Schönen guten Abend
Erst mal herzlichen Glückwunsch zum "Rechtspfleger" und der Tatsache dass du im Grundbuchamt gelandet bist.
Zur Thematik Versicherung:
Du solltest dich gegen Schlüsselverlust o.Ä. versichern lassen, das passiert schon mal aber ob dann gleich die ganze Schließanlage ausgetauscht wird?? Dabei würde ich aber prüfen ob da nicht schon ne Hausrat-/Privathaftpflicht einspringen würde
Eine Vermögenshaftpflicht würde ich nicht empfehlen.
der dbb dazu:
Beamtinnen und Beamte
Hat eine Beamtin bzw. ein Beamter während der Ausübung eines öffentlichen Amtes und damit infolge hoheitlicher Tätigkeit eine Pflichtverletzung begangen, kann sich eine Haftung für eingetretene Schäden ergeben. Im Außenverhältnis gegenüber Dritten haftet grundsätzlich der Dienstherr für eine schuldhafte Pflichtverletzung bei öffentlich-rechtlichem Handeln der Beamtin/des Beamten. Dies folgt aus Artikel 34 S. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches, aufgrund dessen die Ansprüche des Geschädigten auf den Dienstherrn übergleitet werden.
Gegenüber dem Dienstherrn im Innenverhältnis richtet sich die Haftung der Beamtin/des Beamten im Bund nach § 75 des Bundesbeamtengesetzes; für Landesbeamtinnen und -beamte nach § 48 Beamtenstatusgesetzes. Die Vorschriften regeln abschließend die vermögensrechtliche Haftung der Beamtin/des Beamten gegenüber dem Dienstherrn. Unterschieden werden insoweit unmittelbar das Vermögen des Dienstherrn schädigende Pflichtverletzungen (z. B. Beschädigung von Einrichtungsgegenständen im Dienstgebäude – sogenannte Eigenschäden) und mittelbare Schädigungen (z. B. wenn während eines Polizeieinsatzes ein Fahrzeug eines anderen Verkehrsteilnehmers beschädigt wird – sogenannte Fremd- oder Drittschäden). Ein Regressanspruch besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. D.h. es muss nur dann für einen Schaden aufgekommen werden, wenn dieser absichtlich herbei geführt wurde oder man sicher damit rechnen musste, dass ein Schaden eintritt.
Hat die Beamtin/der Beamte die Pflichtverletzung im Bereich des privatrechtlichen Verwaltungshandelns begangen, kann sie/er unter bestimmten Voraussetzungen im Außenverhältnis von dem geschädigten Dritten in Anspruch genommen werden. Allerdings steht der Beamtin/dem Beamten in diesem Fall in der Regel ein Regressanspruch im Innenverhältnis gegenüber seinem Dienstherrn aus Fürsorgegesichtspunkten zu.
Welche Versicherung übernimmt das? Und wenn ja, welche monatlichen Beiträge sind dann fällig??
Du müsstest schon sagen dass dir bekannt war dass die Eintragung falsch ist, es war dir aber egal ob daraus ein Schaden entsteht.
Bei einer Fortbildung hat uns der für Regressansprüche zuständige Beamte erklärt:
Normalerweise hast du eh genug zu tun (viele Akten, hohes Pensum, etc.), sodass eine "fehlerhafte" Eintragung als sog. "Augenblicksversagen" gewertet wird, welches nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig ist. Er macht das jetzt schon 25 Jahre und es kam nur einmal ein Fall vor, bei dem eine Rechtspflegerin teilweise in Regress genommen wurde weil sie nicht klar kommuniziert hat dass sie sich den Fehler nicht erklären konnte obwohl sie sonst zuverlässig arbeiten würde.