Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu Unternehmensverträgen. Vielleicht hatte ja jemand mal einen ähnlichen Fall.
Vorliegen habe ich eine GmbH, die als beherrschte Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag mit einer anderen GmbH abgeschlossen hat. Dieser wurde im Dezember 2022 im Handelsregister eingetragen. Nun wurde eine Änderung angemeldet.
Bisher heißt es an der betreffenden Stelle: "Der Vertrag wird mit seiner Eintragung in das Handelsregister der Organgesellschaft wirksam. Dieser Vertrag gilt rückwirkend ab dem Beginn des Geschäftsjahres der Organgesellschaft, in dem dieser Vertrag in das Handelsregister der Organgesellschaft eingetragen wird."
Nun soll es heißen: "Der Vertrag tritt mit Wirkung zum 01.01.23 rückwirkend in Kraft. Er gilt damit rückwirkend ab dem Beginn des Geschäftsjahres der Organgesellschaft, in dem die Änderung des Vertrags in das Handelsregister der Organgesellschaft eingetragen wird."
(Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.)
Aber man kann doch wohl nicht rückwirkend, sogar nach Ablauf des gesamten Geschäftsjahrs, beschließen, dass der geschlossene und eingetragene Vertrag im letzten Jahr nicht gegolten haben soll? Dann wäre im Umkehrschluss ja das Register im Dezember 2022 (nach Eintragung) rückwirkend unrichtig gewesen
Hatte jemand schonmal sowas oder hat jemand eine Idee dazu?
In Beck-Online finde ich das Problem leider nicht so richtig...