Bericht aus der Praxis vier aktuellen Verfahren, in denen ich "nur" zur Rückgabe der Wohnung bestellt wurde:
Erblasserin 1 hat ca. 30.000,- Euro in einem Kulturbeutel im Wohnzimmer versteckt.
Erblasser 2 hat eine Lebensversicherung mit einem Bezugsrecht zu Gunsten seiner vorverstorbenen Eltern. Leistung ca. 50.000,- Euro fällt in den Nachlass.
Erblasserin 3 hat Schmuck in der vermüllten Wohnung im Wert von ca. 10.000,- Euro.
Erblasser 4 lebt auf der Flucht vor seinen Gläubigern inkognito in einer Ferienwohnung, kein Geld in Sicht. Aus den gesichteten alten Unterlagen ergibt sich Grundbesitz in einem anderen Gerichtsbezirk. Hausgrundstück wird mit Genehmigung des Gerichts verkauft. Ergebnis: Alle Verbindlichkeiten gezahlt, ca. 60.000,- Euro "Überschuss" verbleiben. Erbenermittlung wird aufgenommen.
Ohne jemanden etwas unterstellen zu wollen, bin ich allerdings nicht sicher, ob ein Vermieter bei "Freigabe" der Wohnung durch das Gericht die Gelder oder den Schmuck erstens gefunden hätte und zweitens herausgegeben hätte. Von der Lektüre alter Unterlagen zur Ermittlung der Lebensversicherung oder sonstiger Werte ganz zu schweigen.
Ich habe mit "meinen" Gerichten eine gute Basis für die Zusammenarbeit. Im Regelfall wird eine umfassende Pflegschaft angeordnet (Ausnahmen bestätigen die Regel ;)) und ich mache das, was nötig und geboten ist. Wenn absehbar ist, dass außer der Rückgabe der Wohnung nichts zu erledigen ist und auch sonst kein größerer Regelungsbedarf besteht, wird auch nur das erledigt. Stellt sich heraus, dass größerer Handlungsbedarf besteht (s.o.), ist es eben so.
Ich führe keine Statistik, aus dem Bauch heraus schätze ich aber, dass ich in 98% der Fälle soviel "Masse" generiere, dass hieraus die Gerichtskosten und die Vergütung gezahlt werden können. Vergütungsanträge gegen die Staatskasse stelle ich äußerst selten.