Ich greife den Thread nochmal auf, um zu erfahren, wie die Kollegen hier bei Schreibfehlerberichtigungen bei Grundschuldeintragungen verfahren.
Fall: Bewilligt und beantragt wurden 145.500 € und eingetragen wurden 145.000 €. Mein erster Impuls war, einfach zu röten und in der Veränderungsspalte den richtigen Betrag einzutragen, wurde hier aber belehrt, dass das eigentlich nicht ganz korrekt ist. Habe also an die Notarin ein Schreiben aufgesetzt und die sind nun ganz entsetzt. Das wäre sonst immer per Schreibfehlerberichtigung geklärt worden. Da es nur eine Vertretungsakte einer Kollegin ist, die aber mind. 2 Monate ausfällt, möchte ich natürlich das Rad nicht neu erfinden, aber den rechtlich saubersten Weg nehmen. Wie handhabt ihr solche Fälle?