Alles anzeigenDu bist Rechtspfleger. Deine persönliche und berufliche Weiterentwicklung hat nichts mit den Stellenausschreibungen (=Beförderungen) zu tun. Du machst die nächsten 35, eher 40 ( ) Jahre den gleichen Schmarrn, da wir keine Hierarchie haben. Du kannst lediglich die Abteilung/das Gericht wechseln. Oder verstehe ich da jetzt was falsch?
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"Du hast dich als Rechtspfleger beworben, also gehst du auch als Rechtspfleger in Pension, ohne mal was anderes gemacht zu haben." Das würde dem Ziel der Personalentwicklung nicht entsprechen. Rechtspfleger kann eben mehr sein als nur Akten von links nach rechts schieben und zwischendurch mal einen Beschluss erlassen.
Nein!! Rechtspfleger ist genau das und nichts anderes. Alles andere, schon Verwaltung im eigenen Gericht, ist nicht mehr Rechtspfleger.
dann haben wir wohl ein anderes Verständnis von diesem Beruf... Was bin ich denn dann wenn ich keine rechtspflegerischen Tätigkeiten mehr wahrnehme? Ich hab ja nur dieses Studium abgeschlossen und logischerweise ist das dann auch meine Berufsbezeichnung.
Es werden explizit Rechtspfleger z.B. beim Bundesjustizministerium gesucht und da werden mit Sicherheit keine Beschlüsse von Rechtspflegern erlassen.
Ich glaube nicht, dass dieses schwarz-weiß-denken hilft, den Beruf attraktiver zu gestalten.
Da wird aber unter deiner Unterschrift nicht mehr Rechtspfleger stehen.