Hallo zusammen,
ich habe ein Protokoll für die Bestellung des Verwalters vorliegen, bei dem der Verwalter in Verwaltereigenschaft und in Vollmacht für die Eigentümer 510/1000 (somit als Mehrheitseigentümer) in Personenunion unterzeichnet. Auf meine Zwischenverfügung wg § 24 Abs. 6 WEG, wird mir das BGH Urteil vom 25.09.2015 V ZR 203/14 als Begründung übermittelt. Kann mir jemand einen Tipp geben?
Beiträge von Paulinchen01
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Die Dienstbarkeit soll schon für den Landkreis eingetragen werden, mir geht es um das Recht: "Duldung zur Überschreitung der festgesetzten Grundstückszahl" Was bedeutet das und wie kann ich dieses, wenn überhaupt sicherbar, schlagwortartig bezeichnen???
Danke schon einmal
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Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag auf Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der "unteren Bauaufsichtsbehörde" und Inhalt soll sein:Der Eigentümer verpflichtet sich gegenüber dem Dienstbarkeitsberechtigten, eine Fläche zur Überschreitung der festgesetzten Grundstückszahl zu dulden und die entsprechende Fläche auf seinem Grundstück von jeglicher Bebauung freizuhalten.
Geht solche Eintragung überhaupt?
Vielen Dank im Voraus!