Das klingt schon mal sehr gut, vielen Dank. Ich werde später mal mein Programm zu füttern versuchen.
Diese Zeit mit der Hauptverhandlungshaft kann dann aber nirgends mehr angerechnet werden, da das Verfahren eingestellt ist und somit auch nirgends mehr einbezogen werden kann. Ich dachte man könnte hier evtl. anrechnen, wenn in Hinblick auf diese Verurteilung eingestellt wurde, da die zu erwartende Ahndung neben der rechtskräftigen Verurteilung nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Somit liegt ja eine Verbindung zu diesem Verfahren vor.