Beiträge von Sgt.Bommel

    Meinen Glückwunsch und viel Erfolg!

    Ich habe die Justiz vor ein paar Jahren auch verlassen (im Guten gegangen, es war lange bekannt, dass ich was anderes machen will) und bin absolut zufrieden. Anlass/Hintergrund ist bei mir etwas anders, aber was ich erreicht habe, hätte es ohne die Zeit beim Gericht nicht gegeben.

    Besten Dank! Bei mir war es ein Mix aus einigen guten Gründen, u.a. wie bei dir auch weil ich langfristig andere Vorstellungen von meiner Arbeit habe als das, was man mir in der Justiz hätte bieten können. Aber so entwickelt man sich eben weiter. Kann nur sagen, dass in meiner Kommune Rechtspfleger in allen möglichen Abteilungen gern gesehene Bewerber sind und ich mich mit meiner Qualifikation jetzt schon recht gut in das Team einfüge.

    Schließe mich da meinem Vorrednern weitestgehend an, das Testament ist an dieser Stelle stark auslegungsbedürftig und damit ist grundsätzlich alles offen. § 2077 Abs. 3 BGB regelt ein Regel-Ausnahme-Verhältnis und ist nicht in Stein gemeißelt. Mit Anfragen bei zust. Richterin und Notar hast du ja wirklich schon sehr viel Ermittlungsarbeit geleistet, so weit wäre man hier bei uns am Nachlassgericht wahrscheinlich gar nicht gegangen.

    Wir sagen uns immer: Bei der Auslegung sind wir wohl oder übel stark auf die Beteiligten angewiesen, da diese den EL persönlich kannten und solche Formulierungen in dessen Sinne am besten deuten können. Die Anhörung der Beteiligten ist daher meine wichtigste Ermittlungsquelle. In solchen Fällen fordere ich dann bspw. ausdrücklich eine Stellungnahme der Söhne an. Tja und wenn mir schon die Söhne als mögliche belastete Beteiligte (sie wurden ja auf den PT gesetzt) sagen, sie stimmen der Auslegung der Ehefrau zu - wem tue ich denn dann noch weh, wenn ich in diesen Fällen antragsgemäß entscheide? Sofern die Söhne sich wehren und das Testament anders auslegen, bekommt‘s sowieso der Richter und ich bin raus. Vielleicht mache ich es mir damit ja zu leicht, keine Ahnung. Aber man muss sich und den Beteiligten das Leben auch nicht unnötig schwer machen.

    LG und nen entspannten Freitag :)

    Huhu, sorry für die späte Antwort. Wie oben schon gesagt wurde, als Standesbeamte nehmen sie Rechtspfleger sicherlich in allen Bundesländern gerne. Die Anforderungen sind auch nicht sehr starr, vgl. § 2 PStG: "Zu Standesbeamten dürfen nur nach Ausbildung und Persönlichkeit geeignete Beamte und Angestellte bestellt werden." - da passen viele Berufsbilder rein. Dementsprechend niedrig ist die Besoldung mit einer Deckelung auf A10. Stellen auf A11 und höher sind meist mit einer Leitungsfunktion verbunden. Aber auch hierfür werden Rechtspfleger im Bewerbungsverfahren berücksichtigt. Stichwort gehobener nichttechnischer Dienst. Mit deinem Studium und einer entsprechend zur ausgeschriebenen Stelle passenden Vita ist vieles möglich in der Kommunalverwaltung :)

    Hast du denn schon was gefunden?

    LG Bommel

    Bei der Stelle, zu der ich nun auf ein Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, war die „letzte dienstliche Beurteilung“ gefordert, also habe ich die von vor knapp 2 Jahren eingeschickt. Fordern sie dann vielleicht nicht meine PA an? Darf eine Stadt das überhaupt, Personalakten von einem Amtsgericht anfordern?

