Immerhin ist im Tenor auch noch ausgeurteilt worden, dass sie verurteilt werden, dass Grundstück auf den Kläger aufzulassen. So kann man vielleicht doch auf die Auslegungsschiene gelangen. Allerdings ersetzt leider das Feststellungsurteil weder die fehlende Bewilligung noch die notwendige Auflassung beider Parteien, da ja eben kein Vergleich geschlossen wurde.
Insofern bin ich beruhigt, dass da nichts Elementares an mir vorbei gegangen ist.
Trotzdem interessiert mich, was da wohl im Zivilverfahren abgegangen ist.
Danke und nen ruhigen Restdienstag