehen teilweise bereits seit Jahren in erheblicher Form und können nicht abgebaut werden. Man wollte es nur nie wirklich wahr haben, so das Gefühl.

    Guten Morgen.

    Ich hatte so etwas schon einmal, nur nach § 10 Straßengesetz.
    § 6 Abs. 3 FStrG spricht von Antrag auf Grundbuchberichtigung mit Unterschrift und Siegel.

    Formuliert habe ich das damals so: "Übergegangen gemäß §§ 10 Abs. 1, 11 Abs. 1 StrG (Straßengesetz). Berichtigend eingetragen am..."