    Ich bewerbe mich alle paar Monate mal auf eine Stelle bei einer Stadt, einfach um drin zu bleiben. Da hätte ich ungerne jedes Mal ein Gespräch mit meiner Verwaltung. Bisher bin ich auch davon ausgegangen, dass es dort nicht automatisch bekannt wird, wenn ich mich an eine andere Behörde bewerbe…

    Du solltest Dir über das Verfahren nicht zu viele Gedanken machen. Wenn Du die Beschreibungen von deadlock und mir vergleichst, siehst Du, dass es da Unterschiede geben kann. Wenn Du eine Einverständniserklärung übersandt hast, darf eine Stadt eine Personalakte von einem Amtsgericht anfordern.

    Diese ganzen formalen Fragen solltest Du zur Seite legen und Dich auf das Vorstellungsgespräch konzentrieren, insbesondere auch sondieren, was fachliche Fragen gemäß Aufgabenbeschreibung in der Stellenausschreibung sein könnten.

    Wenn Du Dich alle paar Monate woanders bewirbst, kann es bei Deinem Gericht über Anforderungen der Personalakte schon längst bekannt sein, dass Du Dich verändern willst (auch wenn die Anforderungsschreiben nicht in die Personalakte geheftet werden). Was meinst Du mit "hätte ungerne jedes Mal ein Gespräch mit meiner Verwaltung"? Wie deadlock schon geschrieben hatte: Den Wechselwunsch einmal grundsätzlich kundtun. Entweder werden Dir dann Möglichkeiten im Rahmen der Personalentwicklung vorgeschlagen oder eben auch nicht. Ein angestrebter Wechsel in die Kommunalverwaltung ist Deine freie Entscheidung, für die Du Dich in keiner Weise bei der jetzigen Dienststelle erklären oder gar rechtfertigen musst.

    Der Wechselwunsch ist oder war meiner Verwaltung bekannt, nachdem ich mich in der Vergangenheit schonmal über den Dienstweg über die personalverwaltende Stelle/ OLG auf andere Stellen beworben habe. Ich habe daraufhin intern an meiner Behörde eine Umsetzung bekommen zu einem Job, der mehr meinen Ansprüchen entsprich - denke aber, dass es einige Stellen in der Kommunalverwaltung gibt, die mich trotzdem mehr erfüllen würden. Das Fass möchte ich mit der Verwaltung einfach nicht schon wieder auf machen müssen.

    Natürlich hast du recht, ich muss mich für nichts rechtfertigen. Aber die Verwaltung hat mir damals schon einmal dieses Gefühl gegeben, mich direkt ausgefragt zu meinen Bewerbungen und mich in so eine Rechtfertigungsposition gedrängt. Ich denke, ich kann mit sowas einfach nicht gut umgehen, ehrlich gesagt…

    Eine Einverständniserklärung zur AE in die Personalakte war nicht gefordert und ich habe eine solche daher auch nicht mitgeschickt.

    Danke für die ausführliche Antwort!

    Bei der Stelle, zu der ich nun auf ein Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, war die „letzte dienstliche Beurteilung“ gefordert, also habe ich die von vor knapp 2 Jahren eingeschickt. Fordern sie dann vielleicht nicht meine PA an? Darf eine Stadt das überhaupt, Personalakten von einem Amtsgericht anfordern?

    Ich bewerbe mich alle paar Monate mal auf eine Stelle bei einer Stadt, einfach um drin zu bleiben. Da hätte ich ungerne jedes Mal ein Gespräch mit meiner Verwaltung. Bisher bin ich auch davon ausgegangen, dass es dort nicht automatisch bekannt wird, wenn ich mich an eine andere Behörde bewerbe…

    LG

    Hey zusammen,

    ab wann sollte oder muss ich auf meiner Verwaltung bescheid geben, dass ich von der Landesjustiz in eine Kommunalverwaltung wechsle? Wenn ich die Bewerbung schreibe, wenn ich auf ein Vorstellungsgespräch eingeladen werde oder erst wenn ich die Zusage sicher habe? Ich bin mir da unsicher, da ich einerseits fair gegenüber meinem Dienstherrn sein möchte, aber andererseits auch nicht "Staub aufwirbeln" möchte, wenn noch gar nichts sicher ist. Bundesland ist Baden-Württemberg.

