Hier wurde in den letzten Tagen ein Kind geboren, deren Mutter nach einem in einem Betreuungsverfahren 2020 erstellten Gutachten geschäftsunfähig ist.
Da keine anderen Personen als Vormund in Frage kommen, soll das Jugendamt Vormund werden.
Nun besteht Unklarheit, wie es zur Vormundschaft kommt.
Der Rechtspfleger hat nach einem entsprechenden Antrag des Jugendamtes die Sache dem Familienrichter vorgelegt.
Dieser ist der Ansicht, Vormundschaft seit gem. 1791c BGB mit Geburt automatisch eingetreten und es bedarf keiner weiteren Entscheidung. Er hat dies in einem formlosen 3-Zeiler so mitgeteilt.
Die inzwischen bestellte Verfahrenspflegerin und ich halten es für erforderlich, dass das Ruhen der Sorge formell festgestellt werden müsste.
Wie seht Ihr das? Danke für Eure Meinungen im Voraus!