Da es sich in meinem Fall um ein FH- Beschluss handelt, den eh der Rechtspfleger erlässt, bin leider auch ich für sämtliche Folgesachen zuständig
BREamter: D.h. ich mache den FH-Titel noch einmal ganz normal neu und erwähne zu Beginn "...aufgrund Verlust der Urschrift wird gem. § ..." nachfolgender Titel neu erstell" oder so ähnlich?