Ich häng mich auch mal hier dran: Die Betreuerin ist die Schwester der Betroffenen. Sie hat diese trotz Schwerstpflegebedürftigkeit vor Jahren aus dem Heim geholt und eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung in der häuslichen Umgebung durch ein eigenes Pflegeteam organisiert. Die Betroffene befindet sich seitdem in einem deutlich besseren, stabilen Zustand. Die Betreuerin kümmert sich wirklich aufopferungsvoll um die Angelegenheiten Ihrer Schwester.
Nun teilte mir die Betreuerin mit, dass sie ihr Auto ausschließlich für Fahrten in Angelegenheiten Ihrer Schwester nutzt (zu Ärzten der Betroffenen, Abholung von Rezepten und Medikamenten, zu Behörden, Versicherungen, für Besorgungen,...). "Privat" würde nur das Auto ihres Ehemanns genutzt. Deshalb möchte sie ihr Auto an die Betroffene verkaufen (,dass dafür ein Ergänzungsbetreuer notwendig wäre, habe ich ihr schon gesagt). Die Betroffene solle Halterin sein, sie würde Versicherungsnehmerin bleiben. Der Kaufpreis würde durch ein Gutachten ermittelt (ihre grobe Schätzung waren 3.600 €).
Grundsätzlich habe ich Bedenken, dass die Betroffene, die selbst nicht die Wohnung verlassen kann, ein Auto erwirbt und der Betreuerin zur Verfügung stellt. Die Betreuerin argumentiert, dass alle Fahrten notwendig seien und mit dem Taxi deutlich teurer. Es wäre ja eigentlich zu unterscheiden: Fahrten der rechtlichen Betreuerin, die sie aufgrund ihrer Aufgabenkreise wahrnimmt, wären als Aufwendungen abzurechnen (statt der Pauschale). Andere Fahrten könnten ja auch andere Personen wahrnehmen (Besorgungen). Das würde ja aber auch Geld (der Betroffenen) kosten. Sollte ich mir eine Aufstellung der anfallenden Fahrten zuschicken lassen, um zu prüfen, welche überhaupt notwendig sind und wie diese für die Betroffene möglichst günstig organisiert werden können? Oder überlasse ich die Prüfung dem Ergänzungsbetreuer, da ja keine Genehmigung erforderlich ist?