Danke für die schnelle Rückmeldung!
Also dann kann ich mir ja im Grunde ein wirkliches Gespräch sparen, wenn ich im Grunde nur festzustellen habe, ob die Mutter im Saal sitzt. Dann ist ja der Grund für das Ruhen der elterlichen Sorge weg gefallen und gut.
Wie merkwürdig, aber so muss es wohl sein.Was ist daran merkwürdig?
Als die Verfahren für ausländische Mündel noch durch die Familienrichter bearbeitet wurden, haben diese ganz ohne Anhörungstermin das Ruhen aufgehoben. Es reichte die Mitteilung des JA, dass die Eltern/ein Elternteil nach Deutschland nachgekommen sind und sich um ihre Kinder kümmern können.
Ohne FamFG-Vorschriften und nur aus dem Bauch heraus hätte ich auch sofort nach Mitteilung des JA, dass die Mutter "aufgetaucht " ist, den Beschluss erlassen. An anderer Stelle hab ich aber gelesen, dass ein AHT zwingend durchzuführen ist. Daher meine Merkwürdigkeit.