    Danke schonmal :)

    LG Bommel

    Um‘s kurz zu machen: In meinem Diplom zumindest ist das als "Hochschulgrad Diplom-Rechtspfleger (Fachhochschule) / Dipl.-Rpfl. (FH)" angegeben. Die Urkunden werden binär gegendert, in deinem Fall also entsprechend Diplom-Rechtspflegerin.
    “Rechtspflegerin“ ohne das Diplom ist lediglich deine Berufsbezeichnung.

    Wie man das im Alltag aber genau angibt, ist denke ich mal jedem nach gusto überlassen, solange du dir nicht einen Doktor dazu erfindest ;)

    Nach § 12 RPflG musst du deiner Unterschrift im beruflichen Schriftverkehr sowie bei der Aufnahme von Urkunden das Wort „Rechtspfleger“ beifügen, wobei auch hier die Praxis kein Problem mit der weiblichen Form hat.

    Fun Fact: Ich hatte im Studium einen Vermieter, der sich bei an ihn gerichteten Briefen gar als „Dipl. Ing.“ hat anreden lassen - so übergroß ist mein Ego dann aber doch nicht^^

    LG

    Also mein Studium in Schwetzingen ist wirklich noch nicht lange her und da hatten ich und alle meine Kommilitonen ne vernünftige Möglichkeit eine Waschmaschine in der Wohnung anzuschließen, von daher würde ich das nicht als normal bezeichnen.

    Als ich noch nicht wusste ob ich mir eine Waschmaschine hole hatte ich auch nen Waschsalon in Schwetzingen ausfindig gemacht, gibts definitiv. Auf Dauer wäre mir das dann aber doch zu teuer gewesen, du musst bedenken dass du dort mindestens(!) zwei Jahre wohnen wirst. Habe mir dann eine kleine Maschine für 300€ geholt, die hab ich heute noch.

    Mein Vermieter erzählte mir, dass mein Vormieter wirklich jedes Wochenende zu seinen Eltern gefahren ist um dort seine Wäsche zu waschen. Wäre in meinem Fall aber viel zu weit gewesen.

    Viel Erfolg bei der Wohnungssuche!

    Kommt auf das Anforderungsprofil an. ;) Mit dem Background als Rechtspfleger hat man sicherlich erstmal den Nachteil fehlender Kenntnisse im öffentlichen Recht. Aber die kann man sich ja aneignen. Andererseits gibt es auch Bereiche, bei denen man dann im Vorteil ist, insbesondere Immobilienrecht und Vollstreckung.

    Ich hab das Bewerbungsschreiben und auch einige Fortbildungsnachweise plus nützlicher Bescheinigungen zu weiteren Vorkenntnissen die für die Stelle relevant sein dürften zusammen gestellt, es wäre sicherlich eine Umstellung aber so ganz unqualifiziert und außerhalb des Rasters bin ich denke ich mal nicht.

    Was eher eine Rolle spielen wird glaube ich, ist die erforderliche Zusatzausbildung nach §§ 3, 16 LBG BW. Kommt halt darauf an, inwieweit sich die Kommune auf sowas einlassen würde. Ich würde das natürlich gerne machen und denke, dass ich mich mit meinen zusätzlichen Kenntnissen als Rpfl da auch gut einbringen könnte.

    Naja, mal schauen was zurück kommt. Ich mache mir nicht allzu riesige Hoffnungen, aber irgendwas muss ich ja versuchen. Nur rumsitzen und jeden Tag stänkern weil man mit seiner Stelle nicht zufrieden ist, ist jedenfalls keine gute Lösung^^

    Also was ich so höre, sind alle, die in Kommunen pp. gewechselt sind, ausgesprochen zufrieden, was nicht zuletzt daran liegt, dass auch Berufsanfänger in kurzer Zeit A11 wurden.

    Aber das ist sicher ein anderes Thema.

    Hier wäre Sachbearbeitung Ordnungsamt und Häfen auch A11 gewesen.

