Hallo,
ich werfe mal folgenden SV in den Raum:
Es vollstreckt das bislang einzige Kind des Schuldners.
Dieser ist neu verheiratet, die neue Frau hat 2 Kinder mit in die Ehe gebracht, ist nicht berufstätig und bekommt auch keinen Unterhalt für die Kinder.
Dementsprechend ist auch die Wohnungsgröße (= 4 Personen).
Meine Überlegung:
Die Ehefrau ist nachrangig und wird daher beim § 850f-Antrag von mir nicht berücksichtigt, ebensowenig natürlich die Kinder der Ehefrau.
Bei der Miete hätte ich aber den vollen Betrag -wie er gezahlt wird- mit Nebenkosten angesetzt, da das ja tatsächliche Kosten sind.
Oder muss ich die Miete fiktiv so berechnen?
Aber dann müsste ich ja so tun, als würde der Schuldner allein leben und unterm Strich bleibt ihm dann neben dem Sozialhilfesatz nur die fiktive Miete mit Besserstellung. Das dürfte aber nie reichen die tatsächliche Miete zu bezahlen.
Ich tendiere mittlerweile schon eher zu 2. Lösung, finde das Ergebnis aber irgendwie krumm, weil die ArGe sicher nicht einspringt, wenn man die Miete nicht zahlen kann, oder?
Was meint ihr?