Beiträge von mortimer

    Hallo an Alle!

    Seit Jahren stiller Mitleser - plagt mich nun ein Knoten im Kopf zu folgendem Fall:

    Betreuung wird im September 2021 eingerichtet, der Neffe zum Betreuer bestellt. In der ersten Vermögensübersicht sind neben 4.000,- € auf dem Giro, ca. 66.000,- € auf dem Sparbuch, noch 1/2 Anteil am Wohnhaus der verstorbenen Mutter vorhanden, welches im Laufe des Betreuungsjahres verkauft wurde (Erlös für den Betroffenen 59.000,- €). Soweit so gut!

    Nach Ablauf des Berichtsjahres reicht der Betreuer nun seine Unterlagen zur RL ein:

    - Sparbuch wurde aufgelöst (66.000 €)

    - 4 Bausparer (nicht im VZ angegeben) mit attraktiver Guthabensverzinsung, da seit 1993 bzw. 1996 bestehend aufgelöst (alle zusammen rd. 44.000 €)

    Diese Beträge wurden zusammen mit dem Erlös aus Grundstücksverkauf (59.000€) und

    einem weiteren Erbanteil von 30.000 € insgesamt auf ein Verrechnungskonto bei einer XY Bank gezahlt, von dort wurde i. H. v. ca 150.000,- € in Aktienfonds / ETF‘s investiert.

    Mein Problem:

    Eine nachträgliche Genehmigung nach § 1811 BGB scheidet aus; Sollte ich zu dem Ergebnis kommen, dass die Anlage in Aktienfonds und ETF’s ok ist, habe ich mit der Höhe der getätigten Anlage ein Problem, da der Betroffene über keinerlei liquide Mittel mehr verfügt.

    Ich fordere den Betreuer nun auf, keine weiteren Käufe mehr zu tätigen und den monatlichen Sparbetrag von 300,- € auf ein Tagegeld- oder Sparkonto zu überweisen.

    Im Sinne der Wirtschaftlichkeit, müsste er eigentlich darauf hingewiesen werden, das Vermögen möglichst gestreut anzulegen und andere Anlageformen zu wählen, quasi nicht alles auf eine Karte zu setzen.

    Einer entsprechenden Anordnung könnte nur mit verlustreichen Verkäufen nachgekommen werden.

    Habt ihr Ideen?

    Müssten hier schon Schadensersatzansprüche geprüft werden - auch im Hinblick auf die entgangenen Zinsansprüche aus den gekündigten Bausparern?

    Vielen Dank vorab für eure Gedanken!

    edit by Kai: Klarname entfernt; siehe Forenregeln

    Auch ich schließe mich mit meinem Problem hier einmal an.

    Meine Betreute hat eine Lebensversicherung, als Bezugsberechtigter im Todesfall ist deren Lebensgefährte benannt.

    Der jetzige Betreuer (Schwiegersohn der Betreuten) möchte die Bezugsberechtigung auf die Tochter der Betreuten (= seine Ehefrau:eek:) abändern.

    Der Aufgabenkreis wurde durch die Richterin auf Antrag erweitert auf: "Änderung der Bezugsberechtigung für Leistungen aus der Lebensversicherung bei der...".

    Die Betreute liegt im Wachkoma!

    Teile ich ihm mit, dass eine Änderung der Bezugsberechtigung eine Schenkung darstellt und diese unwirksam ist?

    Was mich ein wenig irritiert ist, dass die Richterin den Aufgabenkreis ohne weitere Nachfrage - wie selbstverständlich - erweitert hat.

    Vielen Dank für eure Antworten.