    Habe ähnliches gehört. Ich hab immer mal wieder Stellenausschreibungen von Kommunen durchgeschaut, allerdings ist mir auch aufgefallen, dass viele Kommunen es nicht scheuen studierte Sachbearbeiter auf Stellen zu setzen, die bei A11 oder sogar A10 gedeckelt sind. Die Stelle, auf die ich mich bewerbe, hat dieselbe DP-Bewertung wie meine aktuelle.


    Hat jemand zufällig Erfahrung damit, wie das mit der Rückforderung der Anwärterbezüge aussieht? Ich arbeite noch nicht 5 Jahre als Rpfl und habe gehört, dass das bei Bewerbungen in die freie Wirtschaft wohl zurückgefordert wird. Die Kommune ist aber ja eigentlich auch eine ö-r. Körperschaft und ich wäre dort weiter Beamter…


    Soweit mir bekannt erfolgt keine Rückforderung, wenn du "nur" den Dienstherrn wechselst, aber im öffentlichen Dienst bleibst.

    Nebenbei: Ich hoffe, du hast dir das gut überlegt und der Wechsel zur Kommune soll nicht nur eine Abkürzung auf dem Weg zurück in die Heimat sein - könnte nämlich auch eine Sackgasse sein.

    Im Gegenteil, ich sehe mich auf meiner derzeitigen Behörde leider auf einer Sackgasse. Arbeitsklima gefällt mir nicht, um mich herum durchaus einige Kollegen die wohl schon vor längerer Zeit erfolglos ein Versetzungsgesuch gestellt haben und meins ist ja eben auch schon was länger her. Ich bleibe sogar in derselben Stadt, eine „Abkürzung nach Hause“ soll das also auf keinen Fall sein. Ich arbeite gerne bei der Justiz, aber hier sehe ich meine Situation leider ziemlich festgefahren und die Kommunen sind mit Sicherheit auch ein guter Arbeitgeber.

    Also, für alle die es noch interessiert: Ich hab jetzt einfach doch mal nachgefragt. Die Verwaltungsleitung hier ist der Auffassung, dass ich nicht die sämtlichen Bewerbungsunterlagen nochmal an sie schicken muss. Ich kann mich erstmal ganz privat bewerben, sobald es ernster wird wollen sie aber eine Mitteilung. Alles rund um Einsichtnahme in Personalakte und Einverständniserklärung meinerseits hierzu wäre aber auf dem Dienstweg zu klären.
    Die dienstliche Beurteilung kann ich beifügen, die Entscheidung dazu läge wohl bei mir.

    Also alles in Butter ☺️👍

    Hat jemand zufällig Erfahrung damit, wie das mit der Rückforderung der Anwärterbezüge aussieht? Ich arbeite noch nicht 5 Jahre als Rpfl und habe gehört, dass das bei Bewerbungen in die freie Wirtschaft wohl zurückgefordert wird. Die Kommune ist aber ja eigentlich auch eine ö-r. Körperschaft und ich wäre dort weiter Beamter…

    LG an alle

    [
    Nein.



    [quote='Sgt.Bommel','RE: Dienstliche Beurteilung einer Bewerbung zu einer anderen Behörde beifügen die Ausschreibung bezieht sich auf eine offene Stelle, hatte schon Kontakt zu zwei sehr netten Sachbearbeitern, einmal jemand aus der dortigen Personalabteilung und einmal einem evtl. künftigen Kollegen.

    Ob für die Stelle schon jemand gesetzt ist, wird auf dem Wege wohl eher nicht mitgeteilt. Indikator dafür ist üblicherweise der Detailgrad der Anforderungen in der Stellenausschreibung.

    Das finde ich wiederum etwas schräg. Ob sich nur an der Bewertung eines Dienstpostens etwas ändert oder ob tatsächlich neue Kollegen gesucht werden ist ja kein Geheimnis und das kann man wohl erwähnen. Die ganze Bewerbung wäre damit ja hinfällig. Die Ausschreibung ist auch sehr ausführlich gefasst, falls das tatsächlich von Belang ist. Aber diese Kaffeesatzleserei wird man sich sicher sparen können.