Hallo,
ich habe nirgends etwas zu meinem vorliegenden Fall gefunden. Vielleicht weiß hier jemand Rat:
Mir liegt eine Anfrage eines Vermessungsbüros vor, wonach eine (katasterliche) Verschmelzung von Flurstücken erfolgen soll. Von meinem einen Grundstück, bestehend aus Flurstücken A, B, C, D sollen aber nur die Flurstücke A, B und C zu einem neuen Flurstück verschmolzen werden. Flurstück D soll als eigenständiges Grundstück bestehen bleiben.
Überall steht nur, dass die Verschmelzung voraussetzt, dass die zu verschmelzenden Flurstücke Teile desselben Grundstücks im Grundbuchsinn sein müssen, was m. E. zweideutig ist.
Muss das Flurstück D vor der Verschmelzung im Grundbuch von dem Grundstück abgeteilt werden unter vorheriger Antragstellung der Teilung, sodass nur die zu verschmelzenden Flurstücke ein Grundstück bilden oder reicht es aus, dass ein Teil der betroffenen Flurstücke Teil eines Grundstücks sind?
Auf meinen Hinweis, dass eine Verschmelzung vorliegend grundsätzlich möglich sei, ich jedoch einen entsprechenden Teilungsantrag brauche, kam die Anfrage, nach welcher Rechtsnorm ich das haben wolle...
Vielen Dank für Eure Hinweise