Beiträge von Kimo

    Hallo,

    Grundbesitz soll von Privatperson auf bestehende GbR erfolgen. Auflassung war 2023, Eingang des Antrags auf Umschreibung 2024.
    Versteh ich die Übergangsvorschriften richtig, dass zunächst die Registereintragung der GbR erfolgen muss?

    Hallo,

    eine rein praktische Frage, da ich gerade etwas auf dem Schlauch stehe :S

    Das Amtsgericht X hat vor ein paar Jahren Ergänzungspflegschaft mit Aufgabenkreis Aufenthalt, Gesundheitsfürsorge angeordnet.

    Akten, Pflegschaftsakten alles beim Amtsgericht X

    Jetzt wird an unserem Gericht (Kind lebt wohl seit kurzem dauerhaft hier) ein Antrag auf Erweiterung bezgl Vermögenssorge gestellt.

    Richter hat es dem Rechtspfleger vorgelegt, da Verfahren nur Vermögenssorge betrifft),

    Was mach ich jetzt bzw. wie gehe ich vor?

    Muss der Antrag nicht beim AG X gestellt werden, da dort die bisherige Pflegschaft angeordnet wurde? Oder fordere ich die dortigen Akten an?
    Wie läuft so ein Verfahren? Besteht nicht ein Gesamtzusammenhang, so das doch Richterzuständigkeit besteht? ;)
    Bin etwas ratlos..

    Hallo,

    ich habe einen Antrag der STA zur Bestellung eines Ergänzungspflegers für eine 6 jährige, die von Vater geschlagen worden sein soll

    1) Entscheidung Zeugnisverweigerungsrecht- unproblematisch m.E im Hinblick auf § 52 STPO

    2) Zustimmung zur Mitwirkung des Kindes bei der Erstattung eines aussagepsychologischen Gutachtens zur Frage der Glaubwürdigkeit

    Geht 2) ? Habe mich durch uralte Beiträge gewühlt, so richtig schlau bin ich nicht geworden... :(

    Vielen Dank!

    Ein Familienverfahren ist nunmehr nach vielen Jahren beendet. 2020 wurde VKH für den Zugewinnausgleich bewilligt, mit der Maßgabe, dass die zu tragenden Verfahrenskosten aus dem Vermögen zu zahlen sind, wobei eine Stundung bis Mai 2021 erfolgt ist. Bezüglich Scheidung und VA wurde schon 2019 VKH ohne Raten und weitere Einschränkungen bewilligt.
    Jetzt habe ich die VKH Liquidation des Rechtsanwalts.
    Wenn ich jetzt festsetze, was passiert dann?-Direkt dem KB vorlegen zur Einziehung?(ginge aber auch nur teilweise, da ja nur bezgl. Zugewinn abgelaufene Stundung).
    Oder direkt komplette Überprüfung?

    Hallo,

    ich brauche etwas Input bezüglich der weiteren Vorgehensweise:
    Kind steht unter Vormundschaft und lebt nunmehr dauerhaft in X.
    Das hiesige Jugendamt hat den Antrag auf Entlassung gem. § 87c SGB VIII gestellt.
    Das JA in X hat gegenüber dem hiesigem JA erklärt keine Kapazitäten zu haben und eine Liste mit Berufsvormündern ausgehändigt. Hier hat nach Recherchen des hiesigen JA auch niemand Kapazitäten
    Und nun?

    Hallo,

    ich habe:

    1)einen Antrag auf Eintragung der Pfändung einer Eigentümergrundschuld(Briefrecht)
    Hier wurde der Brief nicht vorgelegt-Zwischenvfg erging mit Hinweis keine Rangwahrung
    Gläubiger teilt mit, das Wegnahme angeordnet, aber Coronabedingt noch nicht erfolgen konnte

    danach
    2) Antrag Eigentumsumschreibung und Löschung der Rechte in Abt III durch Eigentümer
    Vorgelegt wird auch eben dieser Brief durch den Eigentümer...

    Was tun?
    Antrag 1)zurückweisen, da die Pfändung ohne Briefübergabe nicht wirksam geworden ist?

    Der Brief ist ja jetzt hier beim GBA...
    Aber er ist ja vom Eigentümer mit dem Ziel der Löschung eingereicht worden....
    Muss ich den Gläubiger des Antrags zu 1)darauf hinweisen, das der Brief hier ist?

    Bin etwas ratlos...

    Vorgelegt wurde ein Erbschein (3 Erben) und ein notarieller Abschichtungsvertrag (1 Erbe scheidet aus-Anwachsung an die übrigen).
    Ich habe bereits mehrfach die erforderliche UB angefordert.
    Seit Ewigkeiten werde ich von einem der Erben hingehalten bezüglich der UB, jetzt meldet er sich gar nicht mehr.
    Was tun, um die Sache zum Abschluss zu bringen?
    Einfach zurückweisen geht m. E. auch nicht, die Wirksamkeit des Abschichtungsvertrag hängt doch nicht von der UB ab (?)
    Eingetragen ist immer noch der Verstorbene...
    Hat jemand eine Idee?

    Hallo,
    ich habe 10 Wohnungsblätter.Zwei Wohnungen gehören einem Eigentümer.
    Zunächst kam der Antrag die beiden Miteigentumsanteile dieses Eigentümers "zusammenzulegen".
    Wegen unterschiedlicher Belastungen in Abt II und III habe ich dies im Hinblick auf § 6 GBO abgelehnt.
    Nunmehr regt der Notar an unter Beibehaltung der Miteigentumsanteile den einen Miteigentumsanteil dem anderen zuzuschreiben-ohne Verbindung der Miteigentumsanteile-
    Ich habe dies noch nie gesehen, meine aber es müsste möglich sein (Demharter, § 4 , Rndr 3?)
    Bin damit aber absolut nicht glücklich....
    Wie seht ihr das? Hatte das schon jemand?

    Danke

    Hallo,

    ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch...:oops:
    Ich habe einen Antrag gemäss § 53 I s.2 GBO, hilfsweise § 53 I S. 1 GBO.
    Ich habe den ASt schon angeschrieben und darauf hingewiesen, das keins von beiden m.E. nach geht und um Rücknahme des Antrags gebeten.
    Keine Antwort.
    Muss ich jetzt durch Beschluss zurückweisen?
    Im Schöner /Stöber steht, das es sich um eine Anregung handelt...(also m.E. kein Beschluss)
    Andererseits ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig (Schöner/Stöber, 15. Aufl. Rndr. 412)
    Wie gehe ich am besten vor?:confused:

    Hallo,
    nach vielen Jahren werde ich in Kürze wieder als Rechtspflegerin zurückkehren:)
    Ich soll Zivil- und Familienkosten bearbeiten,beide Sachen habe ich noch nie bearbeitet,würde mich aber gerne schon etwas vorbereiten um wenigstens Grundkenntnisse zu haben

    Meine Fragen
    1)Könnt ihr mir Bücher empfehlen?
    2)Gibt es für die Studenten an der FHR heute noch Skripten, wie früher,oder wie läuft das heute?:oops: (Online?-Habe keine Ahnung:gruebel:)

    Danke